marktgerecht
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Das glaube ich erst wenn ich es schwarz auf weiss sehe, mit den 75%!
Mag vielleicht für Einzelkämpfer so sein, aber für uns als GmbH glaube ich das niemals.
Und selbst dann ist mir die Regelung der Überbrückungshilfe II mit 90% der Fixkosten viel lieber.
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Kredite - was für Nonsens.
Bin doch nicht verrückt und verschulde mich neu ohne zu wissen ob ich es jemals zurückzahlen kann.
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Ja, leider richtig.
Unsere "Zahlen" sind seit Sonntag wieder katastrophal.
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Genau das ist es.
Man hat eigentlich mehrere Antragsgegner und einer kann die "Verantwortung" für die Auslegung der Verfügung auf jeweils den anderen schieben.
Was aber sicher nicht geht: Unterschiede je nach "Provinzfürst" bei gleicher Inzidenzzahlstufe im gleichen Bundesland.
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vor 3 Stunden schrieb chrisdae:
Hat denn ein Kollege, der von der Maskenpflicht am Platz, betroffen ist in Erwägung gezogen Klage einzureichen.
Ja, haben wir ernsthaft.
Es ist schwierig den zutreffenden Antragsgegner dieser Normenkontrollklage zu nehmen.
Ist es das Land, das die bindenden Vorgaben für die Landkreise erstellt hat, nämlich die Maskenpflicht.
Oder ist es der Landkreis, der der Ansicht ist dass wegen der Maskenpflicht der Verzehr im Saal zu untersagen ist.
Und alle Kinos in den Nachbarkreisen des gleichen Bundeslandes schreiben das dem nicht so wäre.
Meiner Ansicht nach: Beamtenwillkür eines Provinzfürsten.
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Nach dem "Ampelsystem" des Landes ist bei >50 vom Kreis zwingend eine Maskenpflicht zu verfügen
https://www.hessen.de/presse/bildergalerie/das-hessische-eskalationskonzept-im-ampelsystem
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Das ist Stand 21.10. - der Landkreis ist mit Stand 23.10. der Auffassung dass bei >50 bei Kinos nicht zutreffen, einschließlich hierdurch bedingtes Verzehrverbot am Platz.
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In Hessen, wo > 50, darf die Maske am Sitzplatz NICHT für den Verzehr von Snacks kurzzeitig abgenommen werden.
Eine Ungleichbehandlung mit der Gastronomie wird wohl in Kauf genommen.
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Vielleicht ist es nicht jedem in ausreichendem Maße bekannt:
Die "Überbrückungshilfe", und zwar sowohl diejenige für die Monate bis August als auch diejenige für die Monate ab September, deckt einen TEIL(!) der Fixkosten ab - und mehr nicht.
Den Rest der Fixkosten darf man - wie auch immer es gehen soll - selbst abdecken.
So lange bis man nicht mehr kann.
Egal ob man geöffnet oder vorübergehend geschlossen hat.
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Ab sofort kann die Überbrückungshilfe September bis Dezember beantragt werden.
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Wer hat sich das ausgedacht?
Kinos sind da nicht förderberechtigt......
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Und was hat das mit "Hilfsprogramme in Zeiten des Corona Virus" zu tun?
Habe ich nicht verstanden
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Wenn das keine Ente ist - Gratulation nach MV!
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Wieso müssen wir leiden weil ein paar Affen sich nicht an die Regeln halten und meinen sie können abfeiern wie sie wollen?
Und wer ersetzt uns den weiteren Umsatzausfall?
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Danke für die Gerichtsentscheidung.
Es ist erst die Entscheidung über den Antrag.
Merkwürdig finde ich die Argumentation mit den weltweiten Covid-Zahlen - was hat das mit dem Risikofaktor Kino zu tun?
Das erkennende Gericht ist wohl auch der Ansicht dass das Hygienekonzept des Kinos "....dabei nicht verhindern, dass sich Corona-Viren ausbreiten". wozu bitte machen wir dann ein Hygienekonzept??
Ich hoffe mal es gibt noch ein Hauptverfahren.
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Nein, unter 5000 bewilligter Zuschuss kann man nicht abrufen - Beträge bis 5000 werden nämlich nur in einer Rate ausgezahlt.
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Hat bei uns weniger Besucher als After Truth.
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Steht bereits bei Neustarts.....
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Ja, man kann einreichen - aber:
"derzeit ist eine Auszahlung der letzten Rate (ggf. verbleibende 10 % der Zuwendungssumme) nicht möglich. Die damit verbundene Einreichung des Verwendungsnachweises steht noch nicht als Bereich im digitalen Antragssystem zur Verfügung. Wir gehen von einer Freischaltung des „Verwendungsnachweises“ in absehbarer Zeit aus."
Und alle die weniger als Euro 5.000,-- Zuschuss erhalten erhalten eben immer noch - nichts.
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Das ist bei uns ganz genau so, die Filmkunstschiene ist zur Zeit absolut tot.
Das Publikum dafür ist bei uns 50+ und kommt nicht.
Diejenigen die die MET zeigen haben dort genau das gleiche Problem.
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Bei der FFA ist man seit mehreren Monaten nicht in der Lage bewilligte Mittel im Zukunftsprogramm Kino I auch auszuzahlen da eine Rechnungseinreichung nicht möglich ist.
Hallo FFA! Ihr seid FÜR UNS da! Tretet Eurer Softwarefirma mal kräftig in den Arsch!!!
Kann doch nicht sein dass man das Monatelang zu 100% vorfinanzieren muss nur weil man dort nicht in die Pötte kommt.
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Diese hoffnungsfrohen Statements der offiziellen staatlichen Filmförderungsanstalt dienen auch dazu der finanzierenden Bank zur Beruhigung vorgelegt zu werden.
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in Allgemeines Board
Geschrieben
Ja hatten wir 1x -
Allerdings ohne Angabe von Gründen.