Also, ich fasse das mal zusammen, der Trailer kann selbstverständlich auch ohne eine FSK Kennzeichnung vorgeführt werden, das Problem ist dann nur, dass der Auftraggeber keine Rechtssicherheit hat. Also, im Falle von Beschwerden an das zuständige Jugendamt oder eine Strafermittlungsbehörde können etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Jungendschutzes oder des Strafrechts unangenehme Folgen haben.
Die Alterskennzeichnung der FSK erzeugt einen Verwaltungsakt der für alle Bundesländer bindend ist. Dieses ist so gewählt damit nicht Bremen eine andere Altersfreigabe für einen Film oder Trailer erteilen kann, denn Jugendschutz ist eine Aufgabe der Bundesländer.
Fast jeder Kinobetreiber oder Werbemittler wird eine FSK Freigabe für die Vorführung eines Films oder Trailers erwarten, es sei denn, die Vorführung richtet sich ausschließlich an ein erwachsenes Publikum (über 18 Jahre) und strafrechtlich relevante Inhalte können ausgeschlossen werden.
Gruß
Christian