Zum Inhalt springen

CP65 vs CP55


THX

Empfohlene Beiträge

Würde ich schon sagen, vor allem da der CP65 ja der Studioprozessor von Dolby war (ist?). Das sollen zwar "handausgelesene CP65" gewesen sein, trotzdem denk ich aber allgemein das der CP65 besser ist, vor allem da er schon für Digitalton vorgerüstet ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt drauf an welche Karten enthalten sind.

 

Der CP 55 muss mit einem SRA 5 aufgerüstet für richtiges SR, der CP 65 braucht 2 Cat 350. Vorverstärker ist in beiden Cat 240, bei neueren CPs 240A. Cat 222 für A ist in beiden verwendet (oder die Cat 222 A/"SR"). Cat 64 für EQs in beide CPs. Die Cat 441 für Stereo Surround und Digital Subwoofer aus dem Cp 65 kann auch im Cp 55 verwedet werden (nach löten von 6 kabeln). Pegelanpassung ist auch identisch.

 

Also: wenn der CP 55 aufgerüstet wurde ist kein klanglicher unterschied festzustellen!

 

Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.