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KarlOtto

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Beiträge erstellt von KarlOtto

  1. Ja, wobei, wenn Du nur was abholst, wäre das auch dort nicht nötig. Allerdings macht Cinedom grundsätzlich zur Zeit die Ticketkontrolle direkt am Eingang und damit auch für den 3G Nachweis. Im Gebäude gibt es nur eine Notfallkasse für Kunden mit Gutscheinen etc. Normaler Ticketkauf ist nur online möglich zur Zeit.

  2. Naja, wenn er möchte, dass seine Besucher am Platz grundsätzlich die Maske abnehmen dürfen, dann meint er, braucht es den Abstand. Tatsächlich ist für Indoor eine Ausnahme mit Abstand für die Maskenabnahme am Sitzplatz in der Verordnung von BW gar nicht vorgesehen. Die in der zitierten Formulierung gemeinte Ausnahme bezieht sich nämlich nur auf Dinge die draußen stattfinden. Im §3 der Verordnung von BW ist keine Ausnahme für die Maskenpflicht Indoor zu finden.

  3. vor 8 Stunden schrieb cinerama:

    Maske für Geimpfte vor zwei Wochen noch in allen großen Medien empfohlen https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsaerzte-erklaeren-darum-muessen-geimpfte-weiterhin-auf-corona-getestet-werden-art-5202617 , jetzt obligatorisch nicht mehr. 

     

    Dass Umgeimpfte und Geimpfte die gleiche Viruslast tragen sollen, beide angesteckt werden können andere anstecken können, wobei sich zur Abblockung der Ansteckung bei Geimpften eine etwas schnellere Anytikörperbildung vollziehen soll. (War schon länger bekannt): https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html

     

    Daher müsste in der Logik gegenwärtiger Maßnahmen via eines Verwaltungsakts die Maskenpflicht für Geimpfte eingeführt werden.

    Anderenfalls würde ja den Ungeimpften eine Ungleichbehandlung zuteil werden.

     

    Wie obenstehend erwähnt: für die Sozialisation in Kinos aber auch deren Umsatzstruktur mehr

    abträglich, flankiert vom Neuen Volkssport des streamens.

     

    Eventuell liegen die Kollateralschäden der Maßnahmen höher als deren Nutzen, wie von Anfang an voraus gesehen.

     

    Im obigen Stammtischbrief an den HdF stimmt immerhin, dass der Erfinder der mRNA-Impfstoffe tatsächlich vor der Massenimpfung warnte.

    Natürlich tragen Geimpfte die gleiche Virenlast, wie Ungeimpfte. Das hat doch auch nie jemand anders behauptet. Allerdings belegen mittlerweile Studien, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass ein Geimpfter sich überhaupt infiziert. Das belegen nun auch Zahlen aus Israel. Und das ein Genesener sich noch einmal infiziert ist noch unwahrscheinlicher. Dazu kommt, dass man in Israel festgestellt hat, dass nur 8% der wieder erneut Infizierten überhaupt krank werden. Bei den meisten kann nach wenigen Tagen bereits das Virus dann schon nicht mehr nachgewiesen werden, weil die Antikörper es eben abwehren. Daraus ergibt sich eben, dass insgesamt von ihnen keinen größere Gefahr ausgeht und deshalb gibt es jetzt unterschiedliche Maßnahmen.

     

    Quarks hatte dazu vor einiger Zeit auch mal eine Statistik veröffentlicht, die eben zeigt, dass zwar nahezu jeder Geimpfte, der erkrankt, in den Medien genannt wird, aber sie eigentlich den kleinsten Teil ausmachen. Deswegen ist eine hohe Impfquote eben wichtig.

    https://www.facebook.com/quarks.de/photos/a.10150277013665564/10165292638905564/

  4. vor 1 Stunde schrieb cinerama:

    Daraus ergibt sich metaphorisch für die Veranstaltungsbranche folgendes Paradoxon:

     

    "Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil sie niemanden infizieren. Geimpfte müssen Maske tragen, weil sie jemanden infizieren könnten.

    Dies geschieht auf dem gleichen Planeten".

     

    Deine letzte Formulierung ist totaler Quatsch. 

     

    Geimpfte müssen sich nicht testen lassen, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie sich überhaupt anstecken. Das hat auch eine neue Studie in Israel ergeben. 

    Sie tragen die Maske damit es noch unwahrscheinlicher wird und falls sie es haben weniger anstecken.

  5. Na so schwer ist es nicht:

    Nur bei Landesinzidenzstufe 0: keine Maske am Platz bzw. im gesamten Gebäude, aber das letzte hat kein Betreiber umgesetzt.

    Inzidenzstufe 0 in Stadt/Kreis keine Rückverfolgung.

    Ab Inzidenzstufe 1: besondere Rückverfolgung, denn das Kino ja entscheiden, entweder Schachbrett oder 3G-Nachweis und alle Plätze belegen. In beiden Fällen wird der Abstand von 1,5 Meter unterschritten.

    Ab Landesinzidenzstufe 2 ist das dann ja sowieso 3G Nachweis und Schachbrett und besondere Rückverfolgung Indoor gefordert.

    Bei Inzidenzstufe 2 Stadt/Kreis reduziert sich ja nur die Maximalkapazität von 1000 auf 500.

    Und die 3 ist aktuell ausgesetzt. Aber auch da geht nur nochmal die Kapazität pro Saal von 500 auf 250 zurück.

  6. Schön wäre es ja zu erfahren, ob sich einer angesteckt hat.

    Das wäre nämlich insgesamt mal interessant. Das man sie erstmal sucht, ist ja richtig.

    Ist die Mailadresse ausreichende Kontaktdaten in Aurich? In NRW hätte der Kinobetreiber damit schonmal nicht alle Infos gehabt, die er erfassen muss.

  7. Das steht ja so in der Landesverordnung in NRW. Nur die Maskenpflicht war am Sa. noch eine eigene Entscheidung des Kinos.

    Seit heute ist ja Indoor wieder Maskenpflicht auch am Platz. Und die Kontaktdaten werden in Essen voraussichtlich in 6 Tagen auch wieder gesammelt.

  8. Alle haben bei Stufe 1 am 1.7. eröffnet.

    Die Stufe 0 kam erst später.

     

    Außerdem ändert sich nur die Landesstufe nicht die Kreis-/Stadtstufe.

    Für Kinos bedeutet das nur Maskenpflicht Indoor. Ohne Test auch wieder am Platz.

    Und wenn dann Kreis/ Stadt auch Stufe 1 kommt die Kontaktdatenerfassung dazu.

     

    Sonst ändert sich nix.

     

    Interessant ist doch erst die nächste Stufe die Düsseldorf So. erreicht und dann ab Di. gilt. Testpflicht + Schachbrett. Max. 500 Besucher. 

  9. Naja gut, das ist zu erwarten. Und das obwohl dann die Krankenhäuser durch die vielen Geimpften nicht überlastet sein werden, weil unsere Politiker es nicht schaffen, das Infektionsschutzgesetz nochmal zu überarbeiten. Ist ja gerade Sommerpause und die steigenden Inzidenzwerte kommen dann total überraschend.

     

    Dabei haben alle Experten gesagt, dass die Inzidenzwerte wieder steigen werden. Aber die Krankenhäuser nicht mehr so belastet werden. Trotzdem heißt es immer, wir arbeiten nur mit dem Inzidenzwert. Und da der Bund, statt wie die Länder eine leicht änderbare Verordnung, lieber ein Gesetz mit einem Grenzwert erschaffen hat, wird die Zahl schneller auf 100 steigen, als die merken, dass da wirklich was geändert werden muss.

     

    Übrigens gelten die 8 Tage Überschreitung in NRW nur bei dem Wechsel von Inzidenzstufe 0 zu 1. Und dann für den übernächsten Tag. Bei den anderen beiden Stufen erfolgt der Wechsel dann schon nach 3 Tagen +2. Runter geht's immer nach 5 Tagen +2. Und in NRW zählen da auch Sa. und So., nicht wie bei der Bundesnotbremse, wo Sonn- und Feiertage nicht zählen.

  10. Es ändert sich für die Städte/Kreis die weiterhin unter 10 sind, nicht viel.

     

    Die Kontaktnachverfolgung bleibt weg.

     

    Es bleibt ohne Test Schachbrett. Mit Test gibt es keine Beschränkung.

     

    Ist NRW über 10 dann aber ohne Test, zusätzlich Maske im Haus und am Platz. Mit Test dann nur zusätzlich Maske im Haus.

    Wobei ich bisher kein Kino gefunden habe, dass auf die Maskenpflicht im Haus außerhalb des Platzes verzichtet hat.

     

    Ist natürlich die Stadt / der Kreis auch über 10: Dann natürlich wieder Kontaktnachverfolgung. Bis 1000 Besucher mit Test ohne Abstand und ohne Maske am Platz, ohne Test mit Schachbrett und Maske am Platz (außer draußen). Über 1000 Besucher mit Test und Schachbrett und ohne Maske am Platz.

     

    Interessant wird es doch erst, wenn die 35 überschritten wird. Ist NRW drüber braucht es einen Test, immer Schachbrett, drinnen bis 1000 Besucher. Draußen bis 200 Besucher ohne Test. Mit Konzept auch mehr als 1000 draußen möglich.

    Ist die Stadt / der Kreis über 35: drinnen wie draußen auch Maskenpflicht am Platz, Test, Schachbrett max. 500 Besucher.

    Über 50 dann draußen immer noch bis 500, drinnen nur noch bis 250.

     

    Allerdings sollte man Erwähnen, dass bei einer Inzidenz über 50 Gastronomie aktuell nur draußen erlaubt ist. Drinnen nur Lebensmittel- und Getränkeautomaten bzw. Takeaway. Außerdem dürfen Speisen und Getränke geliefert werden.

    Hier waren unsere niederländischen Nachbarn im Winter erfinderisch. Theken drinnen alle zu. Draußen stand ein Anhänger direkt vor der Eingangstüre. Der hat Essen und Getränke zum Mitnehmen verkauft. Diese durfte man dann zu seinem Sitzplatz mitnehmen. 🙂

    Ich sehe nicht, dass das nicht erlaubt wäre. Da Verpflegung in Räumen in nach der Verordnung "ausdrücklich zulässigen Veranstaltungen" erlaubt ist.

  11. Die Kontaktnachverfolgung fällt in jedem Fall weg wenn Stadt/Kreis unter 10.

     

    Es bleibt nur ohne Test Schachbrett. Mit Test gibt es keine Beschränkung.

     

    Ist NRW über 10 dann aber ohne Test, zusätzlich Maske im Haus und am Platz, ab 500 Besucher alte Regeln bis 1000 Besucher. Mit Test dann nur zusätzlich Maske im Haus.

     

    Alle Mitarbeiter müssen sich allerdings alle 48 Std. testen lassen, wenn sie auch keine Maske tragen wollen.

  12. So NRW haut so richtig einen raus. In Städten mit einer Inzidenz unter 10 und NRW auch unter 10: keine Maskenpflicht mehr am Platz bzw. grundsätzlich keine Pflicht mehr für eine Maske, außer in ÖPNV und beim Arzt. Wenn NRW über 10: Maskenpflicht innen, sofern es keine entsprechende Ausnahme gibt.

    Wenn nur Stadt unter 10: Keine Kontaktnachverfolgung mehr.

     

    Kann es sein, dass der neue Satz 6 in §13 nichts Neues bestimmt?

     

    Aktuell gilt ja, Stadt und Land unter 35:

    kein Test = Maske, Abstand, max. 1000 Besucher

    mit Test entweder: keine Maske, kein Abstand, max. 1000 Besucher oder keine Maske, Abstand mehr als 1000 Besucher

     

    Neu: Stadt und Land unter 10:

    kein Test = Maske (nur wenn NRW über 10), Abstand, max. 1000 Besucher

    Test = keine Maske, kein Abstand, keine Besucherbeschränkung (ab 5000 Besucher mit Konzept)

     

    oder ist das anders gemeint?

     

    Ich zitiere mal aus der Zusammenfassung: Das Land meint also das hier damit, hat es nur unverständlich formuliert:

    "

    • Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen;
    • bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10. 
    • Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.

    "

  13. Nun hat sich ein Kino kurzfristig entschieden nur die 3Gs reinzulassen, um auf Grund hoher Ticketnachfrage alle Plätze besetzen zu können. Klar hat es für eine Diskussion auf Facebook gesorgt und einige haben auch Tickets storniert. Aber viele fanden das gut und hatten eine Testpflicht erwartet.

  14. Das steht jetzt seit Ende Mai in der Verordnung des Landes NRW. Die sollte man vielleicht auch einfach mal lesen und nicht nur irgendwelchen Tabellen trauen, die bis heute nicht den Sonderfall einzelne Stadt/Kreis unter Inzidenz 35 und Land NRW auch unter 35 abbildet. Diese Sonderregel für den Fall steht aber bereits seit über einem Monat fest und kann nun umgesetzt werden. Nur das mit der Maske am Platz abnehmen, wenn man GGG Nachweis nutzt, ist neu. Alles andere gilt in NRW schon lange.

  15. Es gilt in NRW grundsätzlich Schachbrettmuster, wenn es keinen GGG Nachweis gibt und Indoor Maskenpflicht am Platz.

    Mindestabstand 1,5m ist erforderlich, wenn bei den Nachverfolgungsdaten nicht auch der Sitzplatz erfasst wird und wenn das Kino keine entsprechende Lüftungsanlage hat.

    Das ganze gilt so bis 1000 Besucher. Mehr als 1000 Besucher braucht es den GGG Nachweis trotz Abstand.

    Alternativ gilt bis 1000 Besucher mit GGG Nachweis keine Abstandspflicht. Man kann also alle Plätze besetzen.

     

    Grundsätzlich gilt bei Zutritt mit GGG Nachweis keine Maske am Sitzplatz auch Indoor.

  16. So sie Kinoeröffnung ist heute die Topmeldung in den Nachrichten bei EinsLive. Außerdem wird es auch in der Sendung thematisiert. Und der VVK für Fast & Furious 9 ist heute ebenfalls Thema dort. Jetzt sollte es jeder mitbekommen haben.

  17. Das ist eine freiwillige Entscheidung des Cinedoms mit den freien Plätzen. Wenn sie nur die 3Gs reinlassen, könnten sie aktuell alle Plätze besetzen.

    Ich denke, sie haben sich für die 3Gs entschieden, damit am Platz die Maske nicht getragen werden muss. Was aber Pflicht wäre, wenn sie die Leute ungetestet reinziehen.

    In NRW gilt aktuell: 3Gs = ohne Abstand, ohne Maske. Ungetestet = mit Schachbrett, mit Maske (außer Verzehr)

     

    Im Kölner Residenz gelten die gleichen Regeln für den Zutritt. Dafür wird dann aber das Kino auch vollbesetzt.

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