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Lizenzrechte Frage 16mm sw Film von ca. 1936 Deutschland


Frame

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Hallo an alle, ich habe mich heute erst eingetragen und komme schon gleich mit einer Frage zum Thema Lizenzrecht und Persönlichkeitsrecht am Bild (Film). Wie seht ihr folgenden Fall. Ich kaufe auf einer Filmsammlerbörse, einem Flohmarkt einen Film oder finde ihn auf einem Speicher. Wer hat die Rechte am Material? Konkreter Fall. Der Film ist ein 16mm Amateurfilm einer Fahrt auf dem Rhein. Kein Vorspann eines ehemaligen Verleihers. Ungeschnittenes Rohmaterial sw. Die Einstellungen sind typisch für einen Amateurfilm (keine Inszenierung oder dokumentarische Dramaturgie). Zeit des Films ist vor dem WWII. Alle Gebäude in Wiesbaden z.B. stehen noch. Normalerweise würde ich sagen. Es greift die "70" Jahre Regel. Gezeigte Personen (Bildrecht) unbekannt, Kameramann unbekannt (Urheberrecht), Erstbesitzer Unbekannt (Nutzungsrecht) Material ca. 70-80 Jahre alt (Verfall von Persönlichkeitsrechten baußer Urheberrecht). Gibt es eine Behörde die automatisch die Rechte an altem Material hat (Filmbildstelle)? Und ich meine reines Amateurmaterial, keine Wochenschauen. Könnte ich das Material nun in einem eigenen Film verwenden und ihn auch vertreiben. Auch und gerade Lizenztechnisch? Wer kann mir denn da mal helfen. Über ein paar Infos würde ich mich sehr freuen. Danke und Gruß an alle.

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Ich glaube, das wird dir hier niemand so richtig beantworten können, da wir hier meist am Ende der Auswertungskette stehen. Amateurfilme hatten idR keinen Verleih, also sind die Rechte einer kommerziellen Verwertung nie eingetragen worden. In diesem Falle ist es die 70-Jahre Regel die hier greift. Ggf. könnten die Erben der auf den Bildern zu sehenden Personen etwas gegen eine Veröffentlichung haben, aber wer hat die Namen und die Daten derer, die damals Gefilmt wurden. Das ist wie mit den Filberichten über "Das dritte Reich in Farbe" dort sieht man ja auch immer mal wieder Menschen, die in die Kamera starren und fröhlich winken. In diesem Falle, da es eben ein Amateurfilm ist und auch die Personen idR. auch nicht mehr unter uns weilen, würde ich nach der 70-jahre-Regel verfahren.

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Ich sehe es auch so mit der 70 Jahre Regel. Ich habe mich mit dem Thema schon länger beschäftigt. Naja. War nur mal so eine Frage in die Runde. Aber vielen Dank für die Info. Der Hintergrund ist ein ganz pragmatischer. Ich arbeite gerade an einem Stummfilm der Ende der 20er Jahre spielt und möchte Originalbilder aus der Zeit mit neu produzierten Bildern mischen. Ein Experiment sozusagen. Wenn einer noch ne Idee bezüglich der Rechtesituation hat, immer her damit :)

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