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Deutsche Gründlichkeit


HdGehres

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Unser ortlicher Buchhändler (ein fleissiger Kinogänger) berichtete vor einiger Zeit, dass er zum Verkaufsstart des neuen Potterbuches am 21. Juni um 01.00 Uhr eine Aktion machen wurde. Die beiden ersten Teile würde er, zur Überbrückung der Wartezeit seinen Kunden per Videobeamer zeigen. Unser Vorschlag, die ganze Aktion im Kino zu machen (incl. Buchverkauf) fand Zustimmung. Da die beiden Kopien noch bei uns im Haus sind waren eigentlich keine Probleme in Sicht. Der Verleih wurde über den geplanten Termin informiert. Und jetzt geht's los!!! Laut Fax vom Verleih müssen die beiden Kopien am Mittwoch ins Lager zurück. Und werden eine Woche später erneut geliefert. Diese Anweisung bedeutet 18 Akte abziehen. 4 Kartons ins Lager. 4 Kartons vom Lager. 18 Akte aufziehen.

 

Ich werde meinem Buchhändler empfehlen, die Idee mit den DVD's und dem Videobeamer wieder in Betracht zu ziehen.

 

Anscheinend geht es der Branche immer noch nicht schlecht genug . . . oder ist es wirklich nur die deutsche Gründlichkeit????

 

 

Hansdieter Gehres

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Nicht die deutsche Gründlichkeit ist schuld, sondern Angst vor Raubkopierern.

 

Außerdem öffentliche Vorführungen von DVD und Videos sind in Deutschland nicht gestattet. Sonst kann ja gleich mit einem billigen Videabeamer von Media-Markt Kino machen und wir machen zu.

 

Grüße Michael

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Nun, natürlich will man seine Rechte wahren - aber bei solchen Aktionen kann ich den Verleih auch nicht verstehen. Bei uns kommen "die großen Filme" auch immer kurz vorher, so daß es zu aufziehen gerade noch reicht. Hier fehlt irgendwie die Weitsicht, die in diesem Bereich auch nicht zu erwarten ist schätze ich.

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Außerdem öffentliche Vorführungen von DVD und Videos sind in Deutschland nicht gestattet. Sonst kann ja gleich mit einem billigen Videabeamer von Media-Markt Kino machen und wir machen zu.

 

Die Vorführung ist nicht "öffentlich", sondern nur die Käufer des neuen Potter-Buches werden kostenpflichtig "eingeladen".

Es handelt sich somit um eine geschlossene Gesellschaft.

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Hallo,

die Vorführung wäre sehr wohl öffentlich. Mit einer geschlossenen Gesellschaft hat dies nichts zu tun, auch nicht ob Eintritt erhoben wird oder nicht. Zulässig wäre die Vorführung nur im privatem Rahmen und der wird sehr eng ausgelegt. Die teilnehmenden Personen müssen dabei eine persönliche Beziehung untereinander haben, wie es beispielsweise bei einem Familientreffen der Fall wäre. Bei Kunden eines Buchhändlers würde diese Voraussetzung nicht zutreffen.

Man sollte solche Veranstaltungen immer versuchen zu verhindern. Viele Vereine, Geschäfte und alle möglichen Leute bieten bei allen möglichen Gelegenheiten Videovorführungen an. Als Kinderkino oder sonstigem Bestandteil einer Veranstaltung. In den meisten Fällen haben diese Leute keine Ahnung, daß sie ein Aufführungsrecht brauchen, was aber für Video oder DVD praktisch nicht zu bekommen ist. Diese Veranstaltungen schaden dem Kino genau so wie Piraterie. Ich melde solche "Kino-Vorführungen" sofort dem HDF-Anwalt Zauleck. Der hat bisher immer promt reagiert und solche Sachen abgemahnt.

Bezüglich der Harry Potter Kopien: Normalerweise ist jeder Verleih froh, wenn er Transportkosten sparen kann. Ich würde nochmals mit dem Verleih reden, vielleicht liegt ein Mißverständnis vor. Gerade die Warner-Leute sind doch sehr flexibel.

Gruß neskino

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Bezüglich der Harry Potter Kopien: Normalerweise ist jeder Verleih froh, wenn er Transportkosten sparen kann. Ich würde nochmals mit dem Verleih reden, vielleicht liegt ein Mißverständnis vor. Gerade die Warner-Leute sind doch sehr flexibel.

 

Unser Disponent (wir lassen über eine große Kinokette disponieren) schrieb hierzu nach einem Gepräch mit der Warner: ... die Disponentin von Warner besteht absolut darauf, dass die Kopien am Mittwoch ins Lager gehen. Selbst das Argument der Kosteneinsparung konnte diese sture Dame nicht überzeugen.

 

 

Anscheinend ist die momentane (Besucher)-Situation immer noch zu gut, sonst könnten solche Spielchen nicht versucht werden.

 

 

HdGehres

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