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HdGehres

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Beiträge erstellt von HdGehres

  1. Das Ganze ist noch sehr unübersichtlich.

     

    Die Zahlung erfolgt wahrscheinlich erst bei Lieferung. Wann die sein wird ist noch nicht bekannt. Die Mini-SD kommt von G+D aus München.

     

    Die SD kann auch nicht von einer Kasse an die andere gewechselt werden. D.h. wenn die SD ausfällt geht an der Kasse nix mehr. Ebenso ist unklar wo die (Verkaufs)-Vorgänge gespeichert werden, damit das Finanzamt in Falle einer Prüfung darauf zugreifen kann. Eine zusätzliche Datensicherung auf ein weiteres Medium ist vom Finanzamt vorgeschrieben.

     

    Noch etwas ist fraglich. Wir verwenden im Büro die Kassensoftware um uns über den Stand der Verkäufe und Reservierungen zu informieren. Ob in diesem Falle auch eine SD benötigt wird, obwohl keine Zahlungsvorgänge vorliegen, konnte noch nicht beantwortet werden.

  2. Wir bekamen eine Mail unseres Kassensystem-Anbieters.

     

    Das beschert uns in diesen "umsatzstarken" Corona-Zeiten wieder unnötige Ausgaben.

     

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     

     

    Im vergangenen Jahr hatten wir Sie bereits über die neue Kassensicherungsverordnung informiert. Die Kassensicherungsverordnung stammt vom Bundesministerium für Finanzen.  Ziel der Verordnung ist es, Manipulationen zu verhindern und damit die Möglichkeit der Steuerhinterziehung zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten, müssen alle digitalen Kassensysteme über eine vom „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“ zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung („TSE“) verfügen.

    Bei der „TSE“ setzen wir auf die Lösung der „D-Trust GmbH“, einem Unternehmen der Bundesdruckerei.  Die Lösung der Bundesdruckerei besteht aus einer MicroSD-Karte (TSE-Modul), die mittels eines Adapters für USB-Anschlüsse in die jeweiligen Kassen eingesteckt werden muss.

    Bis auf das Bundesland Bremen, haben in den letzten vier Wochen alle Bundesländer Regeln für eine verlängerte Übergangsfrist zur Anbindung der technischen Sicherheitseinrichtung vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 angekündigt.

    Die Verlängerung der Übergangsfrist knüpfen alle Bundesländer (bis auf Bremen) an die Bedingung des Nachweises gezeichneter Bestellungen der „TSE‘s“. Folgend listen wir Ihnen die entsprechenden Bestellfristen der einzelnen Bundesländer auf.

    Bis 30. August 2020

    Berlin

    Bis 31. August 2020

    Brandenburg, Niedersachen, Rheinland Pfalz, Sachsen

    Bis 30. September 2020

    Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schlesweg-Holstein, Thüringen.

    ____________________________________________________________________________________________________________________

     

    Die Kosten pro Kasse belaufen sich auf ca. 250,00 €.

    Mit dieser Aktion hätte man wirklich noch ein Jahr warten können.

     

  3. Am 15.6.2020 um 12:36 schrieb HdGehres:

    Wir haben seit 11. Juni wieder geöffnet. In unserem 160-Platz-Einzelhaus können ca. 45 Plätze belegt werden.

    Vorstellungen waren Do-So eine Vorstellung jeweils abends und Samstag noch eine um 17 Uhr.

    Donnerstag und Sonntag war "ausverkauft". Insgesamt bei 5 Vorstellungen 157 Besucher.

    Organisatorisch gab es keinerlei Probleme.

     

  4. Wir haben seit 11. Juni wieder geöffnet. In unserem 160-Platz-Einzelhaus können ca. 45 Plätze belegt werden.

    Vorstellungen waren Do-So eine Vorstellung jeweils abends und Samstag noch eine um 17 Uhr.

    Donnerstag und Sonntag war "ausverkauft". Insgesamt bei 5 Vorstellungen 157 Besucher.

    Organisatorisch gab es keinerlei Probleme.

  5. Auf eine Frage habe ich bisher noch keine konkrete Antwort bekommen. Es geht um die Abstandsregel von 1,50 m.

     

    Beispiel:

    In einer Reihe sitzt eine Gruppe links (außen) eine zweite rechts (außen)

     

    xoooxxxxxxxxoox

     

    darf sich dann eine dritte Gruppe dazwischen platzieren? bei Vorbeigehen würde ja der Mindestabstand auf jeden Fall unterschritten.

     

    xoooxxooxxxxoox

     

    Wenn das erlaubt wäre könnten wir jede zweite Reihe freilassen. Ansonsten hätten wir eine etwas kompliziertere Lösung:

     

    xoooxxxxxxxxoox

    xxxxxxxooxxxxxx

    xoooxxxxxxxxoox

    xxxxxxxooxxxxxx

    xoooxxxxxxxxoox

     

    Bisher war von keiner Stelle eine endgültige Aussage zu bekommen.

  6. vor 4 Minuten schrieb preston sturges:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

     

    Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

     

    Die wesentlichen Änderungen vom 26. Mai

     

    Treffen im privaten Raum

    Veranstaltungen

    • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
    • Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.
    • Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.

     

    Kann man sich jetzt aussuchen was gültig ist.

     

    Den Text von meinem vorhergehenden Eintrag befindet sich nur ein paar Abschnitte weiter hinten. 

  7. In der Verordnung des Landes Baden-Württemberg gültig ab 27.5. ist folgendes zu lesen:

    Verordnung der Landesregierung
    über infektionsschützende Maßnahmen
    gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
    (Corona-Verordnung – CoronaVO)

        
    vom 9. Mai 2020

    (in der ab 27. Mai 2020 gültigen Fassung)

     

     

    (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:

    1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
    2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen, soweit diese nicht in den §§ 1, 1a oder 2 geregelt sind,
    3. Kinos,
    4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,

     

    Also - abwarten und Tee trinken  Popcorn essen

  8. Was ist davon zu halten??

     

    Kino mit Streaming-Dienst

    Auch die Kinos der Mannheimer Filmtheaterbetriebe Spickert (Cineplex, Cinemaxx) sind derzeit geschlossen, ein Filmangebot bietet das Unternehmen aber jetzt im Internet an. Laut einer Mitteilung steht ab sofort „unter www.cineplex-home.de ein sehr umfangreiches Angebot an aktuellen Filmen und Serien zum Streamen zur Verfügung“. Im Angebot seien aktuelle Filme ebenso wie Klassiker. Der Kinobetreiber möchte so „den Kontakt zu den Besuchern und Kunden halten“. Sobald die Kinos wieder geöffnet hätten, sei „Cineplex Home“ als erweiterter Dienst zu verstehen, falls ein gewünschter Film nicht mehr im Kino laufen sollte. Der Preis betrage pro Film zwischen einem und 4,99 Euro, teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit. (Internetadresse: www.cineplex.de)

  9. Nachdem unser Sony-Server getauscht wurde läuft alles wieder. Allerdings ist durch den Tausch der komplette Content und die Schlüssel weg. Es musste alles neu aufgespielt werden. Warum die 7 Wechselplatten nicht einfach in den Neuen (gleicher Typ!!) getauscht werden können bleibt wohl ein Geheimnis von  Sony.

     

    Woodstock wurde am Sonntag nachgeholt mit 64 Besuchern. Ob ich noch Zeit habe das Problem mit den Cues in den Sub-SPL bei "Woodstock" zu testen, weiß ich noch nicht. Der Schlüssel läuft in einigen Stunden ab.

     

    Hansdieter

  10. Die Cues können es nicht sein, da die ja ansonsten einwandfrei funktionieren, auch in SUB-SPLs.

     

    Die Intermission-Option wird ja gar nicht verwendet. Wie bereits beschrieben, liegt zwischen den beiden Hauptfilmen nur ein Schwarzblock von 10 Minuten. (als Schwarz-DCP und nicht als Serverblack.)

     

    Ich starte heute mal einen weiteren Versuch. Ich tausche die beiden Hauptfilm-DCP von Woodstock gegen zwei andere Hauptfilme aus und setzte die gleichen Cues.

     

    Hansdieter

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