Zum Inhalt springen

KarlOtto

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    492
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    1

Beiträge erstellt von KarlOtto

  1. vor 26 Minuten schrieb kinomuseum.de:

    Kann mir einer sagen wer die Verleihrechte an "Comedian Harmonists" liegen?

     

    Danke

    Bei Senator Film hast Du nachgefragt?

    Der Film ist nämlich immer noch auf deren Seite gelistet.

    Ansonsten war die letzte Heimkinoauswertung von EuroVideo, die den Film im Auftrag der Bavaria Media vertreibt. Als Rechteverwalter der Produktionsfirma des Films, liegen die Verwertungsrechte ansonsten sehr wahrscheinlich dort oder sie müssten zumindest wissen, wer ihn lizensiert hat.

  2. Am 22.3.2024 um 19:58 schrieb 1040bln:

    Wie fließt eigentlich das Geld an das Kino bei dieser Ferrero-Aktion (aka Schoko-Bons)? Beteiligt sind ja ganz unterschiedliche Unternehmen, und der einzige gemeinsame Nenner ist Moviechoice ( http://moviechoice.de/ )

    Moviechoice ist ein Unternehmen von Cadooz. Im Endeffekt wird Ferrero Kinogutscheine gekauft haben.

    Am Ende rechnen die Kinos das Ticket (evtl. vergünstigt) mit Moviechoice ab. So bekommen sie ihr Geld und rechnen das dann ganz normal mit dem Verleih usw. ab.

    • Thumsbup 1
  3. Der Ton ist doch hier gerade das besondere. Wie im realen Leben kann man eben, wenn man weiter weg ist, das gesprochene nicht richtig verstehen und wenn man nah dran ist, dann ist alles klar verständlich. Dieser Doku Stil im Ton ist doch Absicht. Und passt perfekt zur Stimmung des Films. 

  4. vor 7 Minuten schrieb George Pal:

    Das liegt vermutlich daran dass er schon bei Magenta TV als Stream verfügbar ist.

     

    Das ist quatsch. Dort wird nur auf einen Beitrag zum Filmstart in der ARD Mediathek verwiesen. Der Film ist natürlich noch nicht zum Streamen verfügbar.

    • Like 2
  5. vor 3 Minuten schrieb UlliTD:

    @Kinobetreiber
    Das wundert mich nicht wirklich... Der erste Teil ist von 1984. Das ist ein ganz anderes Publikum.

    Da reißt auch ein Timothée Chalamet nix raus, so toll er auch sein mag.

    Da liegt ja ne Generation dazwischen.

     

    Also der Film reißt mich aber auch nicht vom Hocker, muss ich gestehen.

     

    Teil 1 ist von 2022. Das andere wäre eine ganz andere Verfilmung.

    • Thumsbup 1
  6. vor 22 Stunden schrieb Gozer:

    Danke für die Antwort.
    Es geht um den Film hier:
    Heavenly Bodies (1984) -aka- Himmelskörper -aka- Himmlische Körper - Aerobic nonstop
    https://www.imdb.com/title/tt0087399/
    Scheint ne kanadische Produktion zu sein, weiß nicht ob das wichtig ist.

    Da der Film in Deutschland vom Filmverlag der Autoren ins Kino gebracht wurde, könnten die Rechte heute bei StudioCanal liegen. Die Lizenzen sind 1999 an Kinowelt gegangen und liegen jetzt bei StudioCanal.
    Außerdem gab es eine VHS von CBS/Fox. Könnte als Rechtequelle also auch Sony oder Disney in Frage kommen.
    Außerdem wird er bei Cultpix gelistet. Dort unter Studios & Partners sind eine Menge Firmen gelistet, die die Filme beisteuern, darunter auch 2 dt. Firmen. Wer davon diesen Film beigesteuert hat, ist nicht zu erkennen.
    https://www.cultpix.com/movie/heavenly-bodies/834

    • Like 1
  7. "Lisa Frankenstein" ist ein sehenswerter Independent, Coming-of-Age Fantasyfilm. Eine schöne Hommage an Filmklassiker. Sehr skurril und witzig, geschrieben von der "Juno" und "Jennifer's Body" Autorin. Nach "Freaky" zeigt die Hauptdarstellerin einmal mehr, dass sie auch verrückt sehr gut kann. Schade dass der Film scheinbar so wenige Leute interessiert. Das hat er nicht verdient.

    • Thumsbup 2
  8. vor einer Stunde schrieb stracki:

    Weiß von euch jemand, wo "Gilbert Grape – Irgendwo in Iowa" von Lasse Hallström liegt? Bei Paramount ist er nicht.

    Da die aktuelle Blu-ray von Palatin Media ist, könnten die Rechte auch dort liegen. Sie kümmern sich laut Webseite um all rights distribution. Davor lagen die Rechte bei Concorde, dann könnten sie jetzt auch bei LEONINE sein.

  9. vor einer Stunde schrieb filmthies:

    Wer hält eigentlich die Rechte an den Monty Python Filme?

    Ritter der Kokusnuss und Rittermahl

     

    Bei Park Circus wurde ich nicht fündig

    Möglicherweise liegen die Rechte wie bei "Das Leben des Brian" direkt bei Monty Python:

     

    https://www.montypython.com/

     

    Python (Monty) Pictures Ltd.

    The Linen Hall

    Room 537-538

    162-168 Regent St.

    London

    W1R 5TB

     

    monty@montypython.com

  10. Naja, nach Besuchern ist "Trolls" ja eindeutig auf Platz 1. Dann folgt "killers of ..." und "Checker Tobi".

    Kinderfilme machen wegen dem Kinderpreis oftmals nicht so viel Umsatz. Der Eintritt zu "Killers..." dürfte auf Grund der Länge ungefähr das doppelte einer Kinderkarte für "Trolls" ausmachen. Und beim "Taylor Swift Konzert" ist der Unterschied noch deutlicher, die nach Besuchern aktuell eher auf Rang 8 landen wird.

     

    Aber ja, insgesamt hätte ich mehr Besucher für den Animationsfilm erwartet.

    • Like 1
    • Thumsbup 1
  11. Also mit Werbung für "Trolls" wird man zumindest in den Social Media Kanälen bombadiert.

    Überhaupt scheint sich die Werbung mittlerweile überwiegend in dem Bereich zu bewegen. Aber auch da kommen nur die großen Starts zum Zug.

    • Thumsbup 1
  12. Das Buch heißt im Original ja auch "Hallowe'en Party" und ist nun weltweit unter dem Filmtitel neu veröffentlicht worden. Evtl. hat man sich wegen der inhaltlichen Änderungen für einen weltweit neuen Titel entschieden?! 

  13. Da schon die Trailer in dem Format sind, wird wohl auch der Film so sein.

    Es wird auch diesmal nicht in 70mm veröffentlicht.

    Aber Kenneth Branagh meinte ja bereits, dass der Film ganz anders als die anderen werden soll. Da gehört das wohl dazu.

  14. vor 3 Stunden schrieb Kinobetreiber:

    Barbie ab dem 12.09. als Streaming Angebot verfügbar, habe ich so eben gelesen...

    Da werde ich mir einen  geplanten Wiedereinsatz in der Woche 14.09. überlegen..... 

    Bin gespannt was "Enkel" ab heute macht. Was denkt ihr zu den Wochenendrebellen?

     

    Kommt am 14.09. bereits die Extended Version von "Barbie" hierzulande zum Einsatz? u.a. dürfte die Post Credit Szene mit Helen Mirren endlich zu sehen sein. Oder für wann ist diese Version in Deutschland terminiert?

    Beim Streaming handelt es sich erstmal um die zu bezahlende Variante. Die sollte noch nicht die ganz große Konkurrenz fürs Kino sein.

    • Like 1
  15. Am 25.8.2023 um 21:53 schrieb Cremers Claus:

    Also viele der von mir besuchten Kinos machen damit einen Test und schaffen es dann wieder ab mit diesen Mehrwegbecher.

    Selbstverständlich schafft die niemand mehr ab, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind sie anzubieten.

  16. Das hat Warner ja lange angekündigt. Da man ca. 2 Monate vor Start in die Promo gegangen wäre, musste man nun verschieben.

    "Wonka" will Warner nicht verschieben, damit sie überhaupt einen Film zu Weihnachten im Programm haben. Da ist ihnen die Promo wohl nicht so wichtig, da der Titel den Film schon verkaufen soll.

    Bleibt jetzt nur die Frage, was mit "Aquaman 2" wird. Ohne Promo soll der Film auch nicht kommen. Aber da hat man ja nun noch einen Monat um zu schauen, ob doch noch rechtzeitig eine Einigung erfolgt.

    • Like 1
  17. Naja, selbst der Verleih schreibt von einer 6K Auflösung des Films in 3D. Wenn es wirklich so ein DCP geben sollte, würde der Projektor entsprechend ein Downscale machen. Sofern er das dann auch akzeptiert als Quelle.

    Allerdings sollte der Film so dann zumindest von den wenigen vorhanden 3D 4K Installationen in voller 4K Auflösung wiedergegeben werden können. Von solchen DCPs gibt es leider viel zu wenige, da 3D meistens leider in 2K ausgeliefert wird.

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.