Ist klar, er schrieb ja auch "nur so zum Spaß" - dann allerdings "auch gewerblich" (??)
Im Prinzip ist diese Regelung ja schon zu verstehen, aber sicher auch ein wenig weltfremd. Wenn ich z.B. solche Kassen-Knaller wie "Ich denke oft an Piroschka" oder "An einem Tag wie jeder andere" zeige, nehme ich damit sicher keinem Mainstream-Kino die Butter vom Brot.
Übrigens habe ich bis heute keine Klarheit darüber, wie das "nichtgewerblich" eigentlich zu verstehen ist - keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe angemeldet, kostenlos für die Zuschauer?
Konkret: kleiner Verein, unregelmäßige Vorstellungen in einer umgebauten Scheune, ca. 30 Sitze, Videma-Lizenz - darf ich zur Kostendeckung (Betriebskosten!) einen Obolus verlangen oder nicht? Mache ich bisher aus Unsicherheit nicht, würde ich aber gerne tun :wink: Vielleicht weiß jemand Bescheid - die Videma-Webseite gibt leider keine konkrete Auskunft. Danke im Voraus!
Gruß
- Dieter