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Die Verordnung z. Pflichtablieferung tritt nun in Kraft


Henri

Empfohlene Beiträge

Glaube nicht, das dieses Forum betroffen ist. Bin allerdings kein Jurist.

 

Gemäß § 9 Nr. 1 sind "privaten Zwecken dienenden Websites" von der Ablieferungspflicht befreit. Dieses Forum ist eindeutig privat betrieben, weitergehende komerzielle Absichten kann ich nicht erkennen. Die Google-Werbung reicht wahrscheinlich (wenn überhaupt) gerade mal zur Deckung der Unkosten. Wenn man die investierten Arbeitsstunden der Administration und Moderation in Rechnung stellen würde, wohl nicht einmal dafür. Also für mich eindeutig privat und daher nicht betroffen. Ich würde daher raten, die Entwicklung erstmal abzuwarten, denn jetzt steht erst mal eine Welle von Rechtsstreitigkeiten an, bis einigermaßen geklärt sein wird, was in diesem Zusammenhang "privat" bedeutet.

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Privat ist das hier nicht.

Nun ja, privat heißt ja eigentlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Das kann aber bei der Verordnung zur Pflichtablieferung nicht gemeint sein, denn Websites sind fast nie privat. Ist ja gerade der Witz von Websites, nicht privat zu sein.

Privat heißt hier also offenbar nichtkommerziell, aber was das genau ist, wo da die Grenzen sind, das hat die Rechtsprechung noch nicht festgezimmert, denn die Verordnung zur Pflichtablieferung schweigt sich darüber aus.

 

Öffentlich würde ich das auf jeden Fall bezeichnen

Bei Bedarf findet sich bestimmt ein Jurist, der das bestreitet. Kommt nur auf sein Honorar an :D

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Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant.

 

Wird also automatisiert.

archive.org lässt grüßen ;)

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