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Beiträge erstellt von tomas katz
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Man sollte den HdF-Kinotag im August auch entsprechend auf die Situation umplanen bzw. unter ein entsprechendes Motto stellen. Hasta la vista.
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Kino on Demand gibt's schon seit 5 Jahren, es waren etliche Pilotkinos im Rheinland dabei, die Firma sitzt halt in Köln.
Früher gab es mal einen Anteil vom Erlös, jetzt ist m.W. komplett auf das Gutschein-System umgestellt. Zusätzlich ist für jeden Neukunden aktuell als Corona-Aktion eine einmalige Gutschrift für das Kino im Angebot.
In den ersten Jahren dümpelte das System etwas vor sich hin, auch weil das Angebot an Filmen noch eingeschränkt war, jetzt kommt es aber genau richtig und sei es nur als Marketing-Maßnahme für die Kinos. Unsere Facebook-und Insta-Posts dazu gehen jedenfalls richtig ab. Profitieren tut man finanziell natürlich erst davon, wenn das Kino wieder auf hat und die Kunden die Gutscheine einlösen.
Übrigens haben wir auch schon ordentlich normale Online-Gutscheine verkauft, war ganz erstaunt!
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hier ein Blog-Beitrag der Minijob-Zentrale. Aber ohne neue Erkentnisse.
https://blog.minijob-zentrale.de/2020/03/18/coronavirus-und-minijob-ihre-fragen-an-uns/
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Zitat
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Fallen die Erlasse der Landesregierung zur Schließung von Schulen, Kita‘s, Betrieben, u. a. M. unter die Erstattungsregelungen?
Nein. Quarantänen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes müssen durch die zuständigen Behörden (in der Regel das Gesundheitsamt) angeordnet worden sein. In NRW sind die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) im Auftrag des Landes NRW daher nur für Entschädigungen bei Verdienstausfällen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zuständig, wenn diese Folge einer im Einzelfall angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes sind. Über weitere Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie auf seiner Internetseite (www.wirtschaft.nrw).
Kinos sind per Erlass zu.
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Betriebsverbot ist keine Quarantäne! Das steht auch so in o.g. Link des LVR.
Hier ein FAQ zur Kurzarbeit von der Arbeitsagentur, falls das noch nicht hier erwähnt wurde. Sieht finster aus für Minijobber...
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vor 2 Stunden schrieb preston sturges:
"Die kommunalen Verwaltungen (Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden) können durch ihre Gesundheitsämter Einzel- oder Allgemeinverfügungen erlassen, die auf die Einstellung von Betrieben gerichtet sind (Tätigkeitsverbot). Diese Maßnahmen ergehen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes.
Diese Maßnahmen treffen Personen, die hierbei (in der Regel) nicht krank sind. Hierfür erhält man als Arbeitgeber grundsätzlich eine Entschädigung. Bei Mitarbeitern haben Arbeitgeber für längstens 6 Wochen die Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Diese ausgezahlten Beträge werden Ihnen nach Antragstellung beim zuständigen Gesundheitsamt erstattet.Hier auf der Seite des Landschaftsverbandes wird genau das Gegenteil fest gestellt. Es besteht kein Anspruch.
Jetzt steh ich total auf dem Schlauch, wie mit Minijobbern zu verfahren ist. Die fallen aktuell aus dem Kug raus und Entschädigung gibts auch nicht, also muss der Arbeitgeber die Lohnkosten selber tragen und Liquiditätshilfen beantragen?
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Diese Diskussion gehört in Talk und nicht ins Allgemeine Board, wie vieles andere auch.
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Verfügung in BaWü gilt bis 15. Juni - drücke die Daumen, dass es schneller geht!
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heute abend 18 Uhr Pressekonferenz Merkel, dann werden sicher die hier gewünschten bundeseinheitlichen Regelungen verkündet werden.
Vor dem Dampfplaudern bitte Live-Ticker lesen. Ich empfehle tagesschau.de und Rheinische Post
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vor 4 Stunden schrieb EIX:
Die neuen gesetzlichen Regelungen fürs Kurzarbeitergeld treten erst am 01.04. in Kraft.
Nicht mehr - sie sollen rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. Die Politik peitscht gerade wirklich alles in Windeseile durch, damit die Hilfen fließen können.
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In Bayern wohl ab Dienstag Kinos geschlossen.
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vor 56 Minuten schrieb FP:
Ein spitzfindiger Verwaltungsjurist könnte übrigens bei Kinos mit mehreren Sälen auf die Idee kommen, im gesamten Kinobetrieb als solches eine einheitliche Veranstaltung wechselnden Inhaltes zu sehen. Dann wären es nicht mehr als 100 Plätze pro Gebäude.
Auf solche Ideen kommen Ordnungsamtsleiter von selbst...
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Die Stadt Würzburg hat eine Infoseite mit Hilfen des Bundes und des Freistaates Bayern ("Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer"), sowie zum Kurzarbeitergeld:
https://www.wuerzburg.de/themen/gesundheit-soziales/coronavirus/index.html
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Vielleicht machen wir mal einen neuen Thread auf mit den Hilfsprogrammen, die man hier sammeln kann. Bei Bedarf von den Moderatoren bitte anpinnen.
Hier eine Zusammenstellung der Rheinischen Post für NRW:
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Ich bin bisher von keiner Behörde angerufen worden.
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Leverkusen ab morgen auch kompletter Shutdown, scheinbar auch in Dormagen.
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Nein. Ist aktuell aber auch nicht mehr relevant.
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Zitat
Bars, Cafés und Restaurant sind laut Fuchs nicht von dem Verbot betroffen. Es gelte aber die Empfehlung, solche Orte nicht aufzusuchen. „Im Restaurant sitzt man nicht so eng zusammen wie beispielsweise im Theater oder Kino“, so Sridharan.
... aber man sondert mehr Tröpfchen ab ...
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Gerade vorhin hat eine Besucherin an der Kasse ungefragt ein Rezept diktiert, wie man mit Wodka und Zitronengras usw. ein Desinfektionsmittel selber mischen kann.
Jetzt möchte ich doch das Kino schließen...
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Da im Kino 80 % aller Tickets erst am selben Tag gekauft werden, regelt sich das mit behördlichen Anordnungen eigentlich von selbst.
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Zitat
likely the best financial choice for Disney
... made my day ...
Funfact: Die Straßenbahn auf dem Weg ins Kino ist ein größerer Risikoort als der Kinosaal in diesen Tagen.
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Wo wir gerade in NRW sind: die Stadt Leverkusen verlangt, dass die Besucher sich ausweisen:
ZitatSo sind Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern durchführbar, allerdings nur unter strengen Auflagen; im Zweifelsfall unter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. So müssen Veranstalter die Nachverfolgbarkeit des Teilnehmerkreises gewährleisten. Das bedeutet, dass sich Besucher zu Beginn einer Veranstaltung ausweisen müssen, damit ihre Daten aufgenommen und registriert werden können.
Heißt: es sind Listen anzufertigen.
Außerdem ist der Zugang für Personen aus Risikogebieten verboten. (Heinsberg, Italien, etc. pp)
Quelle: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1039547.html
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In der Südschweiz (Tessin) sind alle Kinos geschlossen.
Corona und Kino
in Allgemeines Board
Geschrieben
vielleicht ein alternatives Geschäftsmodell für die Dauer der Schließung?