Zum Inhalt springen

D11 / D21


ToddAO

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Hi,

die D11 ist die Weiterentwicklung der D1 und die D21 (entsprechend) die Weiterentwicklung der D2. Das betrifft insbesondere die -neukonstruierte- Objektivhalterung. (besseres öffnen und schließen der Filmführung sowie Schnellwechselfassung des Objektivhalters und Mikrometerschraube bei der Scharfstellung desselben). Die Lampe wurde bei der D11 nicht verändert, nur bei der D11X. Dort war von vornherein eine Xenonlampe vorgesehen.

Bei der D21 dagegen ist die Kohlebogenlampe neu konstruiert worden mit bis zu 125A Stromstärke. Bei der D2 waren es "nur" 95A. Auch hat das Lampenhaus der D21 eine neue Form. Bei der D2 gab es oft Probeme mit der Lampenhaustür, das war ein Rollladen.....

Ansonsten gleichen sich die "DRESDEN"-Maschinen bis auf Kleinigkeiten im großen und ganzen! Unterschiede sind fast ausschließlich nur in der Lampenleistung zu finden.

Gruß

D21

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.