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KoKi-Achim

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Über KoKi-Achim

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    Achim b. Bremen
  1. Hallo, Ich hatte Anfang des Jahres mal einen Nitrofilm in Händen und habe einen ganzen Abend versucht, im Internet Informationen zu bekommen. Die Quellen wiedersprechen sich aber teilweise. Manchmal wird der Nitrofilm der Stoffklasse "B" zugeordnet, manchmal "C". Und beim Bayerischen Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik habe sogar folgendes entdeckt: "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Abschnitt I Anwendungsbereich des Gesetzes § 1 (1) Das Sprengstoffgesetz (Gesetz) ist nicht anzuwenden auf ... 4. den Umgang ausgenommen das Be- und Verarbeiten, das Wiedergewinnen und das Vernichten- und den Verkehr mit Fertigerzeugnissen, die aus Zellhorn hergestellt sind oder in denen Zellhorn verarbeitet ist, und mit Membranfiltern aus Cellulosenitraten sowie auf die Einfuhr dieser Erzeugnisse; das gleiche gilt für Kine- und Röntgenfilme auf Cellulosenitratbasis mit photographischer Schicht mit der Maßgabe, daß deren Aufbewahrung im Zusammenhang mit der Wiedergewinnung von der Anwendung des Gesetzes nicht ausgenommen ist;" In einem Bericht zur Lagerung, Bearbeitung und Umkopierung von Nitro-Bildnegativen im Bundesarchiv den ich zwischenzeitlich entdeckt habe, wird das ganze allerdings wieder relativiert: "Es darf v.a. hinsichtlich der Aufbewahrung und des Umgangs mit Nitrozellulose nicht irre machen, daß nach § 1, Abs. 1 Nr. 4 der 1. SprengV das SprengG für Nitrofilme in bestimmten Bereichen nicht anwendbar ist. Das Bearbeiten von Nitrofilmen ist davon nämlich ausdrücklich ausgenommen und für die Aufbewahrung gelten gemäß Nr. 3.1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV zum SprengG die Sprengstofflager-Richtlinien von 1991 . Die kurzzeitige Lagerung am Arbeitsplatz selbst hat das Gewerbeaufsichtsamt der Bearbeitung zugeordnet. Auch dafür gilt somit das SprengG. " Und das Bundesarchiv bzw. deren Referatsleiter "Bestandserhaltung" sollte eine sehr zuverlässige Quelle sein. Aber sogar denen soll in den 80er Jahren trotz optimaler Lagerung mal ein ganzer Archivbestand abgefackelt sein... Das einem ein Nitrofilm in die Hände fällt, kann schneller gehen, als man denkt: Derzeit wird unser Kino komplett umgebaut. Wir haben uns im April ein seit einem Jahr leerstehendes Kino als Übergangs-Spielstätte herrichten wollen. Einbrecher hatten dort Trailer und Eintrittskarten abgerollt und es war ein heilloses Durcheinander. Noch brauchbares Filmmaterial wanderte in einen Kasten und von dort in unseren eigenen Vorführraum. Eine der Rollen (den Titelbildern nach ein Boxwettkampf in den 50ern auf englischer Sprache und schwarz/weiß) zeigte sich am Umroller aber störrisch und liess sich einfach nicht gerade wickeln. Ausserdem war das Material spröde und brach laufend, war allerdings absolut geruchlos. Ein Vermerk Safety, nonflam oder das S-Zeichen waren nirgendwo zu entdecken. Also den Brandtest machen. Aber wo? Am Umrolltisch? Draußen neben dem Saal? Ich habe die kleine Rolle (7 cm Durchmesser) dann nach getaner Arbeit mit nach Hause genommen (erschien mir damals logisch :))). Ein abgeschnittenes Bild verbrannte dann bei mir auf dem Balkon mit der characteristischen Flamme und stechendem Geruch, ganz anders als das Schmoren, was man von Polyester kennt. So stand ich da mit einem Stück Nitrofilm, ohne mir vorher überlegt zu haben, was ich damit tun würde, wenn es wirklich welcher ist... ;( Das Internet ist nicht gerade erschöpfend (oder man findet die Stellen nicht), was dieses Thema betrifft. Die Forumsbeiträge hier, insbesondere Theos Erfahrungen, sind auch nicht sonderlich beruhigend. So stand ich mitten in der Nacht (inzwischen 1:00 Uhr) zu Hause mit dem Film. Zurückbringen in unseren Vorführraum mochte ich ihn nicht, zurückbringen in das Kino, wo er 40 Jahre gelegen hat, konnte ich ihn nicht (mangels Schlüssel). Bei mir im vollgestellten Keller eines Mehrfamilienhauses mochte ich ihn auch nicht lagern, nicht mal in der Tiefkühltruhe (würde das wirklich helfen?) Andererseits hat "das Ding" 40 Jahre ohne Selbstentzündung offen im normal temperierten Vorführraum (oder sonstnochwo im Kino) gelegen. Ein Nachbar von mir, der auch bei uns vorführt, hat mich dann zufällig nachts mit dem Spaten durch den Garten laufen sehen - bei dem Versuch den Film in einer Blechdose im Garten abseits vom Haus unter der Grasnarbe übernachten zu lassen. Da er gerade eingezogen war und den Keller leer hatte, haben wir den Film dann doch dort deponiert und am nächten Tag dahin zurückgebracht, wo er 40 Jahre gelegen hat. Bei uns im Vorführraum habe ich nach einiger Zeit ein kleines Stück (zwei Zähne) aus der Perforation des Nitrofilms gefunden. Das reichte immerhin noch, um auch mal den restlichen Vorführern das Brennverhalten zeigen zu können. Das Bespielen des anderen Kinos hat sich übrigens leider zerschlagen. Aber dort liegt der Film jetzt wenigstens mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet. Irgendwie wird man mit diesem Material ziemlich alleine gelassen. ...
  2. Ich hab' mir letztes Jahr im September noch ein Exemplar bestellt. Die "aktuelle :))" 3. Ausgabe ist von 1991 und hat bei Daniel Wittner Kinotechnik die Bestellnummer 6001. Incl. Versand hab' ich vorm Vierteljahr 59,58 Euro bezahlt. Wer nicht unbedingt die ganz aktuellen Technikentwicklungen benötigt, ist mit dem Buch (Loseblattsammlung im Ordner) eigentlich gut bedient. Viele Grüße vom koki-achim Sven
  3. Hallo Ciniwa, wir sind nach dem Einbau unserer Dolby SR-Anlage vom Kinotechniker ohne Trailer sitzen gelassen worden. Der Versuch, per Email bei Dolby weiterzukommen hat zu nichts geführt. Andererseits gibt es auf der Dolby-Page http://www.dolby.com/cinema/cinpromo.html ein Bestellformular, wo man problemlos solche Artikel bestellen kann. Natürlich nur unter Angabe der Seriennummer des Dolby-Processors. Das ging dann sehr schnell und hat uns damals auch nichts gekostet. Vielleicht hilft Dir der Tipp ja weiter. Viele Grüße aus Achim Sven
  4. Bei der Qualität der Filmkopien muss sich wohl jeder Vorführer an die eigene Nase fassen. In unserem Kino sollte uns jede Filmkopie in besserem Zustand verlassen, als sie gekommen ist (und zur Not wird halt repariert): [*:8ie28zts] Zum Schneiden wird die Klebepresse benutzt. [*:8ie28zts] Die Klebestellen beim Aktwechsel werden vollständig wieder abgezogen und nicht einfach durchgeschnitten. [*:8ie28zts] Am Start- und am Endband ist jeweils ein Bild fest angeklebt (wer schneidet die Bilder überhaupt immer mit ab? Kein Wunder, dass dann die Reihenfolge der Akte nicht mehr überprüft werden kann). [*:8ie28zts] Start- und Endbänder sind (mindestens einseitig) wieder angeklebt. Ein entsprechender Hinweis für den Nachspieler kommt in den ersten und letzten Akt. [*:8ie28zts] Defekte Bobbies werden ersetzt (Nachschub gibt's vom Filmlager). Eigentlich sollten das Selbstverständlichkeiten sein, Es scheint da aber gravierende Unterschiede beim Koppeln und Entkoppeln zu geben. Aber meiner Meinung sollten die Vorführer der großen und Multiplex-Kinos durchaus auch Rücksicht auf ihre Kollegen der kleinen gewerblichen oder kommunalen Kinos nehmen. (Umgekehrt natürlich auch!) Meine geklebten Überblendmarken am dritten Akt würden einen Nachspieler, der auch überblendet (und da gibt es zumindest in Niedersachsen noch einige - auch gewerbliche-, wie ich im Dezember erfahren habe) sicher freuen. Da sie auf dem Teller aber das Bild stören, werden die Punkte natürlich wieder abgezogen. Ähnlich ist es mit dem Ankleben der Start- und Endbänder: Wir benutzen einen senkrecht stehenden Umroller und 1800m-Spulen. Das letzte Stück entwickelt beim Umrollen wahnsinnige Geschwindigkeiten. Wem sich schon mal ein lose beigelegtes Endband (womöglich mit Kleberest noch mittendrin angebappt) komplett um den Umroller gewickelt hat, der weiss die angeklebten Bänder zu schätzen. Andererseits muss beim Tellerbetrieb das Band eh' wieder ganz ab... Ich glaube, da wird man so schnell nicht auf eine gemeinsame Basis kommen können. Defekte Kopien sollten auf jeden Fall an den Verleih oder das Filmlager gemeldet werden, wenn man nicht Gefahr laufen möchte, den Schaden zu bezahlen, den der Vorspieler verursacht hat. Das Filmlager prüft den Zustand der Akte normalerweise nicht mehr vorm erneuten Versand. Die ganze Prozedur ist ganz gut im "Handbuch für den Filmvorführer" vom "Wirtschaftsverband der Filmtheater e.V. Bayern" beschrieben. Das Werk ist allerdings etwas älter und nicht unumstritten... Erstmal viele Grüße Sven
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