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marktgerecht

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Beiträge erstellt von marktgerecht

  1. Das glaube ich erst wenn ich es schwarz auf weiss sehe, mit den 75%!

    Mag vielleicht für Einzelkämpfer so sein, aber für uns als GmbH glaube ich das niemals.

    Und selbst dann ist mir die Regelung der Überbrückungshilfe II mit 90% der Fixkosten viel lieber.

  2. Genau das ist es.

    Man hat eigentlich mehrere Antragsgegner und einer kann die "Verantwortung" für die Auslegung der Verfügung auf jeweils den anderen schieben.

    Was aber sicher nicht geht: Unterschiede je nach "Provinzfürst" bei gleicher Inzidenzzahlstufe im gleichen Bundesland.

     

  3. vor 3 Stunden schrieb chrisdae:

    Hat denn ein Kollege, der von der Maskenpflicht am Platz, betroffen ist in Erwägung gezogen Klage einzureichen. 

     

    Ja, haben wir ernsthaft.

     

    Es ist schwierig den zutreffenden Antragsgegner dieser Normenkontrollklage zu nehmen.

    Ist es das Land, das die bindenden Vorgaben für die Landkreise erstellt hat, nämlich die Maskenpflicht.

    Oder ist es der Landkreis, der der Ansicht ist dass wegen der Maskenpflicht der Verzehr im Saal zu untersagen ist.

    Und alle Kinos in den Nachbarkreisen des gleichen Bundeslandes schreiben das dem nicht so wäre.

     

    Meiner Ansicht nach: Beamtenwillkür eines Provinzfürsten.

  4. Vielleicht ist es nicht jedem in ausreichendem Maße bekannt:

     

    Die "Überbrückungshilfe", und zwar sowohl diejenige für die Monate bis August als auch diejenige für die Monate ab September, deckt einen TEIL(!) der Fixkosten ab - und mehr nicht.

    Den Rest der Fixkosten darf man - wie auch immer es gehen soll - selbst abdecken.

    So lange bis man nicht mehr kann.

    Egal ob man geöffnet oder vorübergehend geschlossen hat.

     

  5. Danke für die Gerichtsentscheidung.

    Es ist erst die Entscheidung über den Antrag.

    Merkwürdig finde ich die Argumentation mit den weltweiten Covid-Zahlen - was hat das mit dem Risikofaktor Kino zu tun?

    Das erkennende Gericht ist wohl auch der Ansicht dass das Hygienekonzept des Kinos "....dabei nicht verhindern, dass sich Corona-Viren ausbreiten". wozu bitte machen wir dann ein Hygienekonzept??

    Ich hoffe mal es gibt noch ein Hauptverfahren.

  6. Ja, man kann einreichen - aber:

    "derzeit ist eine Auszahlung der letzten Rate (ggf. verbleibende 10 % der Zuwendungssumme) nicht möglich. Die damit verbundene Einreichung des Verwendungsnachweises steht noch nicht als Bereich im digitalen Antragssystem zur Verfügung. Wir gehen von einer Freischaltung des „Verwendungsnachweises“ in absehbarer Zeit aus."

     

    Und alle die weniger als Euro 5.000,-- Zuschuss erhalten erhalten eben immer noch - nichts.

  7. Bei der FFA ist man seit mehreren Monaten nicht in der Lage bewilligte Mittel im Zukunftsprogramm Kino I auch auszuzahlen da eine Rechnungseinreichung nicht möglich ist.

     

    Hallo FFA! Ihr seid FÜR UNS da! Tretet Eurer Softwarefirma mal kräftig in den Arsch!!!

     

    Kann doch nicht sein dass man das Monatelang zu 100% vorfinanzieren muss nur weil man dort nicht in die Pötte kommt.

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