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Neue Fox-AGBs


RobertS

Empfohlene Beiträge

Ist denn von Euch jemand direkt von der Fox über Ihre neuen AGBs (Stand 07/2016) informiert worden? Ich nicht ...

 

Vom HDF kam die letzten Tage ein Hinweisschreiben.

 

Aktuelle TBs der Fox verweisen auch auf ein File mit der neuen Fassung - die bei medianetworx liegt und dort ohne Account aber gar nicht mal frei zugänglich ist.

 

Da stehen schöne Sachen drin, die wohl aus 95% der Spielfilmabrechnungen falsche Spielfilmabrechnungen machen, wenn man sie unwidersprochen so anwendet, wie es da drinsteht.

 

Ich frage mich, wieso man eigentlich ständig klammheimlich über die Hintertür versuchen muß, irgendwelche Neuregelungen einzuführen, die teils komplett branchenunüblich oder gar nicht praktikabel sind.

Geht man so unter eigentlich sehr stark verbundenen Partnern um? Kann man im Vorfeld prinzipiell nicht mehr reden über sowas?

 

Hab mich bisher noch nicht durch alles durchgequält aber angesprungen hat mich z.B. die Einbeziehung sämtlicher Vertriebsgebühren (also Vorverkaufsgebühr für Zahlungs- oder externe Dienstleister) in den abzurechnenden Bruttoumsatz (11.1 Absatz 3). Widerspricht komplett der üblichen Regelung des VdF, aber man kanns ja mal versuchen, oder wie? Wird wohl auch nirgends so gehandhabt und dürfte verleihbezogen mit den eingesetzten Kassensystemen schwer umzusetzen sein von jetzt auf gleich.

 

*schwer seufzend* Robert

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  • 7 Monate später...

Um mal drauf zu antworten.

 

Die neuen AGBS sind mehr als fraglich und rechtlich anzweifelbar.  Es wird betont, dass die Preisgestaltung Sache der Kinobetreibern bleibt, auf der anderen Seite sind aber Flatrates etc. mit einem Aufschlag zum durchschnittlichen Eintrittspreis abzurechnen.

Meines Erachtens ein Versuch hier die drohende Flatratisierung im Kinomarkt aufzuhalten. Alle großen Ketten bieten das inzwischen an, dass diese mit Mindestverleihanteil abrechen dürfte klar sein, wenn die Abokarte monatlich nur 22 Euro kostet.

Spannend sind auch immer weitere neue AGBS seitens der Verleiher :D. Ich stell dann mal kurz die AGS seitens der Kinos vor, damit die Filme bei uns aufgeführt werden dürfen:

  1.  Pünktliche Werbemittel analog sowie online. Wird das nicht geleistet, ist eine Abzug der Reklamekosten sowie eine Minderung der Leihmiete von 2 Prozent angebracht. Pünktliche Lieferung bedeutet -> mindestens 5 Wochen vor Bundesstart.
  2.  Der entsprechende Film-Youtubetrailer sollte bitte auch in DCP gewandelt sein, wenn er released wird.
  3.  Bei Bestellung am Montag möchte ich darauffolgend keine Diskussionen, wieso ich mich am Mittwoch noch nicht gemeldet habe weshalb der Schlüssel/Festplatte nicht da ist -> Bringschuld
  4. Filmabrechnungen werden vernünftig archiviert und die Kinobetreiber bekommen nicht jede zweite Woche eine Email wo diese oder jene Abrechnung verbleibt, obwohl bereits lange vorab gemailt.
  5. Sämtliche Filme werden mindestens in 7.1 abgemischt. Wofür habe ich teure Technik installiert?
  6. Ein Film erscheint in Deutschland nur in 3D WENN DIESER EINER AUSGEWÄHLTEN GRUPPE VON KINOBETREIBERN GEZEIGT WURDE, DIE DIESEN DANN IN EINEM PUNKTESYSTEM BEWERTEN; OB DIESER AUCH IN DER GEFORDERTEN TIEFENWIRKUNG/EFFEKTE QUALITÄT HERGESTELLT WURDE. Es gibt einfach zuviel 3D Schrottproduktionen, die Kunden entäuscht nach Hause entlassen. Geschäftsschädigend nenne ich das. Stichwort(satz): Wofür habe ich teure Technik installiert? Wird die geforderte Qualität nicht gebracht ist ein Abzug von 10 Prozent auf den Leihmietensatz angebracht.
  7. Verleihgutscheine werden abgeschafft bzw. die Abrechnung wird vernünftig erledigt, bzw. outgesourct (inzwischen bei einigen geschehen). Außerdem hätte ich gerne JEDES MAL ein Muster der gültigen Gutscheine per Email um diese meinen Kassenkräften auszuhändigen.
  8. Unsägliche Trailereinsatzplanungen bzw. Wünsche werden eingestellt. Jeder Standort muss und kann nur individiuell programmieren. Das einzelne Kino ist prinzipiell kein Werbemedium für weitere Filme des hießigen Verleihs, sondern nur für die von Kinobetreiber in Aussicht gestellte Programmierung und Werbung regionaler und überregionaler Anbieter die diese bezahlen.
  9. Der Telefonsupport aller Verleiher wird zentralisiert, Ansprechpartner sind auch mal nach 16 Uhr zu erreichen.
  10. Die Bewerbung eines Blockbusters mit Erwartungen über 500 tausend Zuschauer erfordert mindestens eine ordentliche Facebook/Instagramm Site des betreffenden Filmes, sowie Bewerbung auf all den anderen klassischen Kanälen. Hat der Verleih dieses nicht geleistet, ist ein Abzug von 5 Prozent auf den Leihmietensatz angebracht.
  11. Die Preisgestaltung ist oberstes Gut der Kinobetreiber, sollte der Verleih der sich immer in einer Monopolstellung befindet durch einwirken von AGBS wie oben beschrieben einmischen, ist die sofortige fristlose Kündigung des Leihmietenvertrages auch innerhalb der ersten drei Wochen seitens des Kinobetreibers möglich.
  12. Spielt ein Film nach der ersten Spielwoche (Bundesstart) weniger als 300.000 Besucher ein, ist eine Vollprogrammierung in der zweiten Spielwoche nicht vorzuschreiben.
  13. Ein Kinofilm wird in einem Haus entsprechend der statistisch erhobenen Auswertung vergleichbarer Filme in diesem Haus programmiert und eingesetzt. Stichwort Kinderfilme Abends - Aktionfilme Mittags.
  14. Drei Wochen nix davor und nix dahinter -> Wenn der Film über drei Millionen Besucher einspielt. Ist das nicht der Fall wird die Leihmiete nachträglich um 10 Prozent nach unten korrigiert. Eine Gutschrift seitens des Verleihs für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden durch die Blockade einer ganzen Leinwand erfolgt umgehend.

 

 

Die Liste darf gerne ergänzt werden.

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