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FFA - Filmabgabe verfassungsgemäß


carstenk

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'Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von neun Kinobetreibern abgewiesen, die sich gegen die

Heranziehung zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt (FFA) des Bundes gewandt hatten.'

 

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes:

 

http://www.wkdis.de/rechtsnews/bverwg-filmabgabe-verfassungsgemaess-196576

 

- Carsten

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Und so kann die FFA in ihren Prunkpalast mit ihrer sogenannten Filmförderung weitermachen. Nur mir als reines OV Kino muß jetzt endlich mal jemand erklären welchenwirtschaftlichen Nutzen ( Den die Fernsehveranstalter ebenso wie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft aus der Verwertung von Filmen ziehen) ich habe :shock1:

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Naja, immerhin sind wir jetzt eine Stufe näher an der 'allerletzten Instanz'.

 

Obwohl, UCI zuzutrauen ist auch noch ein Gang an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. :)

 

Man fragt sich, ob Schilling nicht vielleicht insgeheim im Auftrag der FFA handelt.

Die können unter Verweis auf UCIs Vorbehaltszahlungen weiterhin schön das Sparschwein füllen und gleichzeitig auf der Knete sitzen bleiben ;-) Bis...?

 

 

- Carsten

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