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marktgerecht

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Beiträge erstellt von marktgerecht

  1. Hessen ändert ab Donnerstag die Vorschriften für Landkreise unter 35:
    "2. in geschlossenen Räumen bei mehr als 100Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 eingelassen werden,"

    Also bis 100 Besucher keine Negativnachweise mehr - und das bezieht sich doch pro Kinosaal und Vorstellung und nicht auf das gesamte Gebäude?

  2. vor 7 Stunden schrieb carstenk:

    Zum Sonderfonds Kultur aus den FAQ:

     

    ---

    5.2 Wie sind veranstaltungsbezogene Einnahmen zu berücksichtigen?

     

    Veranstaltungsbezogene Einnahmen, die nicht aus dem Verkauf von Tickets stammen, sind bei der Berechnung der Kosten einer Veranstaltung in Abzug zu bringen.

     

    Hierzu zählen beispielsweise Einnahmen aus:

    Gastronomie

    ---

     

    d.h., Concession, oder wenn jemand noch eine Gastro im Kino betreibt, mindern die Fördersumme. Einerseits, im Sinne des grundsätzlichen Förderansatzes nachvollziehbar. Andererseits - es macht einfach keinen Sinn, da mit zu machen...

     

     

     

    Nein, macht keinen Sinn.

  3. vor 17 Stunden schrieb carstenk:

    Wenn Kostendeckung der Hintergrund ist, kann ich auch weiter Überbrückungshilfe IIIPlus beantragen. Da weiss der Steuerberater wie es geht und es muss nicht erst wieder eine neue Plattform aufgebaut werden.

     

    Ja schon, aber die Ü-Hilfe III Plus greift erst ab einem Umsatzrückgang von mindestens 30% im betreffenden Monat.

  4. Warum kann man nicht offen kommunizieren dass die Kinos, zumindest deren Mehrzahl, z.B. am 1.Juli öffnen möchten und so auch den Verleihern eine Planungsmöglichkeit bieten? Warum wird ein Termin nur hinter vorgehaltener Hand kommuniziert? Verstehe ich nicht.

  5. Ja, basierende auf den Besucherzahlen von vor zwei Jahren wird der Tarif ermittelt - aber ich zahle nicht erst jetzt die Nutzung von vor zwei Jahren.

    Ganz im Gegenteil, die Quartalsrechnungen sind üblicher Weise sogar im Voraus zu zahlen.

    Und, ich bleibe dabei, zahlen für eine Leistung die man nicht in Anspruch nehmen durfte - das sollten mal die Gerichte prüfen.

  6. Wir dürfen also für den Zeitraum der Zwangsschließung für eine Leistung zahlen die wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in Anspruch nehmen konnten?

     

    Das wäre doch mal reif für eine gerichtliche Nachprüfung, schade dass wir uns das nicht leisten können.

     

     

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