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HAPAHE

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Beiträge erstellt von HAPAHE

  1. vor 5 Stunden schrieb Vorstopper:

    Ich möchte in diesem traurigen Thread mal etwas positives schreiben: es gibt nicht nur Kinosterben, sondern auch Kinogeburt😀

    Ich habe diesen Artikel zu einem sehr interessanten Projekt gefunden:

    https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Leipzig-Ein-Filmkunsthaus-fuer-die-Feinkost

    Schon dieses Jahr wird angefangen zu spielen. Hoffentlich hat Corona den Zeitplan nicht durcheinandergewirbelt.

    Ich denke, es kann für alle Kinos nur positiv zu sehen sein, wenn möglichst viele zukünftige Besucher die Möglichkeit haben, sich Filmwissen anzueignen.

     


    Das Projekt ist schon seit Dezember 2019 Geschichte - leider

    Der Thread passt also schon

     

    Das Projekt „Filmkunsthaus“ auf dem Feinkostgelände scheitert an der Haftung

     

  2. vor 3 Stunden schrieb Vorstopper:

    Worauf wollen Sie hinaus? Ich habe diese Seite durchgelesen und halte es für eine gutes Konzept, "Gelegenheitskino" zu machen.

    Also man muss sich nicht um Gema, FFA, Verleihe kümmern, sondern bucht ratzfatzi einen Film, den man nächsten Monat zeigen will.


    Das ganze ist ein Abspielring, der sich ausschließlich an nicht kommerzielle Einrichtungen richtet.

    Zitat
    Es können nur Körperschaften teilnehmen, die dem Gemeinwohl dienen.
    Der Charakter der Veranstaltungen muss dem Anspruch eines Filmklubs entsprechen und Filmkommunikation steht im Vordergrund.
    Kommerzielle Ziele sind ausgeschlossen!

     

  3. @cinerama

     

    Wenn Du es doch soviel besser kannst als alle anderen hier - das entnehme ich jedenfalls deinen zahlreichen Beiträgen hier.
    Warum hast Du eigentlch kein eigennes Kino und zeigst uns allen hier wie man es richtig macht?

    Auf die Antwort bin ich jetzt wirklich gespannt - vieleicht kann ich ja noch was lernen 😉

  4. @Jean Ich kann Dir ebenfalls nicht beipflichten. Sicherlich haben wir durch die Öffnung nicht viel Geld verdient - aber auch nicht verloren.
    Momentan ist es an uns das beste aus der Situation zu machen und der Kundschaft zu zeigen wir sind noch da.
    Diese nimmt es auch dankbar an. Sicherlich wird uns Tenet nicht alleine retten aber jetzt dem Verleih in den Rücken zu fallen der uns trotz Corona
    noch mit aktueller Ware beliefert ist in meinen Augen das vollkommen falsche Signal.

    Gerade wir sollten jetzt die Flexibilität beweisen die wir - und auch Du - immer fordern.

     

     

  5. Nach den Aussagen von Disney befürchte ich das Mulan auf Disney+ landen wird.

     

    Zitat

    “Over the last few months, it’s become clear that nothing can be set in stone when it comes to how we release films during this global health crisis, and today that means pausing our release plans for Mulan as we assess how we can most effectively bring this film to audiences around the world," a Disney spokesperson said in a statement.

     

  6. vor 15 Stunden schrieb carstenk:

    Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen.'

    Das ist wahrscheinlich eine juristische Spitzfindigkeit.
    Nur weil ich für den Publikumsverkehr geschlossen habe, habe ich noch nicht den Geschäftsbetrieb eingestellt.
    Allein das Vorhandensein einer Webseite mit entsprechenden Werbeauftritt und Ankündigung von neuen Filmen ist schon ein Geschäftsbetrieb.
     

  7. Am 26.6.2020 um 10:21 schrieb Rabust:

    Eigentlich wäre es eine Frage des Respekts gegenüber Gewerbe-Treibenden und Bürger/innen dieses Landes, wenn der Staat wegen den befohlenen Betriebs-Schliessungen und befohlenen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheits-Rechte für die Kosten aufkommen muss. Ich kann doch nicht - als Beispiel - einem Kino die Betriebs-Stilllegung verordnen und gleichzeitig mit ein paar Krumen an Unterstützung winken, die von vorne bis hinten nicht genügen ! Und was kann der deutsche Michel für, wenn sein Urlaub verboten wird, er aber auf seinen Buchungs-Kosten sitzen bleibt ?


    Vergiss aber bitte dabei nicht "Der Staat" ist nicht irgendjemand mit einer Gelddruckmaschine im Keller - "Der Staat" sind wir alle 😉
    D.h. Die Kosten fallen,  in welcher Form auch immer, wieder auf uns zurück.

     

     

  8. Laut Eckpunktepapier vom 03. Juni :

    Zitat

    Antragsberechtigt sind Unternehmen,deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängiggewesen sind und deren Umsatzrückgängein den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

     

    Das heißt unabhängig ob du geschlossen hast oder öffnest.

     

    desweiteren heißt es:

    Zitat

    Erstattet werden bis zu 50 % derfixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

     

    Das heißt für die meisten kleineren Betriebe unter uns max 15.000 EUR.

     

    Anders als bei der ersten Soforthilfe muss zwingend ein Steuerberater / Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.
    Das heiß für diejenigen unter uns die Ihre Steuererklärung selbst machen das man sich schnellstmöglich um einen Termin bei einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer kümmern sollte.

     

    Antragsfristen:

    Zitat

    Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020

     

    Das ganze Eckpunktepapier findet ihr hier:
    Eckpunktepapier vom 3.6.2020

     

  9. Wir sollten nicht immer gleich in Panik machen - seit froh das es Verleiher gibt die aktuell den Mut aufbringen und liefern.
    Bei den aktuell vorherschenden Einschränkungen ist für beide Seiten auf absehbare Zeit kein normaler Betrieb möglich.
     

  10. Du musst auf der Eintrittskarte den Mwst Satz ausweisen und die zugehörige Steuernummer angeben.
    (Name und Anschrift des Kinos, Datum und Betrag sind ja eh bestandteil der Karte schon nach SPIO Vorgabe)
    Dann reicht die Karte auch als Kassenbon aus.
    War zumindest die Aussage unseres Aussenprüfers

  11. Das bedenkliche bei Schwammkopf ist das der Film erst im nächstem Jahr in die Streaming Auswertung gehen soll und schon jetzt fürs Kino verloren ist.

    Ist bestimmt kein Meisterwerk aber gerade jetzt ist das ein denkbar schlechtes Zeichen für die Kinoauswertung

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