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marktgerecht

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Beiträge erstellt von marktgerecht

  1. Dann gibt es aber auch nichts.......

    Der Nettoumsatz steigt automatisch durch die reduzierten Vorsteuersätze, zumindest geringfügig.

    Klar wird man in den ersten Wochen der Wiederöffnung wegen Mangel an Bundesstarts reduzierte Eintrittspreise anbieten, aber bis Ende August?

  2. Laut tagesschau.de:

     

    Konzept für Wiedereröffnung von Kinos und Theatern
    "Die für Kultur zuständigen Minister von Bund und Ländern haben Vorschläge für eine schrittweise Öffnung von Kultureinrichtungen erarbeitet.........Für Kinos würden möglichst nahe beieinanderliegende Termine zur Wiedereröffnung angestrebt. Zum Vermeiden von Warteschlangen wollen die Kulturminister Online-Tickets und versetzte Zeitfenster beim Einlass. Besucherströme sollen geregelt werden etwa über Verzicht auf Abriss von Eintrittskarten oder Scans von Tickets."

  3. Hessen hat still und heimlich die Verordnung noch einmal geändert und, was Kinos betrifft, vor allem die Aufzeichnungsvorschrift der Teilnehmer verschärft und setzt dabei einfach mal so die Bestimmungen der DSGVO außer Kraft

     

    Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27. April 2016 (ABl. EU Nr. L 119 S. 1, Nr. L 314 S. 72, 2018 Nr. L 127 S. 2) zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung,“

     

    https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr._25.pdf

  4. Es ist mir unklar wie diejenigen in Hessen, die jetzt oder demnächst öffnen, ihre Besucher darauf hinweisen können dass im Kinosaal während der Vorstellung keine Maskenpflicht besteht?

    Das steht in der Verordnung nicht  - es gilt daher auch im Saal während der gesamten Maskenpflicht.

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