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HAPAHE

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Beiträge erstellt von HAPAHE

  1. Hallo,

     

    zum Thema Öffentlichkeit habe ich bei der GEMA folgendes gefunden:

     

     

    ÖFFENTLICHKEIT

    Rechtliche Grundlage

    Nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 15) ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und die Personen durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.

     

     

     

    Auslegung durch die Rechtsprechung

    Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung tatsächlich teilnimmt. Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Da der Begriff der Öffentlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz also sehr weit auszulegen ist, hat die Rechtsprechung auch demjenigen, der behauptet, eine Veranstaltung sei ausnahmsweise nicht öffentlich, hierfür die Beweislast auferlegt. Es reicht daher nicht aus, eine Veranstaltung als nicht öffentlich zu bezeichnen; sie muss auch tatsächlich als solche durchgeführt werden.

     

    Der "abgegrenzte Personenkreis" ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu sehen. Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese "persönliche Verbundenheit" ist das herausragende Kriterium, das der Gesetzgeber für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung verlangt.

     

     

     

    Es dürfte im Auge des Gesetzes unrelevant sein ob ein Musikstück oder ein Film wiedergegeben wird.

     

    Auch das oben erwähnte "Kneipenkino" ist eine öffentliche Vorführung die ohne die entsprechenden Rechte illegal sein dürfte. Für Filme aus der Videothek gibt es überigens keine Aufführungsrechte - steht auch auf jeder DVD (Nur für den privaten Gebrauch - keine öffentliche Aufführung, Sendung ....)

     

    Eventuell kann das deutsche Filminstitut weiterhelfen:

    http://www.deutsches-filminstitut.de

     

    Dort liegen einige Kopien :lol:

     

    Gruß

    HAPAHE

  2. Die Film Positiv Versicherung (Kopieenversicherung) ist doch eigentlich bestandteil der "Kino Einheitsversicherung" Die sollte man auf jedem Fall haben, da sie nicht nur für den Schaden an den Kopien haftet sondern auch wenn euren Besuchern etwas passiert

    und das kann schnell teuerer werden als die erwähnten - 1300€

     

    Schlecht sieht es auch aus wenn ihr am Mittwoch die Kopie vergeigt und der Nachspieler mit evtl. Schadensersatzansprüchen kommt. :wink:

     

    Gruß

    HAPAHE

  3. Hallo

     

    war nicht im Filmecho sondern bei http://www.Kino-hdf.com

     

    +++ Übertragung der Fußball-Europa-Meisterschaft im Kino

    Die Firma Sport A in München hat auch in diesem Jahr die Rechte für das „public screening“ an sämtlichen Spielen der Fußball-EM. Die Rechte wurden allerdings zur Verwertung insbesondere für den Bereich Kino an die NDR media GmbH übertragen. Vorführungsrechte sollen nur an solche Kinos vergeben werden, die als Gegengeschäft entsprechend werthaltige Werbezeiten auf Ihren Kinoleinwänden anbieten können. Bisher denke man dabei ausschließlich an Multiplexe, kleinere Betreiber wären aber auch vorstellbar, sofern die Gegenleistung stimmt. Nach Auskunft der NDR übernimmt die Koordination die Firma PMP (Telefon: 040-2990704), die zur Werbe-Weischer-Gruppe gehöre. Ansprechpartner dort und zuständig für die Fußball-EM und Kino ist Herr Siegbert zur Heide (siegbert.zurheide@pmp-hamburg.de), der alle Anfragen interessierter Kinobetreiber aufnimmt.

     

    Ich hoffe das hilft weiter :)

     

    und nun noch ein schönes Pfingstfest

     

    Gruß

    HAPAHE

  4. Die rechte für eine öffentliche Vorführung werden vom NDR vergeben

    Stand wenn ich mich recht erinnere im neuen Filmecho - werde morgen im kino noch mal nachschauen und dann hier posten.

     

    Gruß

    HAPAHE

  5. Wenn du als Privatmann einen Film ausleihst und ihn deinen Kindern zeigst brauchst du natürlich keine GEMA zu zahlen - anders sieht das aus wenn die Nachbarskinder mitschauen (streng genommen :wink: )

     

    Es kommt immer darauf an, ob eine Veranstalltung im gesetzlichen Sinne als "öffentlich" anzusehen ist oder nicht.

     

    Als nichtöffentlich zählt im Auge des Gesetzgebers nur ein Personenkreis der mit dem Veranstalter persönlich verbunden ist (also in der Regel direkte Familienangehörige o.ä.)

     

    Genaueres hier http://www.gema.de/kunden/information_service/oeffentlichkeit.shtml

     

    Bei allen anderen Veranstalltungen ist also die GEMA mit von der Partie.

     

    Gruß

    HAPAHE

  6. Alle Open Air Veranstaltungen müssen beim VDF (Verband der Filmvereiher eV) angemeldet werden.

     

    Hierzu gibt es auf der Webseite (http://www.vdfkino.de) unter der Rubrik "Open Air" ein entsprechendes Formular (Status Blatt).

    Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen.

     

    Sollte es sich um eine nichtöffentliche unentgeldliche Vorführung (d.h. Vorführung für einen geschlossenen Personenkreis ohne öffentliche Werbung - also praktisch keine Werbung) handeln kann auch open Air Vorgeführt werden. Nur das dürfte sich praktisch kaum durchführen lassen.

     

    Das gleiche gilt überigens auch für Deine Vorführungen in Kneipen o.ä.

    Die Lizenzen gelten nur für den nichtgewerblichen Bereich !

    Es darf für die jeweilige Vorführung keine Werbung gemacht werden und kein Eintrittsgeld erhoben werden.

    So steht es auch in den Verleihbedingungen

     

    Nun zum technischen:

    die benötigte Lichtleistung ist natürlich stark von der gewünschten Leinwandgröße abhängig.

    Mit 1600W Xenon lassen sich schon beachliche Ergebnisse erzielen.

    (Man darf eine 16mm Open Air Vorführung nicht mit 35mm vergleichen - hier zählt in der Regel nur der Eventcharakter und nicht so sehr die perfekte Bild und Tonqualität wie beim professionellen Kino).

     

    Wir haben auch schon mit 250W Halogen auf einem "etwas größeren Bettlaken" unseren Spaß gehabt :lol:

     

    also einfach ausprobieren.

     

    Aber nicht vergessen - sollte es ein gewerbsmäßiges Open Air werden geht es nicht ohne die offiziellen Lizenznehmer (Verleiher)

     

    Gruß

    HAPAHE

  7. Das kann aber nicht an den Metallkufen liegen.

    Bärenbrüder 9.Woche Fehlerrate konstant 3-4

     

     

    gespielt auf Bauer B8A (mit Metallkufen) Lesegerät Cat 702.

     

    Wenn der Kufendruck stimmt machen auch die Metallkufen keine Probleme - der Staub sollte natürlich nach jedem durchlauf entfernt werden :wink:

     

    Gruß

    HAPAHE

  8. Hallo,

     

    @Christian_Mueller

     

    dann müsste aber die original DTS-Spur mit geschnitten werden.

    Die DTS Spur wird aber meines wissens nach erst nach dem Schnitt aufgebracht

     

    Gruß

    HAPAHE

  9. Laut "fsk-online" Freigabekarte :

     

    Freigabebescheinigung

    FSK FREIWILLIGE SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GmbH

    Prüf-Nr.: 97 803 K

    Der Film "Van Helsing"

    (BW - Schwarzweiss- und Farbfilm)

    Originaltitel VAN HELSING

    Hersteller Universal Pictures, New York, N.Y.

    Verleiher United International Pictures GmbH, Frankfurt (Main)

    Ursprungsland USA

    Herstellungsjahr 2003 / 2004

    Laufzeit 131 Min. - Sek. bzw. m

    wurde im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden von der FSK Freiwilligen

    Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH nach § 11 i.V.m. § 14 JuSchG geprüft. Die Prüfung

    hatte das Ergebnis, daß der Film zur öffentlichen Vorführung

    für die Altersstufe "Freigegeben ab 12 (zwölf) Jahren"

    an allen Tagen des Jahres (einschließlich der gesetzlich geschützten Stillen

    Feiertage) freigegeben werden kann.

    Wiesbaden, den 23.04.2004 / 29.04.2004

     

    Also BW :( und ab 12 :?

     

    Gruß

    HAPAHE

     

    PS. Da der Film 2 Freigabedaten hat (23.04 und 29.04) ist er wohl doch auf 12 herruntergeschnitten :evil:

    Ich höre jetzt schon die Besucher - ach warten wir doch auf die DVD da sehen wir den ganzen Film :oops:

  10. Spielst Du eventuell einen Film mit DTS Tonspur?

    Dann könnte es sein, das der Timcode mit abgetastet wird.

    Das hört sich dann so an wie das digitale "Tonpochen" bei Contact. :wink:

    Hatten wir auch mal bei einer Bauer B8A

    Nach dem einjustieren der Tonoptik war es wieder weg.

     

    Tritt aber nur auf einem Kanal auf.

     

    Gruß

    HAPAHE

  11. Die gesetzliche Verantwortung für die Notausgänge trägt der Betreiber der Versammlungsstätte. Er hat in geeigneter Weise sicherzustellen, das sein Betrieb der Versammlungsstättenverordnung entspricht (d.h. das die Notausgänge benutzbar sind). Er kann diese Aufgabe deligieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei Ihm :wink: .

     

    Gruß

    HAPAHE

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