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Billett

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Beiträge erstellt von Billett

  1. Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland ja die Mehrwegangebotspflicht. Diese betrifft alle Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als To-Go in Einwegverpackungen oder Getränkebecher verpackt wird. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen. Bedeutet auch für uns Kinos, dass wir aktuell parallel zum Pappbecher auch einen Mehrwegbecher (sichtbar) anbieten müssen. Es reicht, den auf Kundenwunsch auszugeben. Bei uns sind das momentan in der Regel nicht mehr als 1-2 Becher pro Tag, für die wir 2,- Euro Pfand nehmen. Die 0,5l Becher kommen auch überwiegend zurück, die 1,0l Becher werden gerne mitgenommen. Gespült wird bei dem geringen Aufkommen mit einer haushaltsüblichen Spülmaschine. Wer keine entsprechenden Becher anbietet, riskiert eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe wegen Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht. Und die hat auch schon Kollegen erreicht. Einige Betreiber wie Kinopolis z.B. haben bereits komplett umgestellt. Ich denke dass auch wir im kommenden Jahr umstellen werden. Zu überlegen ist, ob man die Menge an Becher dann selber spült und sich dafür eine entsprechende „Spülstraße“ mit Industriespülmaschine aufbaut, oder ob man das dem Popcornlieferanten überlässt.

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