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Überwachungskamera im Foryer


Ciniwa

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

was haltet ihr von Überwachungskameras im Foryer? Ich hatte angedacht eine Überwachungskamera im Foryer zu installieren um das Treiben aus dem BW-Raum besser beobachten zu können. Da wir in unserm Kino meißt einige Min warten wenn es um 15:00 Uhr mal wieder zu voll an der Theke sein sollte, kann man das so besser überwachen.

 

Gruß

 

Ciniwa

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Hallo,

 

solltet ihr einen Betriebsrat haben, ist das auf alle Fälle Mitbestimmungspflichtig. Du solltest dir allerdings überlegen, ob es nicht effektiver ist, mit den Einlassern über Funke oder sonstiger Hauskommunikation einen direkten Kontakt herzustellen, um den Start der Filme so abzusprechen. Bei uns wird das jedenfalls so gehandhabt.

 

 

Varus

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Hi,

 

tja das mit den Funken und der Hauskommunikation wäre klasse, nur wenn jamand über die Hauskommunikation anruft, geht keiner dranne, das ist das Problem. Funken kommen nicht in Frage, da -> zu teuer. wir haben Nachmittags übrigens kein Einlasspersonal, das loohnt sich nicht.

 

Gruß

 

Ciniwa

--

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten!

"Nur ein Bauer-Projektor ist ein guter Projektor!"

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Hallo Varus,

 

ich arbeite in Österreich (Wien) und hab´ nicht ganz verstanden, was der Betriebsrat mit einer allfälligen Kamera im Foyer zu tun haben sollte. Gibt es in Deutschland diesbezüglich Einschränkungen ? Wenn ja, warum ?

 

Gut Licht, gut Ton

 

Billy

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@Billy:

Eine Kameraueberwachung kann man als Eingriff in das

Persoenlichkeitsrecht (Grundrecht!) beurteilen.

Auch wenn das Kino Dir gehoert darfst Du nicht unbegrenzt nach

belieben ueberwachen, ein einsichtiges Beispiel sind sicherlich

die Toiletten, und sollte es dort noch so sehr Probleme mit

Vandalismus u.ae. geben..

Wichtig ist auch wie die Kameras angebracht sind, sehr kleine

Kameras (sind sie mittlerweile ueblicherweise) kann man auch als

versteckte Kameras interpretieren, wenn nicht darauf aufmerksam

gemacht wird:

 

Versteckte Kamera verletzt Persoenlichkeitsrechte:

http://www.vnr.de/vnr/pressemeldungen/presse_02025.html

 

 

Leider wird das Persoenlichkeitsrecht oft ein wenig belaechelt,

"wird schon keiner was weggucken".. allerdings hemmt

jedoch z.B. das Wissen, beobachtet zu werden, die

freie Entfaltung: man wird sich anders verhalten wenn man weiss

dass man u.U. am naechsten Tag ein Video davon vorgespielt bekommt,

und wenn man nur dumm geguckt oder sich an einer unpassenden Stelle

gekratzt hat.

 

Siehe auch

Video- und Webkameras: häufig gestellte Fragen

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm,

 

Abschnitt "Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten mit Videoanlagen beobachten?"

 

Nachdem der Einsatz von Ueberwachungskameras also in die Rechte

der Beobachteten eingreift, sollte

a) auf diese Ueberwachung aufmerksam gemacht werden (Plakat)

b) eine Abwaegung erfolgen, ob der Nutzen die Einschraenkung

rechtfertigt. Ich persoenlich denke, dass man das Problem "wie

viele Personen stehen noch an der Kasse an" technisch auch

anders loesen koennte, z.B. mit der erwaehnten Hauskommunikation

oder einem PC in den BWRs (bzw. einem zentralen der Kontrolllampen

steuert), der dann von der Kasse aus Freigaben fuer den Film

erhaelt.. leuchtet dann das "bitte Warten" Laempchen dauert es dann

wohl noch ein wenig.. dass das Installieren einer Kamera

einfacher ist, ist mir natuerlich bewusst..

 

Gruesse

Marc

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ALso, in Multiplexen sind Kameras doch gang und gäbe. Und nicht die zur Bildüberwachung. In unserem Hause beispielsweise sind 40 Kameras installiert. diese sind aber sehr gut sichtbar für jeden angebracht. Natürlich nicht auf der Toilette.

Aber im Foyer, Treppenhäusern, Treppen, Ein - Ausgang, Gängen ,Kassen usw.

Dies ist eine wichtige Sache. Erstens sind Sie ein Abschreckungsmittel für Vandalismus und zweitens ein Kontrollinstrument. Wir haben schon mal einen Diebstahl aufgedeckt nachdem sich jemand die Arbeit und Mühe gemacht hat die Videobänder zu sichten.

Also von daher sind Kameras nicht aus jeder Sicht zu verurteilen.

 

Gruß Leader

--

mit cineastischen Grüßen,Licht aus - Film ab

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Dass das gang und gaebe ist heisst nicht dass es in Ordnung oder

rechtlich zulaessig waere, ohne Hinweis darauf.

 

Nur eine Frage Interesse halber.. was wurde denn gestohlen?

Und was haben die 40 Kameras zusammen, incl. 24h-Rekorder,

Monitoren, Verkabelung und Einbau, gekostet, rein "monetaer"?

 

Gruesse

Marc

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Kamera haben wir auch, finde ich auch gut so. So kann chef besser den überblick behalten, was an der Kasse und an der Consession loß ist. Außerdem werden ein paar Mitarbeiter dadurch motivierter:-)). Und wenn es in der hausordnung steht, ist es völlig legal.

--

Vorführer mit Herz und Seele

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http://www.datenschutzzentrum.de/materi...depriv.htm

 

 

--- Zitatanfang ---

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 6b, Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen:

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit

optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist

nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,

2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder

3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte

Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass

schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind

durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

[..]

 

Bemerkungen zur Auslegung des § 6b BDSG:

 

Nach Absatz 2 sind der Umstand der Beobachtung und die

verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu

machen. Damit sollen die Betroffenen auf die Tatsache der

Beobachtung hingewiesen werden. Verdeckte Überwachung ist also

unzulässig.

Der Umstand der Videoüberwachung ist erkennbar, wenn hierauf durch

ein Schild hingewiesen wird oder wenn die Kamera für eine

durchschnittliche Person zweifelsfrei als solche erkennbar ist.

Letzteres ist nicht nur bei verdeckt angebrachten Kameras nicht

der Fall, sondern auch bei Minikameras sowie bei Einrichtungen, deren

Funktion nicht eindeutig ist (z.B. Verwechslung mit Rauchmeldern oder

Sprenkleranlagen).

Eine mögliche Form des Hinweises besteht darin, auf einem Bildschirm

den erfassten Bereich erkennbar zu machen. Ein Schild muss so

angebracht sein, dass man es nicht suchen muss, sondern einem

aufmerksamen Passanten auffällt. [..]

 

Die Kennzeichnung der verantwortlichen Stelle soll den Betroffenen

bekanntgeben, wohin sie sich im Fall einer Beschwerde wenden können.

Dies lässt sich über ein Schild oder eine Hinweistafel eindeutig

durch Benennung und Angabe von Erreichbarkeitsdaten (Adresse,

Telefonnummer) vornehmen. Allein aus dem Umstand, dass eine sichtbare

Kamera z.B. in oder vor einem Kaufhaus angebracht ist, erlaubt noch

nicht den Schluss, dass das Kaufhaus für die Überwachung

verantwortlich ist. Dies könnte auch ein Sicherheitsdienst sein, der

Eigentümer oder der Verwalter des Gebäudes, der mit dem Geschäft

nicht identisch sein muss oder eine andere dritte Stelle. [..]

 

--- Zitatende ---

 

Meine Interpretation (bin allerdings kein Jurist):

Wenn die Hausordnung also nicht gerade so aushaengt, dass ein

aufmerksamer Passant sie entdeckt, ist die Videoueberwachung

ohne Hinweis darauf nicht zulaessig. Davon abgesehen erscheint

es mir ziemlich zweifelhaft, ob eine Erwaehnung in der Hausordnung

gleichzusetzen ist mit einem deutlich sichtbaren Hinweisschild.

 

Gruesse

Marc

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