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KarlOtto

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Beiträge erstellt von KarlOtto

  1. Grundsätzlich darf ein Film mit dieser Freigabe im Kino gespielt werden. Ist dann wie jeder andere FSK 18 Titel.

    Wenn "keine schwere Jugendgefährdung" festgestellt wurde, darf er auch beworben werden, wenn er nicht auf dem Index ist. Wäre der Film fürs Kino geprüft worden, hätte er in dem Fall FSK 18 erhalten. Im Kino gibt es nämlich bei leichter Jugendgefährdung FSK 18, im Heimkino nicht. Deswegen ist es die einzige Freigabe, die für das Heimkino nicht automatisch übernommen werden kann, sondern neu geprüft werden muss.

     

    Das andere Sigel wäre "strafrechtlich unbedenklich" dann bekäme er auch fürs Kino kein FSK 18. In dem Fall darf er zwar gespielt werden, aber nicht beworben werden.

  2. Der Film ist toll, was mir technisch aufgefallen ist, es gibt sehr viele Szenen in denen die Farbtemperatur ständig wechselt. Ist das gewollt und ein Fehler der 3D Konvertierung (die übrigens überflüssig ist)? Außerdem sind die dt. Untertitel für die Songs genauso katastrophal, wie bei Spielbergs "West Side Story". Sie haben in weiten Teilen nichts mit dem Gesungenen gemeinsam. Hier wurde wohl leider einfach die dt. Songübersetzung verwendet. Das war ja auch schon bei Spielbergs Film ein Riesen Problem.

  3. vor 14 Stunden schrieb tomas katz:

    In den Landesgesetzen steht explizit drin, welche Stillen Feiertage für das Kino relevant sind. In NRW ist das nur Karfreitag. Wer jetzt morgen in NRW den Film nicht spielt, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder betreibt Gorilla-Marketing.

    Und ich kann selbst nicht lesen. Du hast natürlich Recht. Nicht feiertagsfreie Filme dürfen nur an Karfreitag nicht vorgeführt werden. An den anderen stillen Feiertagen ist das egal.

    Steht in dem Gesetzestext den ich weiter oben verlinkt habe.

  4. vor einer Stunde schrieb Professor Fate:

     

    In Nordrhein-Westfalen sind im Gesetz über Sonn- und Feiertage Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) die allgemeinen und besonderen Feiertage definiert und die Regelungen dazu festgeschrieben. Besonders geschützt sind die sogenannten "stillen" Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.

    Korrekt, aber außer am Karfreitag ist die zu schützende Zeit nur von 5 bis 18 Uhr. Danach darf wieder alles gezeigt und in der Disco getanzt werden. Den Link zum Landesgesetz habe ich weiter oben bereits gepostet.

  5. In NRW hätte übrigens am 1.11. Alle Abendvorstellungen von "Terrifier 3" stattfinden können. Der stille Charakter gilt an dem Tag von 5 bis 18 Uhr. Volkstrauertag und Totensonntag ebenfalls. Eigentlich ist nur Karfreitag das Problem mit seinem Verbot von 0 bis 6 Uhr des Folgetages. Hier haben sich also die Kinos (vermutlich für die Werbewirkung) selbst beschränkt.

     

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144449

  6. vor 45 Minuten schrieb clematt1000:

    Hier in Berlin kein Feiertag, daher ist das vollkommen egal, es muss endlich eine Trennung von Staat und Kirche her und beendet werden das wir teilweise von einer geldgeilen Sekte im Vatikan regiert werden die uns alles mögliche vorschreibt

    Du bist doch nur neidisch, dass ihr in Berlin fast keine kirchlichen Feiertage feiert.

  7. vor 17 Minuten schrieb Professor Fate:

    Da warte mal, bis irgend so ein Krümelkacker meint, da dann ne Anzeige draus machen zu müssen. Am Ende ist es eine gesetzliche Vorschrift.

    Ja, aber nur in bestimmten Bundesländern. Vor allem die nicht katholischen Bundesländer betrifft das ganze ja gar nicht.

    • Thumsbup 1
  8. Ist denn einfach nur die Bezeichnung falsch oder war der Film wirklich in Flat mit Balken abgespeichert?

     

    In der Vorstellung war der nämlich tatsächlich in Flat gestartet worden, hatte dann gebeten umzustellen und die lästigen Balken waren weg. Aber da die Projektoren ja beides können, keine Ahnung was wirklich im DCP war.

  9. Zielformat bei "Titanic" war immer Scope.

    Es gab aber schon bei der 1. Heimkinoveröffentlichung auf VHS sogar eine 4:3 Open Matte Version. Das bezog sich aber immer ausschließlich auf Szenen ohne Spezialeffekte bzw. wo es das gedrehte Bild zulies. Alles andere war Pan & Scan. Das war auch die Version, die ursprünglich im TV lief.

     

    Die 1. 3D Wiederaufführung war dann tatsächlich auch Open Matte in 16:9 und teilweise eben Pan & Scan. Jetzt die letzte in 4K und 3D HFR war dann wieder im korrekten Format also Scope.

  10. vor 17 Stunden schrieb Transporterbobby:

    Weiß jemand ob/wo die Rechte zu "Beyond the infinite two minutes" und zu "Time Bandits" liegen?

     

    Bei Pandastorm Pictures hast Du schon gefragt wegen "Time Bandits"?

  11. vor 26 Minuten schrieb kinomuseum.de:

    Kann mir einer sagen wer die Verleihrechte an "Comedian Harmonists" liegen?

     

    Danke

    Bei Senator Film hast Du nachgefragt?

    Der Film ist nämlich immer noch auf deren Seite gelistet.

    Ansonsten war die letzte Heimkinoauswertung von EuroVideo, die den Film im Auftrag der Bavaria Media vertreibt. Als Rechteverwalter der Produktionsfirma des Films, liegen die Verwertungsrechte ansonsten sehr wahrscheinlich dort oder sie müssten zumindest wissen, wer ihn lizensiert hat.

  12. Am 22.3.2024 um 19:58 schrieb 1040bln:

    Wie fließt eigentlich das Geld an das Kino bei dieser Ferrero-Aktion (aka Schoko-Bons)? Beteiligt sind ja ganz unterschiedliche Unternehmen, und der einzige gemeinsame Nenner ist Moviechoice ( http://moviechoice.de/ )

    Moviechoice ist ein Unternehmen von Cadooz. Im Endeffekt wird Ferrero Kinogutscheine gekauft haben.

    Am Ende rechnen die Kinos das Ticket (evtl. vergünstigt) mit Moviechoice ab. So bekommen sie ihr Geld und rechnen das dann ganz normal mit dem Verleih usw. ab.

    • Thumsbup 1
  13. Der Ton ist doch hier gerade das besondere. Wie im realen Leben kann man eben, wenn man weiter weg ist, das gesprochene nicht richtig verstehen und wenn man nah dran ist, dann ist alles klar verständlich. Dieser Doku Stil im Ton ist doch Absicht. Und passt perfekt zur Stimmung des Films. 

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