Zum Inhalt springen

supafly

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    457
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge erstellt von supafly

  1. Nachdem die größte deutsche Kinokette ihren Beschluss bekannt gegeben hat, den Actionspaß von Buena Vista International nicht zu spielen, holte der Münchner Major zum Gegenschlag aus und mietete kurzerhand die Lübecker Musik- und Kongresshalle (MuK) zur Vorführung des Films an. ... Denn 20 Stunden, nachdem die städtische Gesellschaft BVI ein verbindliches Angebot vorgelegt hatte (die Miete beträgt 100.000 Euro), zog es MuK-Chef Johann W. Wagner wieder zurück.

     

    Hä? BVI mietet die Halle für 100.000 €uronen um den Film zeigen zu können?? Und unsereins soll aber BVI Miete bezahlen?

    Ich bin mir sicher da ist aber was sehr missverständlich!

  2. ...und die noch existierenden Rot-Grün-Kopien der 1980er-Jahre sind alle unbrauchbar, auch wenn manche Archive aus Unwissenheit anderes behaupten.

    Durch das Verblassen der Cyan-Farbschicht ist eine ordentliche Trennung der Teilbilder nicht mehr möglich. Auch die Lösung, doch andere Brillen auszuteilen (etwa die von SPY KIDS) ändert daran nichts, weil die Kopien eben in Richtung orangefarbener Suppe gefadet sind. Zuletzt schmerzlich zu sehen in einer Veranstaltung des Deutschen Filmmuseums mit dem SCHRECKEN VOM AMAZONAS.

     

    Hi, ich war auch an dem Abend im Filmmuseum.

    Was ich interesant fande das manchmal der 3D Effekt sehr ordentlich war und manchmal garnicht, aber die Argumentation mit dem verblassen der Cyan Farbschicht ist so im nachhinen ein ein sehr plausibeles Argument.

    Danke für diese Info ;)

  3. Es kann wirklich nicht angehen, das der Verleiher ÜBER 50 % haben will, für einen Film der nicht wirklich die Zuschauermassen verspricht und kaum 3 Monate später auf DVD zu haben ist.

    Es muss ein sinnvolle Prozentuale Abstufung gefunden werden, je kleiner das Auswertungsfenster desto geringer der Prozentsatz. Ausserdem ist ein Unding das Filme im Kino geschnitten daherkommen und der Kunde dann die DVD uncut erwerben darf. Das ist Abzocke! Sowas macht der Kunde 2-3 mal mit und dann hat er kein Bock mehr drauf ins Kino zu gehen. Wir werden ja abundzu gefragt ob der Film den "cut" wäre und sowas wie ob wir uns nicht schämen würden die Filme geschnitten zu zeigen. (Besonders peinlich bei Filmen ab 18 - liebe Verleiher wenn ein Film ab 18 geratet wird und ihr ihn dann schneidet und er dann immernoch das Rating ab 18 bekommt, dann lasst ihn bitte so wie er war, der Kunde wird es euch und uns danken)

    -tief durchatmen-

     

    so, wieder zurück zum Topic:

    Die Kinobranche muss sich an Ihre Stärken erinnern und diese in den Vordergrund rücken, das Gruppenerlebniss, die Freude am guten Film, den guten Service, das freundliche Personal und nicht zu guterletzt die perfekte Vorstellung, DAS ist es was das Kino ausmacht und die Kunden ins Haus bringt. da bringt es nix wenn die Zuschauer mit Anti-piracy-spots zugebombt werden und im Foyer einem die Knastschwuchteln entgegengrinsen. Der Zuschauer hat gezahlt und wir "beleidigen" ihn mit solcher "Werbung". So geht es nicht (weiter)!

    Die "Kino ist das größte" Kampagne war darmals ein Schritt in die richtige Richtung aber ein Schritt ist nicht der ganze Weg.

     

    Ich habe fertig.

  4. ... hat mal jemand von Euch ROCKY HORROR PICTURE SHOW vorstellungen in seinen glanzzeiten erlebt?

     

    *g*

     

    Da bin ich jetzt schon gespannt auf die Übrigbleibsel bei uns im August ;)

     

    Reis, Toilettenpapier, ...

    8)

     

     

    MfG

    Elwood

    Wir spielen den Film laut Geschäftsleitung erst zur letzten Vorführung vor dem Abriss ;)

  5. Als Kunde hat man ja auch das Recht den VOLLSTÄNDIGEN Film sehen zu dürfen mit dem Kauf der Eintrittskarte erworben.

     

    In dem hiesigen Kino war es üblich kurz nach Beginn des Abspanns sogar den Vorhang zu schliessen (Projektion auf den Vorhang), was ja ein komplettes Unding ist. Leider wusste ich darmals nichts von meinen Rechten und konnte nicht den Eintrittspreis zurückerstatten lassen.

    Meine Beschwerde mündete in "Das kann ich von hier unten nicht ändern"...

     

    Ob das heute noch Usus ist kann ich nicht mehr benennen, da ich seit 7 Jahren das Kino nicht mehr betreten habe. :twisted:

  6. Was früher auch nicht besser war...

     

    Souvenir d'Italie (1957)

    aka "It happened in Rome - Drei Mädchen erobern Rom"

    Col cuore in gola (1967)

    aka "Ich bin wie ich bin - Das Mädchen aus der Carnaby Street"

    Cosa avete fatto a Solange? (1972)

    aka "Geheimnis der grünen Stecknadel, Das" - Germany

    The Trygon Factor (1966)

    aka "Geheimnis der weißen Nonne, Das" - Germany

    Morte non ha sesso, La (1968)

    aka "Geheimnis der jungen Witwe, Das" - Germany

    Marinaio e mezzo, Un (1985) (TV)

    aka "Geheimnis des schwarzen Tankers, Das" - Germany

    Sergent X, Le (1931)

    aka "Sergeant X - Das Geheimnis des Fremdenlegionärs" - Germany

    aka "Sergeant X - Das Geheimnis des Verschollenen" - Germany

     

    (danke imdb.com)

  7. Anruf am Samstag im Kino:

    Wann läuft bei Ihnen heute Starwars?

    17:30, 20:30, 23:30 Uhr

    Aha um 17:30 Uhr? Wenn ich den Film sehen will, wann muss ich dann da sein?

    spätestens um 17:30 Uhr.

    Nee, ich meine wann der Film beginnt!

    Um 17:30 uhr.

    Ach so, na dann komme ich um 17:15 Uhr vorbei.

     

    Muss man das verstehen ?????????????

     

    Muss man Kunden verstehen? :)

  8. Was Neues!

    "Star Wars" ist gerade fertig und ich mache die Türen auf. Das Volk geht aus dem Saal.

    Ein Gast zum Anderen: "Oh man! Das Ende war ja sowas von absehbar!"

     

    Ich denke mir nur: "Ja ja, das hat und der olle George Lukas schon vor vielen Jahren verraten!"

     

    Das erinnert mich irgendwie an Titanic...

    ...ich weis aber nicht warum... ;)

  9. Wer keinen Bock auf die ganze Bibel hat, hier die Kurzfassung als gefälliger 4-Zeiler:

     

    Welt erschaffen,

    gleich in Not.

    Mary schwanger,

    Jesus tot.

     

    Wenn schon Kurzfassung, dann mit richtigem unverfälschtem Ende: Jesus lebt!

     

    Bedeutet das Ostern nun zukünftig in Wasser fällt???

     

    :D :D

  10. Nur mal so zum lachen:

     

    wir haben die Anweisung, daß wir zusätzlich zu den drei vorkopierten Trailern noch fünf weitere zu schalten haben. Weil wir es mit unseren Gästen so gut meinen, bieten wir ihnen über 40 Minuten Vorprogram. Sind wir nicht echte Sahneschnitten?!

     

    Wer jetzt lacht, der müßte die Terminierung dazu sehen *heul

     

    Wer bedauert uns mal ne Weile?

     

    Grüße

     

    Ich glaube du bist nicht der Einzige dem das so geht...

    Das letzte Mal das ich so eine "VP-Orgie" gesehen hatte was glaube ich bei HDR.

  11. der (4k projektor) ist wohl offensichtlich noch in cannes, habe dort heute SIN CITY in einer digitalen projektion gesehen...

    Ich darf verkünden :

    Ich bin neidisch auf dich, ich will auch nach Cannes...

    ;)

  12. Ich glaube ich kann die Pessimisten beruhigen.

    SWE3 ist sehr ordentlich gemacht, die Story stimmt, die Effekte sind um MEILEN besser als bei SWE1 und E2. Der Sound rockt wie nüscht gutes (ich nehme stark an das es DTS war). Das schöne ist Jarjar Bings ist nur 1,5 Sec zu sehen UND hält die Fresse.

    (ja, ich durfte ihn sehen)

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.