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Arbeitsvertrag


Elamaus

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Arbeitsverträge können formlos sein, müßen aber schriftlich verfasst werden (Nachweisgesetz vom 20.07.1995). Bestand das Arbeitsverhältnis schon vorher, kann es auch mündlich sein (auf Verlangen des Arbeitnehmers ist aber eine Niederschrift auszuhändigen). Es regelt auch, was mindestens da drin stehen muß wie z.B. Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub etc.

Das BGB schreibt übrigens bei der Kündigung ebenfalls die Schriftform vor.

 

Grüße

e10

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@elamaus: was soll denn mit dem vertrag nicht in ordnung sein?

arbeitet dein freund vollzeit oder ist er eine 400 euro - kraft?

an sich sind vor dem gesetz beide gleich, doch manche kinobesitzer sehen das anders.

wenn du wirklich da hilfe brauchst, dann bräuchte man mehr informationen - wo glaubst du, ist der vertrag nicht in ordnung usw.

 

@e10: du hast völlig recht, aber auch heute noch gibt es genügend arbeitnehmer - meist 400 euro -kräfte, die nur einen mündlichen vertrag haben im kino.

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  • 2 Wochen später...
das Überstunden garnicht bezahlt werden

so formuliert ist es vermutlich nicht rechtens. heisst es allerdings, dass das gehalt eine überstundenpauschale beinhaltet, schon.

 

und feiertage gleich mit "normalen" Tagen bezahlt werden

diese dinge sind bestimmt in einem bundesweiten arbeitnehmer-schutz-gesetz (oder wie das im jeweiligen land heisst) geregelt und können im normalfall auch durch schriftliche, anders lautende vereinbarungen nicht aufgehoben werden. gesetz steht über vertrag.

 

Und wie hoch sollte die bezahlung sein mit 3 Säälen.

das ist eine naive frage. er hat den job zu bestimmten konditionen übernommen und sich mit diesen einverstanden erklärt. punkt. findet er jetzt, dass zu wenig abfällt muss er nachverhandeln oder sich nach einer alternative umsehen.

 

kontaktiert einen anwalt oder juristen aus dem freundes- oder bekanntenkreis, der euch die gesetzlichen bestimmungen erklären kann. das hier ist ja ein filmvorführerforum, keine rechtsberatung.

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Obacht auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Im Grunde wirkt doch für jeden Arbeitnehmer der alte Tarifvertrag nach. Der HDF hat glaube ich jetzt einen neuen bzw. eine Empfehlung oder er steht kurz vor der Vollendung. GFBler haben die selben Rechte wie TZ oder Vollzeitler. Sprich bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ect. sind Standarts. Überstunden können mit Freizeitausgleich abgegolten werden. Ob nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers weiß ich gerade nicht. Zu beachten ist, das die Zulage mit abgegolten wird. Das wird gerne vergessen.

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@elamaus: wenn du näheres zu bezahlung, feiertagszuschlag usw. wissen willst, dann guckst du einfach mal unter

http://kinonetzwerk.verdi.de/tarif/tari...lmtheatern

 

dort steht alles was du wissen möchtest - nur sind mittlerweile viele kinos nicht mehr tarifgebunden bzw. halten sich nicht daran und rauszubekommen, wer tarifgebunden ist, ist nicht so einfach.

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richtig. Es spielt aber keine Rolle, ob nach Tarif gezahlt wird oder nicht, wenn es um Überstunden/Urlaub etc. geht. Für Teilzeit- oder 400€-Angestellte müssen immer dieselben Konditionen gelten wie für Festangestellte. Dies hat nichts mit einem Tarif zu tun, sondern mit deutschem Gesetz.

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