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mibere

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Beiträge erstellt von mibere

  1. vielleicht noch eine persönliche Einschätzung von mir zum Thema. Schaut man sich die Lautsprecher für Kino und Beschallung aus den 70er Jahren an, so wird schnell klar, alles unter 100 Hz mit richtig Pegel war etwas Besonderes.

    Das erklärt auch die Begeisterung der Zuschauer damals.

     

    Nach dem Sensourround Festival 2010 in der Schauburg Karlsruhe gab es "Terminator 2" (OV) in 70mm mit "Dolby A" Magnetton über die noch aufgebaute Sensourround-Anlage. Ganz ehrlich, es war IMHO an diesem Wochenende der beste Sensourround-Film.

    Das glaube ich gerne. Interessant wäre es, auf dieser Anlage mal eine aktuelle Produktion wie "The Dark Knight Rises" anzuschauen/anzuhören.

     

    Heute haben wir DCI und damit PCM-Ton. (...) Hier braucht man nicht über etwas wie "Sensurround" nachdenken, wenn noch nicht mal 40 Hz bis 15 kHz vernünftig wiedergegeben werden.

    Ich hatte mal auf einem Soundsystsem, deren Kanäle allesamt(!) von 20 Hz bis 20000 Hz linear eingemessen waren (LFE bis 120 Hz), einen Film erlebt. Das war schlicht beeindruckend. Alles klang richtig. Wenn Bass kommen sollte, kam der Bass auch. Höhen, Mitten, alles klang sehr ausbalanciert.

     

    Eigentlich müsste ich jetzt auch noch etwas über die falsch verstandene X-Kurve schreiben, aber mir fehlt hierzu die Lust ...

    Diesbezüglich wird leider(!) immer noch der Ist-Zustand eines unkorrigierten Tonsignals in einem Saal vom gewünschten Ziel-Zustand durcheinander gebracht - leider auch von dem einen oder anderen Kinoausstatter...

     

    "Erdbeben" und "Schlacht um Midway" hatten für mein Empfinden nur 2 Zustände der Generatoren: An und aus.

    Auf der DVD von "Erdbeben" ist genau diese Beschreibung sehr gut nachvollziehbar. Deine tollen Messgrafiken zeigen das ja auch deutlich auf.

     

    Ich muss aber gestehen, dass mir der Film sehr viel Spaß gemacht hat. Ursprünglich wollte ich nur mal kurz reinschauen, um die Anzahl der tatsächlich genutzten Tonkanäle zu überprüfen - und bin hängen geblieben...

    Und genau das macht die Faszination von Filmen aus!

    :rotate:

  2. Ihr ereifert euch in eine Detailversessenheit, interpretiert Varianten der Gesetzesauslegung, kastriert euch selbstverliebt mit der berühmten Schere im Kopf, ihr verliert euch mit der selben Vehemenz im irren Dschungel der Reglemente wie die depperten Beamten in NRW und keiner erklärt auch nur im Ansatz diese Posse zur post-diktatorischen Sauerei einer Verwaltung, die sich selber enorm zu wichtig nimmt.

    Ungeachtet des künstlerischen Werkes, sollten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben ernst genommen werden. Wer das nicht tut in Richtung Lizenzrechte/Urheberrecht, riskiert teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Wer leichtfertig gegen die FSK-Freigaben und somit gegen geltende Jugendschutzvorgaben verstößt, riskiert weitreichende Haftungsfolgen.

    Neben teuren Bußgeldern ist mir schon für den Wiederholungsfall die behördliche Androhung des Lizenzentzuges an einen Kinobetreiber zu Ohren gekommen.

     

    So ganz auf die leichte Schulter würde ich geltendes Recht daher nicht nehmen - Kläger hin oder her. Wenn man erwischt wird, wird es in aller Regel unangenehm.

  3. DF und OV auf der DVD sind in 5.1. Ob der Inhalt der Tonspuren nur 3/1/1 oder tatsächlich 3/2/1 ist, das müsste ich ggf. mal prüfen.

    Auf dem LFE ist aber nur das Rauschsignal aus dem Sensurround-Generator. Siehe auch hier: http://www.filmvorfu..._40#entry108449

     

    Hallo Salvatore,

     

    danke für die Info. Vor allem Deine Messungen sind sehr aufschlussreich. Danke an dieser Stelle dafür!

    :-D

     

    Ich hab mir diesbezüglich gestern noch mal die DVD angesehen.

    Deutscher und englischer Ton sind tatsächlich in Dolby Digital 5.1 vorhanden und nicht wie auf der Schachtel angegeben in 4.1 und 2.0!

     

    Der Tiefbass kommt in den "Erdbeben-Szenen" mit ordentlicher Wucht und differenziert aus dem LFE. Die übrigen Effekte auf den Fronts und Surrounds klingen hingegen relativ flach. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Leute das damals im Kino als sehr spektakulär empfunden haben.

    Der englische Ton bietet im Vergleich eine etwas bessere Auflösung und klingt insgesamt "stimmiger". Der Tiefbass unterscheidet sich nicht nennenswert von der deutschen Sprachfassung.

  4. Schon auf der deutschsprachigen DVD stand 2.1 Sensurround. Dieser Ton wurde schlicht auf Blu-ray übernommen.

    Und als englische Tonspur auf der DVD steht sogar 4.1 Sensurround... - was eine schlichte Dolby Digital 4.1-Tonspur ist.

    Sprich 3/1/1 (3 Frontkanäle, 1 Mono-Surroundton, 1 LFE-Kanalton)

  5. Wenn ich wirkliches Interesse an diesem Forum habe und man mich sperren würde, dann würde ich mich auch durchaus wieder neu registrieren.

    Hallo Peter,

     

    Du würdest aber garantiert nicht dermaßen über die Stränge schlagen, bis Du gesperrt wirst, wenn Dir das Forum am Herzen liegt.

    Eine zielorientierte, kontroverse und meinetwegen auch "harte" Diskussion unterstütze ich gerne. Aber welches Interesse am Forum hat eine (völlig zu recht!) mehrfach(!) gesperrte Person? - Glaubst Du wirklich, dass es dieser Person rein um die Sache geht?

  6. In den letzten Fällen der Sperrung hat REBEL auch deutlich heftiger über die Stränge geschlagen, teilweise auch beleidigend per PN an einzelne Nutzer. Auch wenn's vielleicht nervt, das ist gegenwärtig noch nicht der Fall.

    Hallo Carsten,

     

    es sollte durchaus berücksichtigt werden, dass es nicht REBEL ist, der hier schreibt. REBEL ist nur ein Nickname. Dahinter verbirgt sich eine reale Persönlichkeit. Diese Person wurde gesperrt! - Es kann doch nicht im Sinne des Forums sein, dass sich diese Person hier wiederholt mit anderen Nicknames anmeldet, um seine Störungen fortzusetzen.

     

    Mit der Ignorer-Taste ist das Problem für die übrigen User auch nicht gelöst. Meiner Meinung nach werden die Beiträge hier im Forum auch von Leuten gelesen, die nicht angemeldet sind. Und genau diese Beiträge von REBEL und Co. stören dann die durchaus sachlichen Diskussionen und Beiträge.

     

    Darüber hinaus habe ich zunehmend das Gefühl, dass kompetente User sich aus Diskussionen heraushalten, wenn diese wiederholt gestört werden.

    Schon aus diesem Grund würde ich als Forumsbetreiber zu drastischeren Maßnahmen greifen, um die Person vom Forum fernzuhalten, die sich hinter dem Nickname REBEL, Jasmin usw. befindet - und Möglichkeiten gibt es genug, so etwas durchzusetzen.

    So anonym wie dieser Mensch vielleicht glaubt, ist das Internet nämlich nicht...

    • Like 1
  7. Ich provoziere mal bewusst:

     

    Ich könnte mir gut vorstellen, das vor allem kleinere Filme von einer TV-Auswertung zum Kinostart profitieren könnten. Filme, die ohnehin nur einem ganz kleinen Kreis zugänglich sind, weil nur wenige Kinos diese Filme spielen. Wenn nun einer dieser kleinen Filme im TV richtig gut ankommt und eine gute Presse erhält, ist es für mich nicht so unabwegig, dass alle Leute, die diesen Film in der Glotze verpasst haben, ihn sich noch mal im Kino anschauen werden.

    Das dürfte preiswerter sein als der Kauf einer DVD.

    Davon profitiert dann auch der Kinobetreiber.

    Im übrigen gibt es für das Kino ganz neue Einnahmequellen.

    Filme, die gespielt werden, können an der Kasse auch gleich gekauft werden.

    Ganz ehrlich, ich würde sehr viele Filme sofort kaufen, sobald ich aus dem Kino komme.

     

    Wie sehr ihr das?

  8. Schon die TV-Geräte im Cinemascope-Format (von Philips) haben sich nicht durchgesetzt im Heimbereich. Da wird auch ein Curved-TV (zumal für den aufgerufenen Preis) die breite Masse der TV-Nutzer nicht erreichen.

    Wer HEIMKINO richtig betreiben will, macht das ohnehin mit Bildwand und Digitalprojektor - und diesbezüglich ist schon für unter 1000 Euro viel möglich. Ab 2000 Euro wird eine Bildqualität im Heimkino ermöglicht, die sich so einige Kinobetreiber für ihre gewerblichen Lichtspielhäuser wünschen würden...

  9. Diesen wirtschaftlichen Blödsinn einfach ignorieren und keineswegs ernst nehmen.

    Davor möchte ich dringend warnen, dieses Engagement seitens der Filmindustrie nicht ernstzunehmen.

     

    Der Filmindustrie geht es Profit. Nicht mehr und nicht weniger. Da werden dann auch mal neue Wege gegangen, um diesen Profit zu steigern.

    Die Musikindustrie ist ein schönes Beispiel dafür, dass diese neuen Pfade mächtig nach hinten losgehen können.

    Die Fußballindustrie ist ein schönes Beispiel dafür, dass gleichzeitige Liveübertragungen ALLER Spiele sich sogar positiv auswirken können. Noch nie waren die Stadien voller, seit alle Spiele live im TV übertragen werden - aller Bedenken der Vereine zu trotz.

    ... und das Kino? - Jeder Kinobetreiber will mehr Zuschauer, mehr Geld verdienen. Vielleicht würde eine komplette Aushebelung des Vereihfensters tatsächlich die Zuschauerzahlen im Kino ansteigen lassen - vielleicht tritt aber auch das genaue Gegenteil ein. Das weiß niemand mit Gewissheit.

    Sicher ist nur, dass es kein zurück mehr geben wird, wenn der Weg "weg von der Kinoauswertung" einmal beschritten wird.

    Und das Risiko, alle Filme sofort im TV und auf DVD, ist der Filmindustrie (nach dem Fiasko der Musikindustrie) viel zu groß (IMO).

     

    Nur wo ist das Filmerlebnis denn grösser stellt sich hier die Frage?

    Darum geht es vielen doch gar nicht mehr. Viele Jugendliche schauen Filme auf dem Smartphone, während sie im Park auf der Bank sitzen.

    Es werden Filmabende zu Hause auf der Couch veranstaltet, während der Film auf dem Notebook oder dem Tablet läuft. Das kleine Bild tut dem geselligen Filmvergnügen keinerlei abbruch.

    4K-TVs gibt es bereits für unter 5000 Euro! Die Preise werden weiter fallen. Ob die Leute das zu Hause überhaupt benötigen, ist eine ganz andere Sache.

    Familien mit Kindern überlegen sich ohnehin schon, ob sie 3D-Filme zu Hause schauen, weil das erheblich preiswerter ist als im Kino, oder sich im Kino für die 2D-Version entscheiden.

    Das sind alles Dinge, die nicht von der Hand zu weisen sind.

    Wie ich schon sagte, es wäre fatal, diese Entwicklung nicht ernstzunehmen oder gar zu ignorieren.

  10. Jetzt bin ich noch verwirrter. :)

    Worauf carsten abzielt ist folgendes:

    Der Projektor kann nun das 2K-Quellmaterial nativ ausgeben, egal ob 2D oder 3D.

    Sprich 24 Hz-Quellmaterial (Filme) könen genauso mit 24 Hz wieder gegeben werden, wie 50 Hz oder 60 Hz-Quellmaterial (wie TV-Übertzragungen).

    Auch Kontent mit High-Frame (HFR) mit 48 Hz, 50 Hz, 60 Hz bis 120 Hz sind möglich in 2D.

    In 3D ist die HFR bei 60 Hz-Kontent am Ende!

     

    Lt. der oben angegebenen Wiedergabefrequenz ist die 3D-Wiedergabe mit 144 Hz (Triple-Flash mit 2 x 72 Hz) NICHT möglich, da bei 60 Hz Schluss ist. Das wundert mich dann doch. Ich vermute(!), dass hier ein Übertragungsfehler im Datenblatt vorliegt.

     

    Müsste der Projektor dann nicht für HFR-FIlme mit 48 Frames 144 Hertz beherrschen (statt 120 Hz)?

    Nein. HFR 3D mit Triple-Flash würde bedeuten: 3 x 48 Hz x 2 = 288 Hz

    Diese Wiederholungsrate schaft der Projektor nicht.

     

    Für HFR 3D nativ reichen 2 x 48 Hz = 96 Hz. Das kann der Projektor lt. Datenblatt aber auch nicht...

     

     

    Vielleicht kann einer der Distributoren das mal aufklären.

  11. In aller Regel schalten sich Projektoren aus, wenn die Umgebungstemperatur zu hoch ist und die angesaugte Luft für die Kühlung nicht mehr ausreicht.

    Beispielsweise kann ein Sony SRX-R515 bei einer Außentemperatur von + 5°C bis + 35°C betrieben werden.

    Ein technischer Defekt, wie ihn Carsten verlinkt hat, ist ein anderes Thema.

  12. Die Allianz bietet beispielsweise derartige "Event-Versicherungen" an. Die Laufzeit kann individuell gehandhabt werden. Ich hatte beispielsweise die Versicherung für eine Laufzeit von nur 2 Wochen abgeschlossen.

    Dank moderater Preise und (praxisnahem) Leistungsumfang werde ich das zukünftig wieder so handhaben.

  13. Vor ein paar Tagen erst erlebt.

    Da sagte der Kassierer zu einem Gast vor mir in der Warteschlange:

    "Der Oz ist am Anfang in Schwarz/Weiß... und 4:3."

    "Bist Du dumm, oder sowas?" erwiederte der Gast in bestem Türk-Deutsch.

    "Wieso?"

    "Das ist 3:4!"

    "Äh...?"

    "Bayern hat auswärts gewonnen, weißt Du?! 3:4 in Gladbach."

  14. Es gibt ein paar Fehler, die ohne Mehrkosten (für Restaurierung/Mastering) hätten vermieden werden können.

    Drei Beispiele:

    1. DIE KLAPPERSCHLANGE

    Snake Plissken geht durch die nächtlichen Straßen von New York. Auf dem Weg zur abgestürzten Präsidentenmaschine geht er an allerhand "Müll" vorbei. Auf DVD und der 35mm Kinofassung ist diese "Müll" auf den Straßen deutlich zu erkennen. Nicht so auf Blu-ray. Hier wurde zu Gunsten von mehr "Plastizität" der Schwarzpegel dermaßen erhöht, dass diese Details größtenteils in den unteren IREs nicht mehr vorhanden sind. Plissken läuft hier in einem "schwarzen Loch".

     

    2. MANCHE MÖGENS HEISS

    Zahlreiche Nachtszenen wirken auf Blu-ray sehr brillant. Leider gehen auch hier haufenweise Details verloren, die auf anderen Medien noch erkennbar sind.

     

    3. DUNE -DER WÜSTENPLANET

    Auf der deutschen Blu-ray stehen 3 Protagonisten mit schwarzer Kleidung direkt vor der Kamera. Andere Fassungen (französische Blu-ray, DVD, 35mm) zeigen in dieser Szene, dass die Protagonisten braune, grüne und dunkelblaue Kleidung tragen, die mit vielen feinen Applikationen bestückt sind.

     

    All diese Mängel sind meiner Meinung nach nicht mit dem eingesetzten Budget zu erklären, sondern auf eine "schlampige" Umsetzung zurückzuführen - und so etwas finde ich persönlich ärgerlich.

     

    Farbdarstellungen nehme ich grundsätzlich aus, da sogar Änderungen diesbezüglich durch Regisseure (wenn sie noch leben und am Projekt mit einbezogen wurden) gewünscht worden sind (Ridley Scott und BLADE RUNNER). Das mag dem einen oder anderen zwar nicht gefallen, finde ich aber nachvollziehbar und nicht negativ kritikwürdig.

     

    Grundsätzlich bin ich dankbar für die Blu-ray (als Medium). Preiswerter und in einer insgesamt besseren Qualität (Bild und Ton) gab es die allermeisten Filme bislang nicht für den Heimbereich. Da zähle ich auch BEN HUR mit dazu.

    • Like 1
  15. Warum sich nicht darüber freuen, dass es überhaupt neue Medien dieser Filme für Zuhause gibt?

    Vielleicht habe ich mich am Ende etwas missverständlich ausgedrückt.

    Wie ich schon in diesem Thread geschrieben habe, freue ich mich über die tolle Qualität von BEN HUR auf Blu-ray (trotz einiger unbestrittener Defizite), weil ich diesen Film in einer derartigen Qualität zu Hause und in vielen Kinos noch nicht sehen konnte.

     

    Legt man da nicht eine Messlatte an ein Produkt für 8,00 Euro, die viel zu hoch hängt? Dieses Internet Techno Erbsenzählen scheint zu einem neuen Volkssport geworden zu sein

    Ja.

  16. REC709 ist ja nur eine Empfehlung lt. ITU-R BT709. Daher steht das REC auch für Recommendation. Im Broadcastbereich hat sich REC709 in weiten Teilen als "Standard" durchgesetzt, weil im BT709 kein Gamma für die Wiedergabe definiert wurde.

    Davon betroffen ist vornehmlich aber nur der (HD)TV-Bereich, weil es beispielsweise für DCI andere Spezifikationen gibt.

    In sofern ist es durchaus möglich, dass es unterschiedliche "Versionen" auf unterschiedlichen Wiedergabemedien gibt - was von "Zeitzeugen" ja auch so bestätigt wird.

     

    Die Probleme schlechter "Restaurierung" und "Masterings" existieren ja schon lange. Einige Filme auf Blu-ray wie MANCHE MÖGENS HEISS, DIE KLAPPERSCHLANGE, DUNE - DER WÜSTENPLANET und nun auch BEN HUR sind in dunklen Bereichen zu dunkel. Gnadenlos absaufende Details sind offensichtlich. Details, die auf anderen Fassungen/Medien noch deutlich zu sehen waren und auch noch zu sehen sind, sind hier schlicht weg! Der Grund dafür liegt meiner Meinung nach darin, dass die Monitore während der Restaurierung bzw. im Mastering nicht kalibriert wurden und/oder in völlig unterschiedlicher Umgebungshelligkeit genutzt werden.

     

    Im Tonstudio tritt dasselbe Problem auf. Unterschiedliche Abhöranlagen ergeben unterschiedliche Tonmischungen.

     

    Da sich im Heimbereich eine Kalibrierung des Displays/Projektors auf ein (lineares) Gamma von 2,2 durchgesetzt hat, würde ich keine Zeit investieren, um für jeden Film (auf Blu-ray) die optimale Gammakurve herauszufinden. Wie oben beschrieben, gibt es viele Umsetzungen, deren Schwarzwert zu hoch ist, so dass die unteren IREs teilweise verschluckt werden. Selbst wenn das Gamma für jeden Film individuell eingestellt wird, bringt diese Maßnahme keine Details wieder, die beim Mastering abgeschnitten wurden.

     

    Darüber hinaus müssten bei einem Film wie BEN HUR mehr als 300.000 Einzelbilder bearbeitet werden, um alle Störungen, Beschädigungen und Farbfehler im genutzten Quellmaterial (Scanvorlage) zu beheben und entsprechende (Helligkeits)-Korrekturen durchzuführen. Ein wirtschaftlich und profitorientiert arbeitendes Unternehmen wird sehr genau festlegen, in welchem Maße teure Restaurierungsmaßnahmen mit dem erhofften Profit einhergehen. Immerhin werden nur wenige Menschen bereit sein, für so einen "alten Schinken" wie BEN HUR, der unzählige Male im TV gelaufen ist und bereits in vielen Regalen heimischer Wohnzimmer als DVD steht, mehr als 8 Euro zu bezahlen, um diesen nun als Blu-ray zu erhalten. Wir Filmfreunde, die Interesse an einer "originalgetreuen" Filmfassung haben, stellen da die ganz kleine Ausnahme dar. Zumal auch hier unterstellt werden darf, dass sie NIEMAND im Detail an den Farbreiz einer perfekten und unter idealen Umständen vorgeführten Technicolor-70mm-Fassung im Detail erinnern wird(!), die er vor mehr als 50 Jahren gesehen hat.

    Aus diesen Gründen bleibt uns allen nicht mehr, als uns über solche Medien zu ärgern!

  17. Hier im Forum gibt es inzwischen 3 Threads zu diesem Thema.

    Vielleicht kann einer Moderatoren diese mal zusammen fassen, damit nicht überall die selben Dinge diskutiert werden...

    :)

  18. @mibre ... Gut erklärt ...

    Danke.

     

    Eine kleine Anmerkung nur: Statt "Urheber" lieber von "Rechteinhaber" sprechen, denn für gewöhnlich haben die "Urheber" (Komponisten und Texter) die Verwertungsrechte an (Musik-) Verlage abgetreten, die dieses Geschäft (Lizensierung für unterschiedliche Zwecke und Länder) professionell betreiben

    Ich habe bewusst den Begriff Urheber anstatt Rechteinhaber genutzt. Es ist in der Tat so, dass viele Komponisten und Texter als Urheber im Musikbereich umfassende Lizenzen an Musikverlage und Studios übertragen haben. Nur halt nicht alle. Von daher sollte tatsächlich der Urheber im Rahmen der Rückverfolgung der Rechtekette kontaktiert werden. Nur so kann ein späterer Nutzer der Werke sicher sein, dass später keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Gegebenenfalls wird der Urheber einen direkt an einen Rechteinhaber verweisen.

    Das bezieht sich nicht nur auf die Musikbranche, sondern auf alle Bereiche, die unter das Urheberrecht fallen, also auch auf Filme, Texte, Gemälde, Fotoaufnahmen und sonstige Werke. Sogar der Eifelturm(!) in Paris fällt unter das Urheberrecht, so dass eigene Fotos davon nicht unerlaubt veröffentlicht werden sollten. In Frankreich gibt es nämlich keine Panoramafreiheit. Es gibt sogar eine Kanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, diesbezüglich Urheberrechtsverstöße weltweit abzumahnen und Schadensersatzansprüche durchsetzt! Nur mal so als kleiner Tipp für Frankreichliebhaber...

  19. Hier werden nun doch ein paar Dinge durcheinander gewürfelt, die differenziert voneinander betrachtet werden müssen.

    Auf der einen Seite haben wir hier im Thread die gewerbliche Nutzung inkl. "Veränderung" (Selbstmusizieren) des Originals und Vervielfältigung, auf der anderen Seite eine "einfache" öffentliche Vorführung.

     

    Zunächst ist die Eingangsfrage dieses Threads, wie es sich mit Musikwerken verhält, die für die Nutzung in einem eigenen Werbetrailer vorgesehen sind.

    Ob die Musik nun selbst eingespielt wird oder nicht, ist erst mal zweitrangig lt. Urhebergesetz. Es MUSS in jedem Fall zu erst die Erlaubnis/Lizenzierung durch den Urheber/Komponisten erfolgen, der einräumt, dass für den Werbetrailer die Musik neu eingespielt werden darf.

    Mir sind in der Praxis durchaus Fälle bekannt, in denen der Urheber eine "Veränderung" seines Werkes durch eine Neueinspielung NICHT erlaubt.

    In dem Fall müssen andere Lösungen gefunden werden, was in aller Regel kein großes Problem ist. Meist dürfen dann bereits publizierte Aufnahmen verwendet werden. Hier fallen neben den Lizenzgebühren für den Urheber möglicherweise(!) noch weitere Lizenzgebühren/Tantiemen an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA an. Vor allem dann, wenn dieses Werk vervielfältigt wird. Das ist dann der Fall, wenn der Trailer kopiert und an Dritte ausgegeben wird.

    Ich denke aber, das die Eingangsfrage in diesem Thread hinlänglich beantwortet worden ist, so dass es diesbezüglich keine Unklarheiten mehr gibt.

     

    Was aber ist, wenn während dieser Musik ein Standbild mit einem Begrüßungstext eingeblendet wird?? Erlaubt oder nicht???

    Ich gehe davon aus, dass diese Fragen eine öffentliche Vorführung in einem Kino betrifft.

    Auch in diesem (von mir angenommenen) Fall muss die dafür notwendige Lizenzierung VORAB geklärt werden. In aller Regel ist die öffentliche Vorführung mit den gezahlten GEMA-Gebühren abgegolten. Ein Beispiel: Die Saaltüren werden geöffnet und der Zuschauereinlass findet statt. Im Saal spielt Musik. Auf der Bildwand wird ein "Dia" projiziert mit einem Begrüßungstext wie: "HERZLICH WILLKOMMEN" oder auch im Fall einer gesponsorten Veranstaltung "Die Zeitschrift Brigitte heißt Sie Herzlich Willkommen".

    Bild und Ton liegen IMO nicht im Kontext vor. Das "Willkommens-Dia" kann praktisch auch mit jedem anderen Titel abgespielt werden.

     

    Wird es erst kritisch, wenn Bild und Ton gemeinsam von einem Datenträger (also kombiniert) gespielt werden, oder gibt es schon Probleme wenn Musik und Bild/Film unabhängig voneinander wiedergegeben werden??

    Das ist recht einfach. Hier wird die nicht trennbare Kombi von Musik und Film auf einem Datenträger genannt. Die Musik muss kopiert und vervielfältigt werden, um überhaupt auf den Datenträger zu kommen. Dafür braucht der Vervielfältiger eine Lizenz! In diesem Fall sollte der Urheber kontaktiert werden, weil der Lizenzinhaber der Musikrechte auf CD möglicherweise eine Vervielfältigung für eine öffentliche/gewerbliche Nutzung gar nicht einräumen darf, weil er dafür schlicht keine Rechte erworben hat!

     

    Grundsätzlich gilt, der Nutzer muss vor einer Nutzung die Rechtekette zurück verfolgen und sich eine Nutzung vom Urheber einräumen lassen. Es kann sein, dass der Rechteinhaber einer CD die Nutzung seiner CD für eine Vervielfältigung erlaubt, aber der Urheber dem CD-Hersteller diesbezüglich eine Weitergabe seines "Geschützten Werkes" (also der Musik) nicht ausdrücklich erlaubt hat!

    Im Uefa-Champions League Finale hatten wir das Thema erst vor kurzem behandelt. Das ZDF räumte eine Nutzung des von ihnen gesendeten TV-Signals zu. Der "Urheber" (also die Uefa) machte aber weitere Auflagen.

    Schon dort hatte ich zeitig auf diesen Punkt hingewiesen. Letztendlich ist genau das eingetreten, wie ich es vorab beschrieben hatte. Verwundert hatte mich das nicht, weil das gängige Praxis ist und der aktuellen Rechtsprechung entspricht.

     

    Mein Tipp: Wenn die Rechtefrage vorab nicht einwandfrei zu klären ist, verzichtet lieber auf die Nutzung des angedachten Materials und nehmt etwas anderes! Schadensersatzforderungen, die vor Gericht vom Urheber durchgeboxt werden, sind unangenehm, zeitaufwändig und vor allem teuer!

    NIEMAND kann sich im Nachhinein mit dem Argument herausreden: "Das habe ich nicht gewusst!"

     

    Es gibt aber auch die Möglichkeit, GEMA-freie Musik zu verwenden.

    GEMA-freie Musik kann durchaus professionell hergestellt Musik sein.

    Der Urheber dieser GEMA-freien Musik ist kein Mitdlied der GEMA.

    Auch GEMA-freie Musikwerke fallen unter das Urheberrecht. Das wird gerne übersehen.

     

    Im Internet gibt es eine Reihe von Angeboten an GEMA-freier Musik zu kleinen Preisen.

    Zusätzlich erhält man beim Erwerb dieser Musik eine Lizenz, die bescheinigt,

    dass der lizenzierte Musiktitel zeitlich unbegrenzt gemafrei ist

    und bei einer etwaigen GEMA-Kontrolle nur vorgelegt werden muss.

    Damit ist man aus dem Schneider.

    VORSICHT!

    Das ist so pauschal nicht richtig!

    In den Lizenzirungsbestimmungen steht drin, was erlaubt ist! Alles, was nicht explizit aufgeführt wird, ist verboten!

    Darüber hinaus gilt auch hier (wie bereits oben geschrieben), es ist die Rechtekette zurück zu verfolgen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich unbedingt beim Urheber erkundigen, ob diese GEMA-freie Musik für die angedachten Zwecke überhaupt genutzt werden darf.

     

    Mit sind mehrere(!) Fälle bekannt, da haben Werbeagenturen Bildmaterial für Werbezwecke und eine redaktionelle Berichterstattung an Dritte (Magazine, Internet) ausgegeben, ohne dass sie eine Lizenz dafür besaßen! Das Geschrei war anschließend recht groß, wie ihr euch vorstellen könnt, als der Urheber die Publizisten (Magazine, Websitebetreiber) abmahnen ließ und seine Schadensersatzforderungen durchsetzte ließ. Die Schutzbehauptung der Magazinherausgeber und Websitebetreiber: "Das wussten wir nicht! Wir haben der Agentur geglaubt!" griff nicht.

  20. Das ist eigentlich nicht gegensätzlich. Selber einspielen macht dich zum Urheberrechtsinhaber DIESER Einspielung. Wenn es fremdes Material ist, musst Du aber den Urheber, in diesem Fall wohl den Komponisten, um Erlaubnis fragen

     

    So sehe ich das auch. Im Grunde kann das Thema auch für Laien leicht verständlich zusammengefasst werden:

    Wer Musik/Komponien, Bildwerke oder Texte für gewerbliche Zwecke nutzen will und vor hat, diese öffentlich zu machen, muss den Urheber dieser Werke vorher um Erlaubnis fragen. Punkt.

  21. Bei allen 2K DLP-Projektoren konnte ich bislang den Screendoor locker aus einer Sitzentfernung erkennen, die etwas mehr als einer Bildwandbreite entsprach.

    Leider ist es nicht ungewöhnlich, wie ich neulich erst in einem Gespräch erfahren hatte, dass einige Vorführer von der Kinoleitung angehalten werden, das projizierte Bild ein wenig zu defokussieren, damit dieses "Fliegengitter" für die Zuschauer nicht mehr sichtbar ist. Dass dies zu einem matschigen Bild führt, dem ein Großteil an Detaildarstellung abhanden kommt, wird halt in Kauf genommen mit der Begründung: (Zitat) "Unsere Zuschauer kennen kein schärferes Bild!" Gruselig!

     

    Inzwischen gibt es 4K-Projektoren, die auch aus der ersten Sitzreihe keinerlei sichtbaren Screendoor darstellen. Nennenswert teurer ist ein Sony SRX-R 515 auch nicht inkl. Installation als die meisten 2K-DLP-Projektoren. Allerdings profitieren die Zuschauer von einem fliegengitterfreien Bild, das wirklich "Filmlike" aussieht mit entsprechend zugespielten Kontent.

     

    Zurück zum Ton:

    Der höhere Dynamikumfang des linearen LPCM-Tons ist sogar auf THX-lizenzierten Lautsprechern aus den 1990er Jahren deutlich zu hören. Eine komplette Neuinstallation ist meiner Meinung nach nicht immer erforderlich. Oftmals reicht bereits eine "Anpassung" der vorhandenen Komponenten, um die Vorteile heraus zu holen. Ich bin immer wieder überrascht, was für Potential in so einigen Kinotonsystemen bislang ungenutzt schlummerte.

    Wenn dann die Frontsysteme mit zusätzlichen Tieftonwiedergabelautsprechern (sprich Subwoofer) erweitert werden, um den möglichen Amplitudengang nach unten auszuschöpfen, ist das eine tolle und praktikable Möglichkeit der Modernisierung. Auf diese Weise können teure komplette Neuinstallationen erstmal nach hinten geschoben werden - und der Zuschauer profitiert trotzdem von der "Digitalisierung".

     

    Ich denke, dass gerade kleinere Kinobetriebe sich von Kinoausstattern nicht "verrückt" machen lassen sollten, die im Rahmen einer Digitalisierung gleich mal auch ein komplett neues Soundsystem mit verkaufen wollen. Wirklich viel ist in der Lautsprecherentwicklung in den letzten Jahrzehnten nämlich nicht mehr passiert.

    Wenn aber noch kleinste Frontlautsprecher aus den 1970er Jahren mit wenigen Mini-Surroundlautsprechern auf "Heimniveau" vorhanden sind, sollte hingegen schon über eine Neuinstallation nachgedacht werden.

    Wie hier im Forum schon mehrfach berichtet wurde, kann der hohe Dynamikumfang aktueller Kinotonmischungen wirkungsgradschwache Lautsprecher zerstören.

  22. Filmmaterial auf Nitratbasis fällt unter das Sprengstoffgesetzt!

    Lt. meiner Informationen ist die Aufbewahrung in verschlossenen Behältnissen unbedingt zu vermeiden!

    Gut verpackt in einem engen Behältnis entwickelt Nitrofilm eine verherende Explosionswirkung. Die Sprengkraft ist größer als mit Schwarzpulver.

    Eine Selbstentzündung des Materials ist bereits ab 38° C möglich.

    Aus diesem Grund sollte Nitrofilm um 8° - 12° C (Kühlschranktemperatur) und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40% bis 45% gelagert werden. Hier ist die Gefahr der Selbstentzündung wohl am geringsten.

     

    An dieser Stelle beschreibe ich eine Methode, wie sicher festgestellt werden kann, ob es sich um Nitrofilm handelt:

    Um sicher festzustellen, ob es sich um Nitrat-, Acetat- oder Polyesterfilme handelt, muss nichts angezündet werden.

    In ein "Reagenzglas" für 100 ccm Flüssigkeit oder in ein entsprechend hohes Glasgefäß wird ca. 250 ml Trichlorethylen gefüllt. Trichlorethylen ist in der Apotheke erhältlich.

    Anschließend wird ein (ganz kleines!) Stück vom Film abgeschnitten (ca. 2 - 3 mm²) und in das mit Trichlorethylen gefüllte Gefäß fallen gelassen.

    Sinkt es zu Boden, handelt es sich sicher(!) um Nitratfilm. Acetat- und Polyesterfilme schwimmen an der Oberfläche.

     

    Wichtig! Bei jedeweden Arbeiten mit Trichlorethylen sind entsprechende Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Da Trichlorethylen wasserschädigend ist, sollte genutztes Material zwecks Entsorgung der Apotheke übergeben werden. Hautkontakt ist in jedem Fall zu vermeiden.

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