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Hal-9000

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Beiträge erstellt von Hal-9000

  1. Ok ich gebe es zu.

    Mein richtiger Name ist Gustav Graves.

    Ich hab da so ne Operation mit gemacht und muß nicht mehr schlafen.

     

    Ich muss nur eine Stunde pro Tag unter sone komische Traummaske um nicht ganz verrückt verrückt zu werden....

     

    Ich bedanken mich für die beachtung aller Sicherheismaßnahmen.

    und für die Fluridirung des Wassers.

     

    42? Und wie war nochmal die Frage?

     

    Nein nicht wider die ZwangsJaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

  2. Ein gutes Kino definiert sich durch das Programm....

     

    .... Auch wenn man dan vileicht auf MassageSitze verzichten muß

     

    Und das Programm des Viktoria-Kino ist sehr ausgewogen. Bersonders wenn man bedenkt das es nicht grade in einer Großstadt liegt.

    --

    Cu.

    Andreas

  3. Wenn man was erkennen könnte....

     

    Wenn du die Bilder als solche senden würdest und den slebe Speicherplatz belegen würdest dann wären das pro bild ca 25 Kb.

    Duch die Verpackung als Worddatei schaffst du den Speicherverbrauch aller dings auch mit deinen 1-2 Kb. Briefmarken.

     

     

    --

    Cu.

    Andreas

  4. Hallo zusammen,

     

    Für Kopien ohne Makierung gibt es folgenden Trick:

    Beim auseinander machen den letzten Aktübergang suchen und durch eunen Aufkleber auf dem vorletzten Akt markieren. Dadurch ist die Klebestelle gut zu finden. Der Aufkleber wandert Aktweise bis um 1. Akt. Ist besonders für Archivkopien die oft auch nur im Schwarzfilm (wenn überhaupt) gekoppelt werden dürfen.

     

    Cu.

    Andreas

  5. Hallo,

     

    Ist das Jaulen den ganzen Film durch oder nur an bestimmten stellen?

     

    Jault es nur am Anfang oder am Ende?

     

    Wie läuft der Film?

     

    Ist er sehr wellig?

     

    Ist zwischen dem Digitaltongerät und der Vorwickelroller etwas ungewöhnliches? (Wackelt da der Film?)

     

    Wie ist die Fehlerrate der Kopie?

     

    Ist sie anderen Kinos anders?

     

    Ist die Schwungmasse fest?

     

    Mehr felt mir erstmal nicht ein.

     

    MfG

    Andreas

  6. Hier ist mal das Arbeitszeitgesetz

     

     

    ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

     

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

     

     

    ArbZG § 4 Ruhepausen

     

    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

     

     

    ArbZG § 5 Ruhezeit

     

    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

     

    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

     

    (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während des Bereitschaftsdienstes oder der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

     

    (4) Soweit Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer geringere Mindestruhezeiten zulassen, gelten abweichend von Absatz 1 diese Vorschriften.

     

     

    ArbZG § 6 Nacht- und Schichtarbeit

     

    (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

     

    (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.

     

    (3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

     

    (4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

     

    a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von

        Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder

    b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht

        von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder

    c) der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen

        hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt

        werden kann,

     

    sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse

    entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

     

    (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

     

    (6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.

     

     

    ArbZG § 7 Abweichende Regelungen

     

    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden,

     

    1. abweichend von § 3

        a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu

            verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem

            Umfang Arbeitsbereitschaft fällt,

        b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

        c) ohne Ausgleich die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden werktäglich an

            höchstens 60 Tagen im Jahr zu verlängern,

    2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in

        Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener

        Dauer aufzuteilen,

    3. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen,

        wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit

        innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,

    4. abweichend von § 6 Abs. 2

        a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus auch ohne

            Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in

            erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt,

        b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

    5. den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums des § 2 Abs. 3 auf die Zeit

        zwischen 22 und 24 Uhr festzulegen.

     

    (2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch

    einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung ferner zugelassen werden,

     

    1. abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Bereitschaftsdienst und

        Rufbereitschaft den Besonderheiten dieser Dienste anzupassen, insbesondere

        Kürzungen der Ruhezeit infolge von Inanspruchnahmen während dieser Dienste

        zu anderen Zeiten auszugleichen,

    2. die Regelungen der §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 in der Landwirtschaft der

        Bestellungs- und Erntezeit sowie den Witterungseinflüssen anzupassen,

    3. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung,

        Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem

        Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,

    4. die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei Verwaltungen und

        Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen

        Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei

        anderen Arbeitgebern, die der Tarifbindung eines für den öffentlichen

        Dienst geltenden oder eines im wesentlichen inhaltsgleichen Tarifvertrags

        unterliegen, der Eigenart der Tätigkeit bei diesen Stellen anzupassen.

     

    (3) Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1

    oder 2 können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden. Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden. Eine nach Absatz 2 Nr. 4 getroffene abweichende tarifvertragliche Regelung hat zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen ihnen die Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.

     

    (4) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in Absatz 1 oder 2 genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen.

     

    (5) In einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

     

    (6) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 zulassen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

  7. Original von athanasius:

    Das Vordere Metalteil des Kolbens wurde durchs Bildfenster und ein Cinemascope objektivt "geschossen", und steckte im Projektionsfenster.

     

    Das wage ich zu bezweifeln.

    1. das Metallteil muß genau in der optischen Achse beschleunigt werden um das Bildfenster zu treffen.

    2. Wie passt es durch das Bildfenster ohne es zu berühren? Wenn es berührung hätte dann würde es in der Flugbahn abgelenkt und würde es nicht mehr durch das lange CS Objektiv schaffen.

    3. bei einer ungedämmten Explosion dürfte es schwerfallen ein Geschoß so stark zu beschleunigen das es den Film und ca 12 - 15 Gläser durchdringt um dann genau in der dünnsten Scheibe stecken zu bleiben.

    4. Ist da noch so ein störendes Kabel....

    5. ...das zu mindestens das Geschoß nach unten reißt.

     

    nichts für ungut

     

    Andreas

  8. Hallo

     

    Was mich einwenig wundert ist das in der Diskusion hier

     

    "Im Lauf der Zeit"

     

    nicht aufgetaucht ist.

     

     

    PS. Er ist ein toller Film aber nicht mein absoluter Liebling....

     

    .... sonst würde ich Bruno heißen.

  9. Hallo

     

    Warscheinlich passiert garnichts.

     

    Wenn DTS den Timcode nicht mehr richtig lesen kann spielt es erst mal 5 - 10 Sekunden weiter. Um eine wirkung zu erziehlen muß man also mindesten 3-5 Meter unleserlich machen. Wen das gelingt wird DTS auf SR umschalten.

     

    CU

     

    Andreas

  10. Und wieviel Stunden ist die in diesem Jahr schon gelaufen?

     

    Der Fotoefekt auf der Lampenhauswand ist auch kein Thermischer efekt. Was ich sagen will ist folgendes:

     

    Es gibt keine Maschiene die bis jetzt sagen wir 5 oder 10 Jahre dauereinsatz hinter sich hat.

     

    Ich hab da einige Zweifel ob so ein Chip 10 Jahre durchhält.

    Wie lang ist eigentlich die Herstellergarantie?

     

    CU

    Andreas

  11. Das Hauptproblem scheint mir folgendes:

     

    In einem neuen Lampenhaus das mit 4 kW betrieben wird habe ich nach 75 Stunden Betrieb auf dem Lack eine deutliche Abbbildung des Spiegelschatten festgestellt. Das Licht war noch unfokusiert.

     

    Wie lange hält ein DLP den Lichtstrom eines 7 kW Kolbens bei 4 Vorstellungen am Tag aus?

     

    1 Jahr?

     

    2 Jahre?

     

    5 Jahre?

     

    Gibt es dann noch Ersatzteile?

     

    Wie sieht die Alterung eines DLP im Dauereinsatz auf der Leinwand aus?

     

    CU.

    Andreas

  12. Hallo Big.

     

    Du hast mich falsch verstanden.

    Ich habe nichts gegen Flash.

    Ich finde die Seite sehr gut.

    Ich emfinde die Popupunterdrückung auch nicht alsa Fehler sondern als Wohltat damir dadurch viele nervige Wertbung erspahrt bleibt.

     

    Was ich meine ist folgendes:

    Warum wird nicht sofort Die eigentliche Seite aufgerufen?

     

    Diese sehr informarive Seite währe dann überflüssig.

     

    Es gibt außer mir noch andere die etwas gegen dei Pop-Up-Flut machen. Das sind heufig nicht die die uninterisiertesten Besucher.

    Wenn du die nicht haben möchtest würde ich alles so lassen...

     

    MfG

    Andreas

  13. Hallo,

     

    Popups habe ich deaktivirt. Ich finde das es eine Unsitte ist wen man eine Seite aufruft gleich mehrere Fenster zu öffnen. Wenn jemand Solche Spielereinen braucht ist meistens nicht viel Inhalt dahinter...

     

    Warum startet dir Animation nicht im ersten Fenster?

    Was soll Diese Seite?

  14. Original von neskino:

    Hi,

    bei unserer FP30D gibt es keinen solchen Kippschalter. Vielmehr befindet sich in der Tür eine Platine mit 3 Drucktasten. Hier kann man 24 bzw 25 und 30 Bilder pro Sekunde einstellen.

    Gruß neskino

     

    Hallo.

    Unter der Platine befindet sich Der Lenzewandler in einem weißem Kunststoffgeheuse. Um ihn zu Programieren gibt es ein Bedienteil das auf der rechten Seite aufgesteckt wird. Wenn man das und eine Bedienungsanleitung hat in der steht welche Speicherstellen den Tasten zugeortnet sind (c00xy oder änlich) Man die Polpaarzahl des Motors weiß dann kann man die Maschiene problemlos auf jeden sinnvolle Geschwindigkeit einstellen. Es gibt auch die Möglichkeit die Geschwindigkeit Stufenlos über ein (Mehrgang)-Poti einzustellen. Die Variante wird aber nur auf anfrage von guten Kinotechnikern realisirt.

     

    Cu

    Andreas

  15. 2001: Odysee im Weltraum wird mit : nicht mit - geschrieben.

     

    Ich bin mir Sicher dieser Fehler ist auf menschliches Versagen zurückzuführen.

     

     

    .....

     

     

    Moment

     

     

     

    ....

     

     

     

    Ich bekomme grade eine Meldung

     

     

     

    ...

     

     

     

     

    ....

     

     

     

     

    Etwas mit der AE-35 Einheit scheint nicht in Ordnung zu sein.

     

     

     

    ...

     

     

     

     

    ...

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