Zum Inhalt springen

Andy881

Neu-Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Auf Festivals und Events wird auch auf den Bechern Pfand erhoben, warum nicht auch auf den Trinkhalm. Trinkhalm meine ich wiederverwendbare wie z.B. der Zuzzler https://www.trinkhalm-zuzzler.de Mit Pfand lässt sich nebenher auch noch ein wenig dazu verdienen, da ja nicht alle den Becher oder Trinkhalm zurückgeben. Mit Logo drauf wäre ja bestimmt ein Anreiz für den Gast den Becher oder Halm mitzunehmen. Ich denke da wird sich doch einiges verändern in der nächsten Zeit. Viele wissen auch aus der Gastronomie dass Trinkhalme aus Papier oder Bioplastik auf nicht wirklich nachhaltig sind.
  2. Hallo, ich hätte mal eine Frage an die Runde da das Thema Nachhaltigkeit immer größere Bedeutung bekommt. Ich mach mir gerade Gedanken wie die Zukunft im Kino aussehen könnte. Benutzt von euch jemand im Kino Pfand Mehrweg Becher oder Trinkhalme? Gibt es so was bereits? Könnt Ihr euch vorstellen Becher und Trinkhalme mit Kino / Partner Logo zu versehen und die evtl. auch an die Kino Gäste zu verkaufen? Was meint Ihr dazu. Gesunde Grüße Andy
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.