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DTSes (Ringe3) im Cinemaxx


Achim

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Deutsche CDs vom deutschen Warner-Verleih. Wie hier schon in mehreren Threads beschrieben: fragen, meckern, beklagen, nachfragen, beschweren...und siehe da: es gibt deutsche CDs in Deutschland.

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Na ja,

 

wettbewerbsverzerrend wärs ja nur, wenn Digitalton Vertragsbestandteil ist. Ist aber nicht, siehe auch Zaulecks Kommentar bei kino-hdf.de.

 

(1) Nach einer ersten Durchsicht der mir vorliegenden Verleihverträge und -bedingungen ist der Verleih ja zunächst nur verpflichtet, "den Film" zu liefern (Ziff. III.). Dabei muss die Kopie "so beschaffen sein, dass sie den nach dem jeweiligen Stand der Technik vom Publikum zu stellenden Ansprüchen an die Durchschnittsqualität genügt", von Hartlieb, Filmrechtshandbuch , 3. Aufl., Seite 415. Der Kinobesitzer ist verpflichtet, ihn auf "technisch einwandfreien Vorführmaschinen und in technisch einwandfreier Weise vorzuführen" , Ziff. IX.1.. Ich weiss nicht, ob es im Einzelfall individuelle Absprachen oder Klauseln auf Verträgen, TBen etc. gibt, die den Verleih zur Anlieferung der Kopie UND zur Bereitstellung bestimmter Tonformate verpflichten. Falls ja, wäre ich für Muster dankbar (FAX: 089-27293636), falls nein, sehe ich nach jetztigem Kenntnisstand kaum Anspruchsgrundlagen gegen Verleihfirmen wegen Nichtlieferung eines konkreten Tonformates.

 

Und wenn da einige beliefert werden, dann weil diese halt, "vertrauenserweckender" sind, oder halt andere Gründe (technischer Art) dafür sprechen, diesen Kunden zu beliefern.

 

Mein Tip bleibt weiterhin: Dispo mehrmals wöchentlich NERVEN HOCH ZEHN.

 

Stefan

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Die Frage ist, gibt es die DTS CD´s von HDR III (auf Deutsch) wirklich im Cinemaxx oder ist das wieder nur ein Gerücht.

Also Mitarbeiter von ......xX könnt Ihr das bestätigen?

 

Nur dann haben wir beim Verleih ein brauchbares Argument.

 

Gruß

HAPAHE

 

PS

Wenn Ihr das hier nicht posten wollt - PN genügt :wink:

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Ich kann nur bestätigen, dass UCI definitiv ab der zweiten Woche deutsche DTS Cds erhalten hat.

 

Zu der Wettbewerbsverzerrung: es ist nicht richtig, dass es sich um solche nur dann handelt, wenn eine Auslieferung der CDs vertraglich geregelt wäre. Dann wäre es eine Nichterfüllung des Vertrages. In dem geschilderten Fall werden gewisse Häuser bevorteilt, anderen wird unter Verdrehung der Tatsachen die Auslieferung der CDs verweigert.

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