Zunächst einmal prüfen:
1. Ist die Kanzlei tatsächlich Vertretungsberechtigt? - Wenn nein, Thema erledigt. Wenn ja:
2. Wie hoch sind die tatsächlichen Bildnutzungshonoroare für die genutzten Bildwerke?
3. Hat die dpa noch die Nutzungsrechte? Wenn ja:
4. Verjährungsfrist ab Feststellung prüfen!
Mir erscheinen die Honorare (mit Nichtwissen bezüglich der Bildwerke) zu hoch.
Von daher auch mal prüfen, wie hoch die Honorare für vergleichbare Bildwerke sind. Das kann helfen, um die Schadensersatzansprüche zu senken.
Nachtrag: Die Schadensersatzforderung bezieht sich auf die Tabellen der MFM. Schaut mal, ob die vergleichbaren Bildwerke auch nach MFM abgerechnet werden, wenn sie regulär lizenziert werden.
In aller Regel sollte der Schadensersatzanspruch nur so hoch ausfallen, wie es bei einer ordentlichen Lizenzierung der Fall ist.
Empfehlung:
Unbedingt einen Fachanwalt für Medienrecht konsultieren.