Zum Inhalt springen

Arbeit an den Feiertagen


cinefreak

Empfohlene Beiträge

Moin.

 

Ich hab gestern mit nem Bekannten telefoniert. Der muss sowohl an Weihnachten und an Sylvester arbeiten und zwar von 19:00 - 1:30 (Spätschicht). Und bekommt keinen Zuschlag. Die Schichten hat ihm sein Chef zugeteilt, da er sich net so gut mit ihm versteht. Is das net krank, über Sylvester Mitternacht ne Vorstellung zu fahren? Und das noch für 5,3 euro die stunde?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

ok, manche regen sich bei uns auch darüber auf, am ersten oder zweiten Weihnachtstag arbeiten zu müssen. Ich sehe das an Weihnachten meist eher als willkommene Abwechslung und mann kommt mal von den nervigen Familienveranstaltungen weg. Aber an Sylvester sollte eigendlich die Bude zu bleiben (zumindest abends) falls jemand doch arbeiten sollte, gehört irgendwie eine kleine Dankes-Überraschung dazu!

 

 

Gruß

 

Ciniwa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als in Hannover ausser den beiden CinemaxX Häusern die Ufa noch Kinos betrieben hat, versuchte es der Ufa Palast mal mit einer Sylvester Vorstellung in einem Saal (irgendein Blockbuster) um 22.00 Uhr. Der Film war um kurz vor 0.00 Uhr zuende und um 0.00 Uhr gab es Sekt und Schnittchen für die Gäste. Der Aufwand war enorm groß und es kamen mal gerade ca. 30 Gäste - die das alles aber große Klasse fanden. Finanziell war die ganze Aktion ein Debakel... :oops:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.