@Morpheus:
Nach dem BetrVG sind alle an den Vorbereitungen beteiligten Mitarbeiter bis 6 Monate nach Verkündung des Wahlergebnisses unkündbar, Betriebsratsmitglieder sowieso. Vor dem Arbeitsgericht häte man leichtes Spiel. Behinderung der Vorbereitungen und Wahldurchführungen wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet! Vielmehr muss der Arbeitgeber die finanziellen Mittel, Räumlichkeiten etc. stellen- auch sonst droht Strafe!
Sicher soll man in seinem Unternehmen die Kontrolle behalten können - aber alles erlauben darf man sich nicht, es gibt schließlich Gesetze, die auch unter dem Mantel der notwendigen Flexibilität in der Medienbranche (lol) nicht gebrochen werden dürfen, wie es bei uns ständig geschiet! Weiterhin sind Aushilfen nach dem geltenden Arbeitsrecht keine Ausnahmen, sondern haben die selben Rechte wie ein Vollzeitler; dennoch wird kein Urlaubs-, Krankheitsgeld etc. gezahlt, Kündigungsfristen gibt's nicht... wer kann sowas ernsthaft gutheißen, wenn Menschen um ihr Recht betrogen werden?