Zum Inhalt springen

XDC übernimmt Teile von FTT


pixelkino

Empfohlene Beiträge

Aktuell hier:

 

http://www.dcinematoday.com/dc/pr.aspx?newsID=1653

 

für alle denen das Englisch Probleme macht sinngemäß die Kurzform: FTT und XDC festigen ihre bereits seit mehr als 4 Jahren bestehende Partnerschaft, XDC übernimmt Teile von FTT, Thomas Rüttgers wird Teilhaber an XDC und bekommt einen Posten im Aufsichtsrat.

 

Das nenne ich mal interessant !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

XDC hat ganz genaugenommen sogar die Mehrheit von FTT übernommen, de-facto ist FTT jetzt eine Tochter von XDC.

 

Das ist strategisch erstmal ein kluger Schachzug von XDC. Mal schauen ob sie somit ihr in Europa erfolgreiches VPF-Angebot in Deutschland auch gut etablieren werden können. In der Kombination mit FTT als Vertrieb auf jeden Fall gut denkbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.