Zum Inhalt springen

Kieft Übernahme


Fridi

Was meint ihr?  

5 Benutzer abgestimmt

Du hast nicht die Erlaubnis, an dieser Umfrage teilzunehmen oder die Umfrageergebnisse zu sehen. Bitte melde Dich an oder registriere Dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Empfohlene Beiträge

Australier stehen vor vollständiger Übernahme von Kieft & Kieft

 

Lübeck/Sydney (dpa) - Das schwache Kinojahr 2003 wird voraussichtlich zur vollständigen Übernahme des größten deutschen Kinobetreibers Kieft & Kieft durch den australischen Konzern Amalgamated Holdings Limited (AHL) führen. Eine grundsätzliche Übereinkunft sei mit den Geschwistern Marlis und Heiner Kieft erreicht worden, teilte AHL in einer Börsenmitteilung in Sydney mit.

 

Die Australier halten seit 1998 über ihre Tochtergesellschaft Greater Union 50 Prozent an Kieft & Kieft. Im Frühjahr hatten die Lübecker aus der angeschlagenen Ufa-Kinokette 30 Betriebsstätten übernommen und sie in die Neue Filmpalast GmbH & Co. KG eingebracht. Daran ist zur Hälfte auch die Onex Kinos GmbH beteiligt, eine Tochter der Onex Corporation of Canada. Kieft & Kieft betreibt unter den Markennamen CineStar und UFA insgesamt 94 Kinos mit 611 Sälen und rund 145 000 Sitzplätzen. Damit sind die Lübecker vor CinemaxX Marktführer in Deutschland.

 

Marlis und Heiner Kieft sollen nach der Übereinkunft noch bis zu drei Jahre in der Geschäftsführung bleiben. »Wir sehen zwar, dass in Deutschland weiterhin ein schwaches wirtschaftliches Umfeld besteht«, erklärte AHL-Vorstand David Seargeant. »Mit der Entscheidung, den Anteil der Kiefts zu übernehmen, schützen wir aber unsere bereits bestehenden Investitionen in Kieft & Kieft und die Neue Filmpalast GmbH.«

 

Ein Sprecher des Kinounternehmens teilte mit, dass die Verhandlungen zwischen den Kieft-Geschwistern und AHL erst in der kommenden Woche beginnen sollen und noch keine Entscheidungen gefallen seien. In der australischen Börsenmitteilung wird dagegen bereits veröffentlicht, dass AHL den Kiefts als Kaufpreis 7,65 Millionen Euro Schulden erlassen will. So sehe es die Absichtserklärung (»Letter of Intent«) vor. Greater Union ist Australiens ältester Kinobetreiber und verfügt in seinen Kino- Komplexen über 457 Leinwände in Australien und 429 in Übersee.

 

Kieft & Kieft hatte im September erklärt, dass wegen rückläufiger Umsätze der Verwaltungsbereich des Unternehmens umstrukturiert und 50 Beschäftigte entlassen würden. Die deutsche Kinobranche leidet unter Überkapazitäten. Die Gesellschafter von Kieft & Kieft mussten bereits neun Millionen Euro zuschießen. Gläubiger beantragten für das Unternehmen ein Insolvenzverfahren, doch das Lübecker Amtsgericht hat bislang kein Verfahren eröffnet. Nach Angaben aus dem Unternehmen ist ein solcher Schritt auch nicht zu erwarten.

 

21.11.2003 dpa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.