Rince
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vor 3 Stunden schrieb Transporterbobby:
QR Code klebt an der Armlehne 🙂
Ihr habt so aber keine Kontrolle ob und wie viele Gäste am Ende überhaupt ihre Kontaktdaten hinterlassen. Kann gut gehen, kann aber auch eine nette Strafe geben wenn doch mal der Fall eintritt, dass das Gesundheitsamt Daten einfordert, die ihr nicht habt...
PS: Ein Angebot, was sowohl für Gäste und Betreiber kostenfrei ist UND den Datenschutz gewährleistet? Irgendwie habe ich da meine Zweifel was das Geschäftsmodell angeht.
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Genau Lawrence von Arabien:
https://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=776
Die Bonds dürften auch alle da zu finden sein.
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vor 47 Minuten schrieb carstenk:
Ich meine das nicht in Bezug auf individuelle Verträge, sondern in Bezug auf den Umstand, dass dem Verleih grundsätzlich ein prozentualer Anteil auf die verkauften Tickets zusteht. Dazu hat jeder Verleih ja auch AGB.
Hier findet für die Ausschüttungen aus dem Sonderfonds aber kein zusätzlicher Kinobesuch statt, im Gegenteil, es ist nur eine Berechnungsgrundlage für eine spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Schließlich darf ich den Verleihanteil ja auch nicht um Pacht- und Gehaltsanteil für die Vorstellungen kürzen.
Wahrscheinlich meldet sich die GEMA aber auch noch und meldet Ansprüche an...
Da sind wir einer Meinung. Ich bin sehr dafür, dass auch Verleiher am Sonderfonds partizipieren - sofern die Kriterien auch bei Ihnen vorliegen. Nur nicht zu Lasten und auf Kosten der Kinos und nicht aus einem Programm, was gerade mal sicherstellen soll, dass entsprechende Veranstaltungen überhaupt kostendeckend durchgeführt werden können...
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vor 20 Minuten schrieb carstenk:
Das mit dem Verleihanteil am Kultursonderfonds wird gegenwärtig noch verhandelt. Die Auffassung des BKM dabei war bei der HDF Zoomkonferenz letztens, dass dem Verleih kein Anteil zusteht, auch vor dem Hintergrund, dass der Fonds auf Kostendeckung der Kinos angelegt ist.
https://beta.blickpunktfilm.de/details/461416
Rein technisch gesehen, der Sonderfonds geht nicht durch das Kassensystem, nicht in SPIO Karten, sondern wird später aus Tickets und Kosten mit den Fördergebern verrechnet. Da hat der Verleih meiner Meinung nach nix zu wollen.
Wir haben in diesem Land Vertragsfreiheit. Wenn ein Kino diese Konditionen des Verleihs akzeptiert und einen Film spielt ist das völlig egal ob das über SPIO-Karten oder das Kassensystem läuft oder ob das BKM dazu was meint. Dann gibt es eine Vereinbarung zwischen Verleih und Kino. Eine MG geht auch nicht über das Kassensystem, genauso wenig wie Werbekostenpauschalen, Versand, etc...
Das sich die Verleihe bei der Ausgestaltung des Sonderfonds hinstellen und ihren "Anteil" fordern ist kackendreist, ich wäre aber sehr vorsichtig mit Aussagen, dass denen das dann kein Anteil zusteht...
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vor 3 Minuten schrieb carstenk:
Da hat jemand ja mal so richtig gut nachgedacht beim BKM...
Das Programm ist nicht primär von der BKM, sondern von Olaf Scholz und dem Finanzministerium und die haben genau nachgedacht...
Hier ist der Punkt tatsächlich, wenn du alle Tickets verkaufen kannst, die aber keiner kaufen will bekommst du kein Geld.
Wenn du nur 25% deiner Plätze verkaufen kannst, diese aus den "bekannten" Gründen trotzdem leer bleiben bekommst du auch kein Geld.
Wenn du tatsächlich Publikum hast aber durch die Einschränkungen weniger Leute rein lassen kannst gibt es einen Zuschuss, der immerhin Kostendeckung ermöglicht. Da ist auch der Knackpunkt. Die Kinos müssen möglichst schnell aus dem Bereich dieses Förderprogramms raus, das wird sie nämlich nur gerade so am Leben halten aber keinen Aufbau von neuen Reserven oder Ausgleich von früheren Verlusten ermöglichen...
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Am 16.6.2021 um 21:14 schrieb carstenk:
Sehe ich das richtig, dass der Förderansatz des Sonderfonds Kultur ausschließlich auf einer pandemie-/verordnungsbedingten Minderauslastung der Saalkapazitäten basiert?
Ja.
ZitatDas ist doch ne totale Nullnummer? Habe ich was übersehen? Hat der Kinobetreiber eine Wahlmöglichkeit bei den Auflagen, 'Pest mit Sonderfonds Kultur', oder 'Cholera ohne'?
Von der "Logik" des Sonderfonds brauchst du die Hilfen nicht, wenn du keine Kapazitätseinschränkungen hast.
Das ist im Ansatz auch irgendwo nachvollziehbar - letztlich könnte es sich als Riesenfehler rausstellen, dass dafür das Zukunftsprogramm III geopfert wurde.
ZitatWenn man weiterhin sinkende Inzidenzen voraussetzt, werden auch in weiteren Bundesländern diese Kapazitätsbegrenzungen fallen.
Delta kommt - hoffentlich erst spät. Der Sonderfonds kann also im Herbst und Winter nochmal wichtig werden.
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vor 11 Minuten schrieb carstenk:
Wir Kinobetreiber haben da leider ein Riesenproblem, weil wir inkl. unserer Verbände seit letztem Jahr ständig darauf Wert legen, eine hohe Saalauslastung haben zu wollen. Dem ist man in den gegenwärtigen Verordnungen nachgekommen, aber das hat eben seinen Preis - Tests, Maske am Platz, sitzplatzgenaue Nachverfolgbarkeit, etc..
Aktuell sieht es aber in vielen Ländern so aus, dass 1,5 Meter Abstand, Maske, Test und Nachverfolgung Hand in Hand gehen...
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vor 39 Minuten schrieb pesinecki:
Das wäre womöglich nicht der Fall gewesen, hätten sie nicht die 50%igen Rechte an der Reihe. Als Zugpferd hätte Amazon dies möglicherweise für die Kundenaquise seines "Prime"-Dienstes genutzt.
Das ist zuerst einmal gut für uns Kinos. Fraglich ist jedoch, wie die zukünftigen Vertragsdaten zwischen den Produzenten und Amazon aussehen werden. Werden Bond-Filme kinoexklusiv oder parallel im Streaming ausgewertet? Dazu steht ja nichts?! Halte ich aber für wahrscheinlich. Ist halt auch wieder nur "Glaskugelschauen".
Freut mich zumindest, dass (vorerst) an einer Kinoauswertung festgehalten wird.
Klar kommt ein Bond weiter ins Kino. Die Ticketeinnahmen finanzieren solche Blockbuster, das Budget soll bei 250 Millionen Dollar gelegen haben. Das bekommst du nicht durch Prime Nutzer gestemmt und das bekommt keiner als "Marketing" verkauft. Ob und wie lange er exklusiv kommt ist die spannendere Frage.
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Dann habe ich ganz pragmatisch eine kleine Tüte Popcorn in der Hand... Diese Regeln sind nicht pragmatisch, sondern Quatsch. Regeln, an die sich keiner hält und die sich auch weder überwachen noch sanktionieren lassen braucht niemand. Wenn im Saal den Mund auf und zu machen beim Essen okay ist, warum müssen dann diejenigen, die nicht essen maskiert sein?
Das schafft nur Unfrieden, gerade bei den Besuchern, die überrascht sind wenn sie Leute hinter ihnen auf einmal keine Maske tragen...
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vor 31 Minuten schrieb Jean:
Laut 21. Corona Verordnung RLP gibt es kein Verzehrverbot im Kino.
Dennoch Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Maskenpflicht auch während des Films und Abstand 1,50m im Saal.
Maskenpflicht während des Films bedingt ein Verzehrverbot.
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vor 6 Stunden schrieb carstenk:
Es gibt bisher aber keine allgemeinverbindliche Inzidenz, bei der Kinos 'verhältnismäßig' wieder öffnen müssen. Als wir letzten Herbst zum Anfang November alle schließen mussten, waren die Zahlen in der Hälfte der Bundesländer schon 3stellig.
November war der Sprung in die dritte Welle und wir hatten keine Impfungen.
Es ist daher primär ein Hinweis, dass sich ein einheitlicher Branchenstarttermin bei der aktuell völlig unterschiedlichen Infektionslage imho nicht mehr per Landesverordnungen umsetzen lässt, sondern nur die Branche intern aushandeln muss - und da werden immer welche ausscheren.
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vor einer Stunde schrieb HAPAHE:
Öffnungen in einzelnen Bundesländern machen auch keinen Sinn.
Die Kinos wie auch die Verleiher brauchen Vorlaufzeit um den Betrieb wieder hochzufahren.
Branchenintern geht man von der ersten oder zweiten Juliwoche aus.
Du musst da zwei Sachen trennen.
Wenn die Branche sagt, dass sie gerne geschlossen Anfang Juli öffnen möchte ist das eine Sache. Keiner zwingt Unternehmen ihren Betrieb gegen ihren Willen schon eher aufzusperren.
Wenn eine Landesregierung Unternehmen aber den Betrieb ihres Unternehmens grundsätzlich verbietet, ist das was völlig anderes. Das greift massiv in die Grundrechte der Unternehmer ein. Sprich das muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Schleswig-Holstein hat eine Landesinzidenz von 30, Thüringen von 115. Die Landesregierung in Kiel kann die Kinos dort nicht solange geschlossen halten, bis auch Thüringen wieder aufmachen kann. Im Ernstfall reicht ein einziger Betreiber der klagt.
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Am 15.5.2021 um 14:49 schrieb Jean:
Mal angenommen im Herbst gibt es Welle Nr. 4 aufgrund besagter Gefahren wie Mutante und irgendwelche Verzögerungen bei der Impfung, was dann? Nicht unrealistisch.
[...]
Ich verstehe was du meinst - aber mit diesem Risiko müssen wir noch auf Jahre leben - kannst und willst du solang zu blieben?
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vor 13 Stunden schrieb UlliTD:
Ich hätt' ja gedacht, bei dem Boandlkramer müsse man bei Alexa noch was dazuzahlen, um den sehen zu dürfen... Aber der is ja im normalen Abo dabei kostenlos... Ob sich das finanziell so lohnt?
Nein, das ist ein Leuchtturm - sprich Marketing. Macht ihn aber auch für ein Nachspiel unattraktiv.
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Sehe ich genauso.
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ich verstehe und sehe das Problem. Nur ist das imho von der Formulierung her ziemlich eindeutig als "Privileg" zu lesen. Wenn du 100% Frischluft hast, dann kannst du den Abstand reduzieren, wenn nicht bleibt es bei 1,5 Metern.
Sonst ist 100% Frischluft kein genanntes Kriterium und vor allem keins an welches die Maskenreglung gekoppelt ist. Im Kern ist das imho soweit sinnvoll, um eine Testpflicht wird man aktuell nicht rumkommen und in den nächsten 2-3 Monaten wird die Zahl der vollständig geimpften stark ansteigen und die fallen da raus.
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vor 4 Minuten schrieb carstenk:
Ja, möglicherweise gilt aber eben auch Maske am Platz, wenn keine qualifizierte Frischluftzufuhr sichergestellt ist. Wird man abwarten müssen.
Ich wüsste nicht, wie man das da rein lesen kann.
Für Ende Mai ist ein Zwischenschritt geplant für Inzidenz: 50-100:
Zitat Öffnung drinnen und draußen
Max. 250 Personen oder max. 50% Kapazität
Nur Sitzveranstaltungen
Zugang nur mit einem negativen Testnachweis
MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde, medizinische MaskeKeine Anforderungen an Lüftung, keine Maske am Platz. Übliche AHA+L Regelungen
Bei unter 50 heißt es dann:
ZitatZugang nur mit negativem Testnachweis
MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
Medizinische Maske
Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 m möglich, wenn es sich bei geschlossenen Räumen um durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr belüftete Räume handelt.Hier kann von den AHA+L Regelungen abgewichen werden, wenn für die Säle eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr vorhanden ist. Wieder keine Maske am Platz.
Siehe auch die Vorbemerkungen:
ZitatAHA+L Regeln behalten weiterhin Gültigkeit. Ausnahmen sind im Stufenplan genannt (z.B. Schachbrettbelegung Kino).
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vor 4 Minuten schrieb carstenk:
Möglicherweise auch Maske am Platz...
Auch nicht:
ZitatMNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde
Heißt sobald man sitzt, gibt es keine Maskenpflicht.
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vor 4 Minuten schrieb carstenk:
https://www.stk.niedersachsen.de/download/168654/Corona_-_Stufenplan_2.0.pdf
Aber: Pflicht für Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Gut, das ist für die meisten kommerziell betriebenen Kinos eher kein Problem, die Frage ist, nach welchen Parametern das geprüft/nachgewiesen werden muss (Luftwechselrate, etc.).
Nein:
ZitatSchachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 m möglich, wenn es sich bei geschlossenen Räumen um durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr belüftete Räume handelt.
Heißt also bei Inzidenz unter 50 kann der Abstand reduziert werden wenn 100% Frischluft sichergestellt ist. sonst gelten weiter die normalen AHA+L Regeln, in dem Fall also 1,5 Meter Abstand.
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Ein neuer Stufenplan aus Niedersachsen. Entgegen der Verhinderungslösung in Bayern ist der eine Ermöglichungslösung.
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Jetzt wird es spannend:
ZitatZwischen allen Personen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Gleichzeitig:
ZitatNeben der Ausgangssperre gelten auch Kontaktbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene nicht mehr.
Keine Abstände zwischen vollständig Geimpften und Genesenen?
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vor 1 Stunde schrieb KarlOtto:
Also klar ist es scheiße, dass der Film nun bei Amazon landet. Aber noch ist gar nicht klar, ob der vielleicht dann über Amazon noch ins Kino kommt, wäre ja nicht das erste Mal und zum anderen muss man aber auch sehen, dass LEONINE sich gerade erst gegründet hatte, als dann quasi kurze Zeit später der Lockdown folgte. Im Sommer letzten Jahres haben sie dann viele Filme rausgebracht. Nun sind die Kino fast 6 Monate wieder zu. Irgendwoher müssen jetzt nunmal für einen so jungen Verleih einnahmen her.
Nur um hier kein falsches Bild entstehen zu lassen. Hinter Leonine steht ein millardenschwerer US-Finanzinvestor, der zumindest in Vergangenheit den Ruf einer Heuschrecke hatte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kohlberg_Kravis_Roberts_%26_Co.
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Mit den Regelungen zur bundesweiten "Notbremse" kann sich die Branche wohl von sämtlichen Öffnungshoffnungen verabschieden. Wir kommen bis zu den Impfungen wohl nicht mehr in den Bereich.
luca fürs Kino
in Allgemeines Board
Geschrieben
Für Luca, Transporterbobby nutzt ein anderes System.