Zum Inhalt springen

Erfahrungswerte Digitalsystem Admovies


gts

Empfohlene Beiträge

Ich bereue es mittlerweile, daß ich vor ca. 3,5 Jahren es nicht abwarten konnte auf die Fertigstellung des AdMovie Systemes nicht warten konnte und der Ropa Cinesuite den Vorzug gab. Nicht daß ich mit der Cinesuite total unzufrieden wäre, aber esa sind schon so die Feinheiten, etwa wie man bei Ropa servicemäßig abgespeist wird, und manches andere. - Herr von Werthens AdMovie System kann alles, was die Cinesuite kann, und mehr. Und das für einen Preis von etwa der Hälfte des Cinesuite Preises. Ach hätte ich doch nur...

Frag mal bei den Ingelheimer Kinos nach. Dort laufen zwei Systeme nebeneinander. AdMovies und Ropa´s Cinesuite. Der Kinobesitzer gibt bestimmt gerne mal Auskunft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.