Zum Inhalt springen

NATO, ShoWest, Irland


PStalla

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

1. Laut Pressemeldung von der ShoWest ist zumindest im USAmerikanischen Bereich eine Finanzierungslösung für D-Cinema beschlossen worden. Nato und Studios haben sich darauf geeinigt, dass zunächst die Studios die Technik bezahlen, die Kosten aber von den Kinos Schritt für Schritt in Raten zurückgezahlt bekommen.

 

Denkt ihr das wäre in Deutschland mit dem HDF und Verleihern auch möglich?!

 

2. Digitales Kino in Irland

 

Bis März 2005 sollte Irland in rund 500 Kino digitale Projektion bieten. Was ist den daraus geworden. Außer den alten Meldunge konnte ich nichts mehr finden..

 

Danke für zahlreiche Antworten - Philippe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.