Zum Inhalt springen

HAPAHE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.484
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    11

Beiträge erstellt von HAPAHE

  1. Naja, bis es los geht wird es schon noch ein bischen dauern.

     

    Das sind zur Zeit alles Leuchtturmprojekte, die alles andere als bezahlbar sind.

    Keiner der aktuellen Anbieter, sei es Samsung, Sony oder jetzt LG nennt Preise ;-)

    Die dürften sich noch im mindestens 6 stelligen bereichen bewegen.

     

    Aber OLED wird die Zukunft ...

     

    Gruß

    HAPAHE

  2. Da fehlen noch ein paar Infos ;-)

     

    Welche Filme sollen gespielt werden (Aktuelle Kinofilme der Major Verleiher gibt es nicht für "Beamer" sondern erfordern eine DCI zertifizierte Server / Projektorkombination)

    Wie groß ist die Leinwand die bespielt werden soll ?

    Maximaler  / Minimaler Abstand zur Leinwand (Wechselobjektive ?)

    usw.

     

    Gruß

    HAPAHE

     

     

  3. Hersteller ist diese Firma:

    Alaşar Köyü,
    Yeni Yalova Cd. No:519
    Osmangazi/BURSA

     

    http://www.skskoltuk.com/en/contact/

     

    Euroseat scheint hier nur Zwischenhändler zu sein.

    Hat mit "Made in Germany" nicht wirklich was zu tun :10_wink:

     

    Über die Qualitäten kann ich nichts sagen, da wir über ein Angebot nicht hinausgekommen sind.

    Ich habe den Stuhltyp vorher im Internet recherchiert und fand daher die Aussage "Made in Germany" auf der Website von Euroseat unseriös.

     

    Gruß

    HAPAHE

     

     

     

  4. Das große Problem ist nicht die FSK sondern die Eltern die keine Lust 

    haben sich vorab zu Informieren und der Meinung sind, das die FSK 

    eine Altersempfehlung ist.

     

    Ich gebe in der Regel an der Kasse meinen Hinweis und wenn die Eltern der 

    Meinung sind das sie trotzdem mit Ihrem sechsjährigen rein müssen sind das Ihre schlaflosen Nächte.

     

    Gruß

    HAPAHE

  5. Das habe ich mir nach der Tradeshow auch gedacht.

    Die Freigabe für die Mumie ist weltweit sehr unterschiedlich ausgefallen und reicht von 12 bis 16.

     

    Was viele aber leider verwechseln ist Freigabe und Eignung. Ein Film mit der FSK 12 ist nicht automatisch auch für 12 jährige geeignet ;-)

    Das ist auch nicht Aufgabe der FSK. Über die 6 brauchen wir nicht zu reden.

     

    Ich kann deinen frust verstehen.

    Wie oft höre ich an der Kasse den Satz "Stellen sie sich nicht so an - zuhause darf er auch alles sehen"

    Und das bei einem FSK 16 film mit seinem 6 jährigen Sprössling :40_rage:

     

    Gruß

    HAPAHE

  6. Dann gibt es bei Dir in der Region offensichtlich kein Kino das deine/eure Bedürfnisse befriedigt, das ist schade.

    Vielleicht mal ein wenig abseits der üblichen verdächtigen Plexe suchen.

     

    Wir haben jedenfalls etliche Stammkunden in deinem alter.

    (Ich zähle mich ebenfalls noch dazu)

     

    Gruß

    HAPAHE

     

  7. Das mit dem d.... anstellen würde ich so nicht stehen lassen.

    Die pauschale Abrechnung mit dem Verleih reißt gleich zwei neue

    Baustellen auf. Die GEMA wird über die Eintrittskarten abgerechnet.

    Bei Pauschalveranstaltungen muss diese gesondert angemeldet werden.

    Für die FFA gilt dasselbe.

    Wird immer gern vergessen.

     

    Daher ist das Abrechnen über Eintrittskarten wesentlich einfacher ;-)

     

    Gruß

    HAPAHE

  8. Das ist doch der übliche Totgesang des Kinos bei jeder Einführung einer "neuen" Verwertungsform.

    Das war schon so bei Einführung des Fernsehers, bei Einführung von Video, DVD und Bluray.

    Und jetzt halt auch beim Onlinestreaming.

    Um erfolgreich zu sein muss man den Mehrwert des Kinos vermitteln. Zum Film allein kommt schon lange kein Besucher mehr.

    Das Drumherum muss schon passen - ich muss den "Mehrwert" von 8-10 EUR zum Preis einer Bluray schon jetzt bieten.

    Zugegebenermaßen funktioniert das in so manchem "runtergerocktem" Schuppen schon heute nicht mehr.

    Wer das nicht erkannt hat bekommt mittelfristig wirklich Probleme.

    Des weiteren ändern sich auch die Sehgewohnheiten unserer Kunden.

    Waren in den 8o - 90gern noch die Tenns unser Hauptpublikum verlagert sich das zusehends in Richtung 30-50ern und Älter :10_wink:.

    Mir ist um meine Zukunft nicht bange nur wie gesagt Plakat aufhängen und Türaufschließen reicht schon lange nicht mehr

     

    Gruß

    HAPAHE 

     

  9. vor 5 Stunden schrieb carstenk:

    ... allerdings war für meinen Geschmack der 'Gesang' fast grundsätzlich zu weit im Hintergrund. Bei den Studioaufnahmen ist der Sänger eigentlich meistens sehr präsent. Keine Ahnung, ob das an der Atmos Mischung lag, an der Installation, und wie das bei den normalen 5.1 oder 7.1 DCPs ist.

     

    - Carsten

     

     

     

     

    Hallo Carsten,

     

    genau den Eindruck hatte ich bei unserer 7.1 Fassung auch.

    Sound grandios nur der Gesang zu weit im Hintergrund.

    Ansonsten kam der Film bei uns auch grandios an.

     

    Gruß

    HAPAHE


     

     

  10. Die schöne und das Biest wird auch abends laufen.

    Nach den Reaktionen vom Publikum von Fifty Shades bin ich mir

    ziemlich sicher das der Film auch abends sein Publikum findet.

    Ist ja eine Realverfilmung und keine Animation.

     

    Gruß

    HAPAHE

    • Like 1
  11. Hast du eventuell nur das Soundfile eingespielt ?

    Bei den meisten DCPs ist das Bildmaterial in der Originalversion enthalten und das deutsche DCP enthält nur den Ton.

    Werden nicht beide Versionen aufgespielt zeigt der ingestmanager zwar den grünen Haken aber im player taucht der Film nicht auf.

     

    Gruß HAPAHE

  12. Ich sehe nur wie gesagt auch nicht ein, für Trailerwiedergaben von allgemein zugänglichen Plattformen zu zahlen, die ohnehin für ihre Wiedergaben bereits zahlen.

     

    Laut Urteil des EuGH vom 21.10.2014 stellt das Einbetten eines Videos keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtline dar.

     

    Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten

    Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der

    Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine

    öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen

    Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar,

    soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen

    technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen

    Wiedergabe unterscheidet.

     

    Das komplette Urteil findet Ihr hier: New-Media-Law

     

    Daher entsteht auch kein neuer Anspruch der GEMA.

     

    Vorraussetzung ist natürlich das das ursprüngliche Video mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde. (z.B. auf YouTube)

    Davon würde ich bei trailern ausgehen.

     

    Gruß

    HAPAHE

  13. Wenn du das Youtube Video nur verlinkst also nicht einbettest dann entsteht kein GEMA Anspruch auf Kinoseite.

    Ein Youtube Video ist bereits öffentlich zugänglich gemacht und durch die Verlinkung wird keine "neue" Öffentlichkeit geschaffen.

    Dies gilt für alle öffentlich zugänglichen Inhalte.

     

    Das Einbetten von Videos ist zur Zeit noch nicht abschließend geklärt.

     

    Quelle: eRights

     

    Gruß

    HAPAHE

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.