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tomas katz

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Beiträge erstellt von tomas katz

  1. vor 2 Stunden schrieb macplanet:

     

    Wolfram Weber hebt in seiner Planung (und auch bei seiner Klage) darauf ab, dass es eine Regelung gebe, nach der die Behörden auch individuelle Freigaben bei Vorlegen eines Hygienekonzepts machen könnten. Seine Regelung (inklusive "Maske am Platz abnehmen") ist vermutlich das, was er den Behörden vorgelegt hat, diese aber halt nicht individuell genehmigen wollten.

     

    Ich beziehe mich auf den Absatz in der Verordnung

    Zitat

    Für Kinos gilt Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Schutz- und Hygienekonzept das von den Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Digitales bekannt gemachte Rahmenkonzept zugrunde zu legen ist.“

     

    Leider wissen wir ja noch nicht, was für ein Rahmenkonzept das ist, obwohl es ab morgen gelten soll. 

    Die Auflage "Maske am Platz abnehmen bei Snackverzehr" lässt sich ja einfach dadurch aushebeln, indem man mit jeder Karte eine Tüte Gummibärchen mitgibt und den Kunden das als Rabatt für die Mehrwertsteuer-Ermäßigung erklärt...

  2. Danke Carsten, schön wie die Politik einem mit bezaubernder Regelmäßigkeit das Wochenende verdirbt.

     

    Würde mich mal interessieren, wie viele Hintergrundgespräche es in Bayern aktuell gibt. Wolfram Weber scheint ja mehr zu wissen.

  3. Ich glaube im Hygienekonzept Gastro für Bayern oder anderes Bundesland sind Lüfter explizit verboten. Es steht aber überall drin, dass man Einmal-Papierhandtücher bereit stellen soll.

     

    So ein Puster habe ich neulich an einem Autohof in Oberfranken benutzt. Der war definitiv nicht gereinigt und hat so gestunken, dass ich mir direkt noch mal die Hände waschen musste... eklig.

  4. Am 26.5.2020 um 20:41 schrieb kastlmeier:

    Wir in Bayern dürfen ab dem 15.6. wieder öffnen, aber mit Maskenpflicht während der Vorstellung. Das haben wir der Baptisten Aktion zu verdanken, da diese ja umbedingt singen etc. mussten. Ich kann es mir nicht vorstellen das Erwachsene und Kinder zwei Stunden mit der Maske einen (alten) Film anschauen. Kann man eigentlich Hygienemaßnahmen finanziell an den Kunden weitergeben ohne das der Verleih davon etwas erhält ? Man zahlt bei uns sogar Aufschläge in der Gastro, so um die 2.- €.

     

    Wo steht das mit der Maskenpflicht?

  5. Die Idee mit den Containern ist auf jeden Fall nicht neu. Mit 3 Containern übereinander haben wir auch schon Open-Air gemacht, die Idee war aber nicht von mir. Das geht eigentlich ganz gut.

  6. Am 7.4.2020 um 14:55 schrieb marktgerecht:

    So, Anruf vom Arbeitsamt: Wir bekommen kein KuG, für niemanden.

    Warum?

    Von den angegebenen 14 Mitarbeitern sind 6 Studenten, 7 geringfügig und 1 Vollzeit.

    KuG gibt es ab 10% von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitern, sofern diese arbeitslosenversicherungspflichtig sind - das ist die eine Vollzeitkraft.

    Aber:

    10% von 14 ist nach der Rechnung des Arbeitsamtes 2!!!

    Es wird grundsätzlich aufgerundet.

     

    Vielen Dank!

     

    Heute auch bei uns der ablehnende Bescheid gekommen, es werden bei 12 Mitarbeitern (davon 10 geringfügig Besch. und 1 Werkstudent) mindestens 4 betroffene Mitarbeiter gefordert. Also hat die zuständige Agentur für Arbeit Köln auch noch die veralteten Regelungen von 30% verwendet ... oder deren Software ist noch nicht aktuell

  7. Kostenfrei zugänglich sind nur die Top 20 ab Sonntag Nacht, preston sturges postet die Top 30 und zwar schon am Sonntag Morgen, bevor der gemeine Kinobetreiber die Zahlen hat ... ich nehme an, dass preston für die Zahlen bei Comscore einen Bezahlzugang hat.

     

    Die Top 30 sind recht hilfreich, wenn man Filme auf Platz 23 oder so spielt.

     

    Gerne kann man hier Autokino-Hitlisten unter eigenem Betreff veröffentlichen, solange Comscore da nicht auf die Finger klopft, finde ich.

    • Like 1
  8. Die Frage ist, ob es ein nationales Öffnungsdatum gibt, oder ein internationales, zumindest europäisches oder der sog. Westen?

    Ich tippe im Moment eher darauf, dass es ein koordiniertes Datum gibt, was Europa und USA einschließt.

  9. In den Infotexten steht immer nur "Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall", das gilt nach meinem bisherigen Verständnis eingeschlossen für Minijobber, wenn man denn mit denen jeweils eine schriftliche Vereinbarung getroffen hat, dass sie frei gestellt sind oder das Arbeitsverhältnis ruht.

     

    Ich weiß nicht ob @marktgerecht sich auf die Anzeige von Arbeitsausfall bezieht, wenn man da nur eine Person einträgt, die vom Arbeitsausfall betroffen ist, von insgesamt 14 Köpfen, ist das natürlich nicht produktiv... 

  10. vor 9 Stunden schrieb UlliTD:

    Ich bin der Rechtsauffassung, jetzt Gutscheine zu verkaufen, ist rechtswidrig, weil ich gar nicht weiß, ob ich diese Krise überhaut überstehe.

     

    So kann man vielleicht argumentieren, wenn man sowieso schon zahlungsunfähig ist.

    Ansonsten sollte man dringend das Ostergeschäft mitnehmen. Was wir aktuell an Gutscheinen verkaufen (online und offline - habe gestern am heiligen Dispo-Montag nix anderes gemacht, als Rechnungen zu verschicken für Gutscheine) ist wirklich ohne Beispiel - man merkt, die Leute wollen einem was Gutes tun und das sollte man dankbar annehmen!

    • Like 2
  11. vor 19 Stunden schrieb magentacine:

    Wenn Personen wie Sascha Lobo und Margarete Stokowski sich beklagen, daß kein "fact checking" erfolgt sei und man das Buch deshalb nicht veröffentlichen dürfe, dann frage ich mich, seit wann eine Autobiografie wie ein amtliches Dokument beglaubigt werden muß

     

    Das sind die selben Menschen, die einen medialen Feldzug gegen Upload-Filter geführt haben, ohne zu merken, dass sie jetzt selbst analoge Upload-Filter fordern.

  12. Zitat

    Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn

    • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro
     oder
    • der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde
    oder
    • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass) 

    Soforthilfe NRW

  13. Wie definiert sich denn ein Liquiditätsengpass? Wenn man jetzt schon die Löhne und Miete nicht mehr bezahlen kann, oder das Konto am 19. April leer sein wird?

    Die Konditionen in NRW lese ich so, dass die behördliche Betriebsschließung schon ausreicht.

     

    Wir hatten eigentlich diesen Sommer eine Renovierung geplant inklusive Projektförderung etc.pp. Die fällt dann wohl aus.

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