Zum Inhalt springen

Fumeo X900Xenon 16mm Projektor


Alexander

Empfohlene Beiträge

Fumeo = ich rauche, oder wie wars?

 

Wir hatten so etwas in einem Kino, wo ich als Student vorführte, mit 1600 Watt Xenon. Es funktionierte, mit den üblichen Einschränkungen. Ob das nun daran lag, daß Schmalfilmapparate im gewerblichen Kino nur selten benutzt werden, nach 20 Jahren sind 200 Betriebsstunden äußerst viel, oder am Gerät weiß ich nicht mehr. Zumindest mußte vor einer Benutzung gewartet werden, also Schmierung prüfen, Verstärker gängig machen und Kontakte leitfähig gemacht werden.

 

Ehrliche Meinung: Am wenigsten Probleme hatte ich immer mit Bauer Selecton 2o oder Leitz G1 Schmalfilmapparaturen, wenn es um ortsfeste Geräte geht.

 

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.