Zum Inhalt springen

E VII b

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    563
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    1

Beiträge erstellt von E VII b

  1. Ich recherchiere gerade für ein Kunst-Projekt und komme in einem Punkt leider nicht richtig weiter:

    Mich interessieren die Rollenwechsel-Markierungen (oder Brandlöcher bzw. Cigarette Burns), die dem Filmvorführer signalisieren, wann er zum anderen Projektor umschalten muss.

    Vielleicht kann mir ja der eine oder andere mit meinen Fragen weiterhelfen:

    Wie heissen diese Markierungen korrekt (in deutsch und in englisch)

    Soweit ich weiss gibt es sie in verschiedenen Formen (Kreis, Dreieck, Viereck, Kreuz)?

    Gibt es bestimmte Bedeutungen für bestimmte Formen?

    Gibt es irgendwo eine Richtlinie, die man runterladen kann?

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Markierungen gestanzt werden? Gibt es dafür ein spezielles Stanzgerät?

    Wer macht diese Markierungen? Das Kopierwerk? Wird das Negativ gestanzt oder das Intermediate?

    Es wäre toll, wenn jemand etwas Licht in dieses Dunkel bringen könnte.

     

    Bernd

     

    (anbei ein Still aus Fight Club, wo das Ganze leider auch nur sehr grob erklärt wird...)

     

    Ist diese Montage/Collage (leider erscheint sie hier jetzt nicht) bereits Bestandteil des Kunstprojektes?

     

    Übrigens war hier in der damaligen DDR das erste Zeichen ein Quadrat (bei CS natürlich ein Rechteck) und das zweite Zeichen ein Punkt.

    Größere Häuser hatten übrigens (die bereits angesprochenen) beide Lochzangen im Umrolltisch liegen.

  2. Da der Anfang beschädigt war, hab ich die 5 beschädigten Einzelbilder am Anfang abgeschnitten und den Feuertest gemacht.

    Und so schnell, wie die 5 Bilder weggebrannt sind, bin ich mir zu 100% sicher, dass es Nitrofilm ist.

    Zudem hat der Film keine Markierungen und Aufdrucke, die auf Safety-Film hinweisen.

    Wenn die seitliche Oberfläche des Filmwickels nicht nur stumpf sondern auch leicht bräunlich erscheint, dann kannste davon ausgehen, dass es NITRO ist.

  3. Vernichten möchte ich den Film äußerst ungern, da ich den Inhalt nicht kenne.

    Daher weiß ich auch nicht, ob das Bundesarchiv der richtige Ansprechparttner ist, da ich nicht weiß ob das eine deutsche Produktion ist oder sonstwas.

    Vielleicht ist es ja tatsächlich was wichtiges...

    Nur die Möglichkeit den Film mal eben durch den Projektor laufen zu lassen bietet sich ja aus verständlichen Gründen leider nicht.

     

    Andererseits will ich den Filmauch nicht unbedingt hier liegen haben.

    Klar lag der hier schon seit Jahrzenten und bis jetzt ist nichts passiert, der Zustand ist auch super, keine Zersetzunganzeichen zu erkennen, ein bisschen mulmig ist mir dabei aber schon.

    Ohne entsprechende Sicherheitseinrichtungen am Projektor (Feuerschutztrommel, geschlossener Filmlauf, Feuchtluftkühlung, Wasserkühlung der Filmbahn) kannst Du den Film auch nicht vorführen.

    Man bedenke: Je älter das Material wird, um so niedriger ist auch der Flammpunkt des Filmes. :excl: :excl: :excl:

     

    Auch wenn es übertrieben scheint: aber das Zeug ist saugefährlich. Ein Funke reicht aus und die ganze Bude steht in Flammen.

    Da kann nicht mehr jeder mit um.

     

    "Warmes Entsorgen" sollte mit Vorsicht erfolgen - da können locker mehrere Meter hohe Flammen entstehen und Temperaturen von weit über 1.000 °C frei werden.

    Abgabe beim Bundesarchiv ist auf jeden Fall die beste Lösung

  4. Ach, was solls, hier nochmal schnell das Foto meiner Dresden. Nochmal kurz zur Farbe: Erinnert ihr Euch noch an die beiden Dresdens im Ebay vor ungefähr drei jahren, die nach Frankreich gegangen sind? Die hatten auch genau diese dunkelgrüne Farbe, wenn ich mich recht erinnere.

     

    dresdenkomplett.jpg

     

    Uploaded with ImageShack.us

     

    Gruß

    Martin

     

    Hallo Martin,

    Nein, die Lackierung Deiner D-Maschine ist - wie ich Dir schon bei meinem Besuch gesagt habe - nicht original.

    Anfangs wurde die D1- sowie die D2-Serie ab Dresden in mattem Lindgrün ausgeliefert ... erst später dann in silbernem Hammerschlaglack.

     

    Dieses Metallic-Grün Deiner Maschine hingegen war eines der wenigen (und sehr schwer erhältlichen) Metallic-Autolackfarben der DDR und es mutzumaßen, dass entweder ein Vorführer selbst oder aber der den Projektor überholender VEB Filmtheatertechnik diese Farbe benutzt hat. Original ist sie ab Werk jedenfalls keinesfalls!

     

    Zum Lampenhaus:

    Die D1 wurde anfangs mit original diesem kleinen Lampenhaus - anfangs für Reinkohle, später dann für kleine Beck-Kohle (max. 8er Plus und 6,5er Minus)- ausgeliefert. Bereits die D1 der späteren Baureihe war von der Aufnahmegröße des Lampenhaustubus aber so konzipiert, dass auch ein großes (D2-Lampenhaus) daran gebaut werden konnte.

     

    Dein Xenon-Lampenhaus ist nichts anderes, als ein in den Grundzügen bereits vorhandenes - vermutlich gebrauchtes oder aus Lagerbeständen genommenes - Kohlelampenhaus, das serienmäßig in den bezirkseigenen VEB Filmtheatertechnik(en)auf Xenon umgebaut wurde.

    Teilweise so original modifiziert, als auch später dann etwas verändert, fand es zumeist bei Kino-Rekonstruktionen und später dann auch original an den ersten D11-Maschinen seinen Einsatz.

  5. @ araldo

    Da stimme ich Dir vollkommen zu.

    Habe selbst viele Jahre lang mit Kohle gearbeitet und kann immer wieder nur bestätigen, dass Licht ist unübertroffen gut und "lebendig" (und damit meine ich nicht das Bogenflackern) und nicht so kalt und synthetisch, wie das Xenenonlicht.

  6. Gibt es hier eigentlich jemanden, der im Heimkino auf Kohle spielt?

    In England habe ich so etwas schon mal gesehen: Garagenkino mit Kohle!

    Würde ich sofort, wenn ich denn ein originales Ernemann Magnosol- oder auch Ikosol-Lampenhaus bekommen würde.

  7. Hallo, ich hatte vor geraumer Zeit mal eine Aufstellung der 70 mm Kinos in der DDR und er produzierten UP's zusammen gestellt, ich erhebe aber weder Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Sie ist halt aus dem Gedächtnis entstanden:

     

    -Rostock Hansa

    -Eisenhüttenstadt Freilichtbühne

    -Chemnitz Freilichtbühne Küchwald

    -Chemnitz Europa 70

    -Erfurt Panorama Filmpalast

    -Berlin Kosmos (2 Pärchen)

    -Berlin International (2 Pärchen)

    -Leipzig Schauburg (2 Pärchen)

    -Leipzig Capitol

    -Langenau ZBdL

    -Halle Urania 70

    -Gera Palast-Theater

    -Jena Panorama Palast

    -Sowjetische Garnison Nohra

    -Dresden Prager Straße

    -Potsdam-Babelsberg Studio 70

    -Meißen

    -Güstrow

    -Stadthalle Chemnitz

    -Kulturpalast Dresden

    -Polen …

    -Bulgarien …

     

    ZBdL Langenau hatte - genau genommen - ein Pärchen im LK1 sowie eine einzelne Maschine im A-Labor, an der auch entsprechende Tests für Pentacon Dresden gemacht wurden.

    Ebenfalls befand sich (jedenfalls noch zu meiner Zeit) noch eine original verpackte UP 70/0 im Lager der ZBdL.

  8. Glaube ich nicht, Panasonic ist ja keine kleine Firma, und damit ein potenzieller Kunde. Und selbst wenn, dann ist bestimmt Schulterzucken angesagt.

    Eher weniger, die reagieren auf Kritik sofort: Gestern kam noch per Mail die Anweisung unseres Werbevermittlers, diesen Werbefilm sofort bzw. zeitnah aus dem Programm zu nehmen.

  9. ja die sind so wertvoll, die darf man nicht verschicken, daher muss man die auch nicht verpacken :lol:

    Ich denke mal, die kommt dann - bewacht von mindestens zwei schwer bewaffneten Sicherheitsleuten - in einer mit weichem Samt ausgeschlagenen Edelholzkiste.

    Darin dann die besagte 70mm-Dose und wenn man die dann öffnet, hält man sie endlich in den zitternden Händen:

    Die lang ersehnte (schwarze) Trailerdose !

  10. Es scheint in diesem Zusammenhang ratsam, dass ein Vorführer sich ein absolut zumutbares Basiswissen aneignet, BEVOR eine Digitalkiste im BWR steht. Entschuldigung, aber das gehört ja wohl zu einem normalen Arbeitsverständnis dazu. ...

     

    ... Du nennst dich selber einen Facharbeiter für Filmwiedergabetechnik. Du hast also eine reguläre Ausbildung in der DDR hinter dir. Du hast jahrzehntelange Erfahrung im BWR und ganz plötzlich erklärst du dich selber für unbeleckt und volkstümlich - bloss weil es um wirklich primitives Fachwissen geht, das erst nach deiner Ausbildung notwendig wurde – was du aber dessen ungeachtet seit langen Jahren hättest nachholen können, so wie das jeder anständige Facharbeiter gemacht hätte. Und dann markierst du auch noch die beleidigte Leberwurst, wenn man sich über dich wundert. Gestatte, dass ich lache.

     

    Nun frage ich einmal - und das ganz speziell Dich - welches Fachwissen Du denn meinst. Als Vorführer soll man so einen Digitalprojektor bedienen und nicht entwerfen oder bauen können. Die Bedienungsanleitung werde ich dann noch - vorausgesetzt, sie ist in deutscher Sprache abgefasst - lesen können.

    Die Aufgabe eines Vorführers besteht ja wohl darin, den Film zu zeigen - egal, ob nun auf herkömmlichem Film-Material oder via Festplatte. Und letzt' genannte Variante dürfte entschieden einfacher sein, als die handwerklich orientierte Tätigkeit des Vorführens von 35mm/70mm-Film

    Für Reparaturen, Justagen oder sonstige Einstellungen ist wohl kaum einer der Vorführer geschult - weder offiziell noch inoffiziell. Für soetwas ist der Service im Rahmen der Gewährleistungspflicht zuständig. Selbigem obliegt dann auch die fachliche und korrekte Einweisung des technischen Betriebspersonals.

  11. @ Regular8

    Ich bedanke mich für Deine detaillierten Erklärungen.

     

    @ Odiug

    Hinsichtlich Deiner Meinung über die arbeitsrechtliche Lage stimme ich Dir nicht nur zu, sondern kann deren Rechtmäßigkeit auch bestätigen.

     

    @ Brillo

    Du fragst nach einfachsten Daten, die seit Jahren jedermann zugänglich sind und für die du dich aus beruflichen Gründen seit Jahren zu interessieren hast – ...

    Und das tue ich, bzw. tat ich, sogar in der von Dir so viel beschworenen Freizeit. Ganz privat und aus eigenen Stücken heraus, denn im Kino habe ich dazu nicht die Zeit und es steht mir dort weder ein Computer noch ein Internetanschluß zur Verfügung.

    Denn ich wollte lediglich einmal - ganz "volkstümlich" und "unbeleckt" - den Unterschied zwischen 2K und 4K heraus finden.

    Also, den Fehler, hier nach etwas Fachlichem zu fragen, mache ich garantiert nicht noch einmal !!!

  12. E VII b hat folgendes geschrieben:

    1. 2K bzw. 4K steht ja vermutlich für die Auflösung, richtig?

    2. Wenn ja, dann ist 4K ja das Doppelte von 2K, richtig?!

    3. Das würde bedeuten, daß bei 4K die Auflösung und somit die Bildqualität doppelt so hoch wäre als bei 2K, richtig?

    Immer wieder faszinierend, das jemand, der die simpelsten und laienhaftesten Grundlagen des digitalen Kinos nicht kennt, obwohl sie überall verständlich nachgelesen werden können und auch hier ständig durchgekaut werden, sich trotzdem ständig negativ über das digitale Kino äußert.

    Übrigens ist die Weigerung, private Zeit zur beruflichen Weiterbildung zu nutzen, ein Kündigungsgrund, wenn diese Weigerung einen normalen Arbeitsablauf behindert. Über solche Fälle gab es schon ein paar interessante Arbeitsgericht-Urteile, zum Beispiel ein Mitarbeiter, der sich weigerte, EDV-Grundlagen (Word etc) zu lernen. Als dann sein Arbeitsplatz mit Rechner ausgestattet wurde, konnte er nix mehr und wurde daher gekündigt. Wie das Arbeitsgericht feststellte: Zu Recht.

    Für mich ist es immer wieder faszinierend, wie man hier seitens anderer Forumsmitglieder abgefertigt wird, wenn man eine ehrlich gemeinte Frage stellt.

    Die hier angesprochenen Forums-Informationen sind leider oftmals entweder derartig wissenschaftlich abgefaßt oder aber - spätestens nach zwei Beiträgen - derartig "verwässert", daß nur noch schwer Zusammenhänge erkennbar und Hintergründe sowie Fakten erklärbar sind. Das hat überhaupt nichts mit "negativen Äußerungen über das digitale Kino" zu tun!

    Gut, daß Du nichts in der Kinobranche zu sagen hast (und vermutlich wohl auch nie haben wirst), denn ansonsten wären ja wohl alle älteren und praxiserprobten Vorführer schon arbeitslos.

    Was hingegen das von Dir angesprochene "Informationsdefizit" meinerseits (und unsererseits) hinsichtlich der digitalen Projektion angeht: Wenn man uns so einen digitalen Bildwerfer hinstellen sollte - was allerdings in den nächsten Jahren noch nicht geplant ist - werden wir den auch schon bedienen können ... konnten andere ja auch, schließlich haben ja wohl nicht alle hier EDV bzw. Elektronik studiert.

  13. Einmal die Wertung dieses Filmes außen vor lassend, zeichnet sich in zunehmendem Maße immer mehr ein düsteres Zukunftsszeanrio ab:

     

    In sicherlich noch nicht einmal ferner Zukunft wird wohl der Kinobesucher an der Kasse zur Antwort bekommen:

    "Diesen Film zeigen wir leider nicht - Sie können hier aber gleich die DVD kaufen" .... oder günstigstenfalls:

    "Wollen Sie eine Karte für die Vorstellung kaufen oder lieber gleich die DVD mitnehmen?"

  14. Auch wenn ich mich hinsichtlich der digitalen (3-D)Projektion im absolut embryonalen Entwicklungsstand befinde, ergeben sich mir beim Lesen der gesamten 2K-und-4K-Für-und-Wider-Diskussion einmal folgende Fragen:

     

    1. 2K bzw. 4K steht ja vermutlich für die Auflösung, richtig?

    2. Wenn ja, dann ist 4K ja das Doppelte von 2K, richtig?!

    3. Das würde bedeuten, daß bei 4K die Auflösung und somit die Bildqualität doppelt so hoch wäre als bei 2K, richtig?

     

    Wenn dem so ist, frage ich mich, warum denn hier - und auch an anderer Stelle - eine oftmals sehr hitzige und für (Digital)Laien unverständliche Diskussion über den Sinn und Zeck der 4k-Auflösung geführt wird.

    Je mehr Pixel, desto besser ... oder liege ich da (mal wieder) falsch?

     

    Warum dann also einen digitalen Bildwerfer der alten 2K-Generation kaufen, wenn es bereits einen moderneren Projektor mit der doppelten (4K)Auflösung gibt?

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.