Zum Inhalt springen

Professor Fate

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.015
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    23

Beiträge erstellt von Professor Fate

  1. vor 30 Minuten schrieb L2D2:

    So viel Hass und Missgunst auf einen Haufen...

    Manche Kinokollegen kann man echt nur bemitleiden.

     

    Das mag für Außenstehende und/oder neue "ich-habe-einen-einzigen-Beitrag-hier-aber-kenne-die-Welt"-Mitglieder vielleicht so aussehen, daber die überwiegende Mehrheit in diesem Forum greift auf langjährige (eigene) Erfahrungen zurück und kann diese Situation durchaus korrekt einschätzen. Statt "Hass und Missgunst" ist es eher absehbare Realität. So unschön sich das vielleicht lesen lässt.

     

    Ich halte es da (wie so oft) mit Mr. Spock: "Wenn ich auf einem Planeten mit positiver Gravitation stehe, einen Hammer in der halte und sie dann öffne, muss ich nicht hinsehen, um zu wissen, dass der Hammer auf den Boden fällt."

    • Like 2
    • Thumsbup 3
    • Angry 1
  2. Ach naja, der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.
    Die Gäste kommen zu uns, weil sie zum Hauptfilm noch ein schönes Vorprogramm erwartet.

  3. Find ich prinzipiell zwar nicht okay, aber die Zielgruppe passt ja. Sollen die Besucher selbst feststellen, wie Disney das erfolgreichste Franchise des 20. Jahrhunderts komplett im Streaming gegen die Wand fährt. 

  4. Das kommt auch auf die Maschine an. Bei einer StandAlone-Maschine direkt am Tresen bietet sich der Eimer an. Hier wird die Pumpe im Eimer versenkt. Bei größeren Maschinen, die im Lagerbereich genutzt werden, würde ich BiB nehmen, die dann über ne eingebaute Pumpe außerhalb des Fettbehälters geleert werden. Generell machen die BiBs erheblich weniger Sauerei. 

  5. Liest sich schon mal interessant. Ein wichtiger Kontrapunkt zu B:F, die seit dem Wegfall des Filmechos quasi Alleinherrscher waren. Und hinter deren Kulissen ein heilloses Chaos herrschen soll. Ich bin gespannt. Good Luck! 

  6. Langnese pfuscht ohnehin gerade mal wieder in der Zusammensetzung seiner Sorten rum. Cornetto erhält „das italienische Rezept für noch mehr Cremigkeit“, was ja nichts anderes heißt als dass das Eisrestprodukt mit noch mehr Luft aufgeblasen wird. Auch die klassischen Magnumsorten werden dann vegan, sprich es wird sich überhaupt kein hochwertiger Milchanteil mehr drin finden. Dafür natürlich sinkt der Inhalt auf 90ml. Wo kämen wir denn dann sonst hin? 

    • Sad 1
  7. Ich sehe beide eher als Mittelware an. Allerdings ist der Vorverkauf für die One-Love-Preview ganz ordentlich. Wir müssen allerdings aller Vorstellungszeiten mitnehmen, was mMn überflüssig ist. 
    Aber was willste machen, Verleih ist König.

    Für Madame Web findet der VVK für den Start morgen praktisch gar nicht statt.

  8. Bei einem zu erwartenden so verkorksten 2024 wird sich Mancheiner denken, besser mit vielen durch billige Gutscheine ins Kino gelotsten Gästen auf den Theateranteil bei der Filmabrechnung zu verzichten und auf den Concessionumsatz dieser zusätzlichen Besuchenden zu setzen. Rechnet sich. Irgendwann. Vielleicht.

  9. Aus welchen Bestandteilen besteht denn das Menü? Wir haben ein Standard-Kindermenü im Programm, das dann mit den über PCO erhältlichen individualisierten Trays kombiniert wird. Softdrink 0,5 plus Popcorntray für € 7,90.

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.