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vor 2 Stunden schrieb cinerama:
In der Art, wie man etwa auf n-tv mit einem Laufband rund um die Uhr mit Infektionszahlen bombardiert wird, hat es bereits psychologische Auswirkungen, wie sie in George Orwells "1984" beschrieben werden. Ich fühle mich dadurch eingeschüchtert und verdummt.
n-tv hat einen Marktanteil von ca. 1% .. etwas weniger als DMAX. Man kann auch abschalten oder umschalten, bevor die psychologischen Auswirkungen (die sich bei Dir wie äußern?) zu heftig werden.
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vor 22 Stunden schrieb Rabust:
... Kolleginnen und Kollegen.
... um es mit den Worten von Sam Goldwyn zu sagen ... „Include me out!“ -
Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse, Durchmischung mit Autokinos und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (14.06.2020) die Top 30 ...
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vor 1 Minute schrieb carstenk:
Mittlerweile bringen bei uns viele Besucher die ausgefüllten Kontaktformulare schon mit.
Bei uns auch ... denke, dass das mit den Zetteln ist bei dem doch eher mäßigen Andrang praktisch, schnell und gut ist.
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vor 7 Minuten schrieb carstenk:
Da scheint es, wenn auch nur wenig, Geld für Minijobber zu geben - Personalkosten (außer Unternehmerlohn) die nicht unter die Kurzarbeiterregelung fallen können pauschal mit 10% der Fixkosten angegeben werden.
Ich denke, dass die pauschalen 10% der Fixkosten in unserem Fall wohl ausreichen werden ...
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Kam in dem reißerischen Streifen "Wellensittiche - wir suchen das Brutgebiet" zum Einsatz ... ab 00:25
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vor 3 Minuten schrieb carstenk:
Na weil die Moderatoren von Bill Gates geschmiert werden, warum sonst?
Psssttt ... muss ja nicht jeder wissen. Gerade Ferrari bestellt ...
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Im Prinzip ja ... das regeln die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer.
Hier in Baden-Württemberg z.B. in § 37 der VStättVO ... ich zitiere daraus:
"§ 37
Prüfungen(1) Der Betreiber der Versammlungsstätte hat folgende technische Anlagen und Einrichtungen durch anerkannte Sachverständige nach § 1 der Bausachverständigenverordnung vom 15. Juli 1986 (GBl. S. 305) in der jeweils geltenden Fassung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit prüfen zu lassen:
1.
Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften (§ 17),
2.
Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (§ 16),
3.
selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen ( §§ 19, 24),
4.
nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage (§ 19),
5.
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen ( §§ 20, 24),
6.
Sicherheitsstromversorgungsanlagen einschließlich der angeschlossenen sicherheitstechnischen Einrichtungen (§ 14).
(2) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind vor der ersten Inbetriebnahme und unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen und Einrichtungen durchführen zu lassen.
(3) Die Prüfungen nach Absatz 1 und 4 sind wiederkehrend innerhalb einer Frist von drei Jahren durchführen zu lassen."
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Die Forumsregel "Diskussion" ist in diesem Thread OFF TOPIC und wurde nach hier verschoben.
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Forumsregeln
in Talk
Diskussion aus 35mm Vorführtermine hierher verschoben ...
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Am 6.6.2020 um 20:24 schrieb macplanet:
Mit den kolportierten 25 EUR/1000 ansehenen Videos ergibt sich ein Werbeumsatz von 135.000 EUR, davon die Hälfte für Werbe Weischer.
Zusammen mit den Spenden für die Kinos also 115.000 EUR für die Kinos.
Bei 1700 Kinos in Deutschland sind das im Schnitt weniger als 70 EUR (vermutlich mit großen Schwankungen).
Die gestrige Pressemitteilung von Weischer.Cinema gibt andere Zahlen bekannt:
"Unter dem Strich konnte den Kinos in Deutschland mit einer Gesamtsumme in Höhe von rund 300.000 Euro geholfen werden. Weitere Ergebnisse der Aktion: Die Website hilfdeinemkino.de zählte knapp 600.000 Besucher, die dort laufenden Spots und Videos erzielten rund 5,4 Millionen Views. Deutschlandweit waren 1.072 Kinos in die Aktion eingebunden."
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Schauburg-Cinerama, Karlsruhe
Sonntag, 14.6. um 20 Uhr
Once upon a time in … Hollywood
35mm Filmprojektion - auf der gekrümmten Cinerama Bildwand
Englische Originalfassung
1969: Die große Zeit der Western ist in Hollywood vorbei. Das bringt die Karriere von Western-Serienheld Rick Dalton (Leonardo DiCaprio) ins Straucheln. Der Ruhm seiner Hit-Serie „Bounty Law“ verblasst mehr und mehr. Gemeinsam mit seinem Stuntdouble, persönlichen Fahrer und besten Freund Cliff Booth (Brad Pitt) versucht Dalton, in der Traumfabrik zu überleben und als Filmstar zu neuem Ruhm zu gelangen. Als ihm Filmproduzent Marvin Schwarz (Al Pacino) Hauptrollen in mehreren Spaghetti-Western anbietet, lehnt Rick ab – er will partout nicht in Italien drehen und von dem Sub-Genre hält er auch nichts. Stattdessen lässt er sich als Bösewicht-Darsteller in Hollywood verheizen und wird regelmäßig am Ende des Films von jüngeren, aufstrebenden Stars vermöbelt. Während die eigene Karriere stockt, zieht nebenan auch noch der durch „Tanz der Vampire“ und „Rosemaries Baby“ berühmt gewordene neue Regiestar Roman Polanski (Rafal Zawierucha) mit seiner Frau, der Schauspielerin Sharon Tate (Margot Robbie), ein. Derweil will Cliff seinem alten Bekannten George Spahn (Bruce Dern) einen Besuch in seiner Westernkulissenstadt abstatten. Dort hat sich inzwischen die Gemeinde der Manson-Familie eingenistet. Mit Pussycat (Margaret Qualley) hat der Stuntman schon Bekanntschaft gemacht …. (Quelle: www.filmstarts.de)
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LA PALMA und RETTET DEN ZOO war ebenfalls gestartet.Trotzdem ist alles so mit den Autokino Titeln vermischt, dass die Top 30 Liste keinerlei Aussagekraft hätte.
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Bitte auch nicht vergessen, dass die Architekten nicht ganz alleine das Sagen an so einem Objekt haben.
Es gibt in der Regel einen Bauherrn und einen Kinobetreiber (manchmal beide auch in Personalunion), die ihre Ansprüche und Vorstellungen in die Planung einbringen. Und dann gibt es natürlich auch größere, mittlere und kleinere Budgets, die oft bestimmen, was man machen kann und was man nicht machen kann.
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Ich würde mich einmal an den Kurzfilmverleih in Hamburg wenden. Deren Angebot an Kurzfilmen ist riesengroß, die beraten sehr gut, es gibt die Möglichkeit eines FFA Zuschusses bei Kurzfilm Abspiel und die Konditionen sind auch fair.
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Die Filmvermietungspraxis früher (vor den 80er Jahren) war anders als heute.Die Filmverleiher brachten 1 - 2 mal im Jahr eine neue Staffel heraus mit Ihren Neuerscheinungen, sehr oft waren auch Wiederaufführungen dabei. Diese Staffeln mussten nun an die Kunden (die Kinobetreiber) vermietet werden. Die Vermietungen übernahmen die Verleihchefs für die Großkunden mit oft mehreren Häusern in unterschiedlichen Städten, die Filialleiter für die größeren Kinobetreiber in Schlüsselstädten und jeder Verleiher hatte noch für jeden Verleihbezirk eine mehr oder weniger große Anzahl an Vertretern, die täglich unterwegs waren, um die kleineren und ganz kleinen Kunden vor Ort zu besuchen. In Orten mit mehreren Kinobetreibern wurden die Verleihstaffeln aufgeteilt (gemeinsame Einsätze gab es bis auf Großfilme nicht) und da hatte immer abwechselnd mal der eine mal der andere Kinobetreiber das "Anwahlrecht", also konnte er wählen und die andere Hälfte der Staffel nahm dann der Mitbewerber.
Bei den Filmeinsätzen gab es natürlich auch damals schon Vorgaben, der eine Filme musste eine komplette Woche laufen, der andere Film 4 Tage über Sonntag (Fr-Mo) und die kleinere Produktion oder die kleinere Wiederaufführung oder Wiedereinsatz im Ort 3 Tage/Woche (also Di-Do.)
Da man nicht mit so vielen Kopien zu dieser Zeit arbeitete, waren außer bei sehr großen Starts oftmals gar keiner Termine in den wie oben abgeschlossenen Veträgen sondern nur die vereinbarte Laufzeit vereinbart. Um den tatsächlichen Einsatztermin nahm man dann mit der jeweiligen Verleihdispo Kontakt auf und der/die jeweilige Disponent/in schaute, ob er/sie mit den oft nur wenigen Kopien den gewünschten Termin hinbekam.
Das wie oben beschildert war der Regelablauf, Ausnahmen gab es aber schon immer von der Regel.
Ich poste mal demnächst einen oder mehrere Verleihverträge aus dieser Zeit ... muss mal ins Archiv abtauchen und etwas raussuchen.
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vor 7 Minuten schrieb Kinobetreiber:
Auf wie viele Personen habt ihr euren Saal begrenzt?
Großer Saal (350 Plätze) auf 65-85 ... je nachdem wie die Leute kommen. Viele Einzelgäste kosten Plätze. Am Besten sind 2er und 3er "Gruppen".
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vor 19 Stunden schrieb carstenk:
Das Ausfüllen der Kontaktnachverfolgungsbögen nimmt relativ viel Zeit in Anspruch. ... idealerweise würde sowas bei Online-Ticketkäufen auch gleich mitgeschickt.
Das bietet unser Programm auch an, der Anteil der Online Tickets liegt aktuell bei 76% aller Tickets, viele Gäste kommen dann mit der ausgefüllten Online-Bestellbestätigung und geben diese am Einlass ab.
Wir waren gestern 2 x ausverkauft (mit der begrenzten Saal-Kapazität natürlich) und mussten sogar Gäste wegschicken. Hoffen wir, dass vielleicht bald eine Begrenzung auf 1 Meter Abstand kommen kann, das würde schon sehr helfen.
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Aus gegebenem Anlass (Coronavirus - größtenteils noch Schließungen je nach Bundesland und Betreibersicht) und daher mangels kritischer Masse und ganz ohne Neustarts entfallen auch diesen Sonntag (07.06.2020) die Top 30 ...
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Endlich die Wahrheit ...
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vor 33 Minuten schrieb carstenk:
Vielleicht ist ein realistischer Ausweg, zwei separate Abrechnungen zu machen? Gilt eine VVK Karte als zweckgebundener Gutschein? Wie handhaben die Kassensysteme die Umsatzsteuer bei VVK?
Zwei Abrechnungen ... hat man ja jetzt auch schon oft, wenn der Jahreswechsel in die laufende Spielwoche fällt.
VVK = Es gilt der Tag der Wertstellung. Also der Tag, an dem die Vorstellung ist.
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vor einer Stunde schrieb marktgerecht:
Dann gibt es aber auch nichts.......
Ich verstehe den Satz ... "Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat" ... so, dass das je nach Monat betrachtet wird.
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Gerade eben schrieb marktgerecht:
Ja schon, aber:
Ob wir im Juli und August im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten einen Umsatzrückgang von jeweils mehr als 50% haben werden?Also gut 50% Besucher weniger?
Also im März, April, Mai und Juni ja bestimmt ... wenn im Juli und August die 50% Rückgang nicht erreicht werden, dann ist es so und eiegntlich ja eher erfreulich. Alles kann man nun mal nicht habern.
Covid19 - eine etwas andere Sichtweise
in Talk
Geschrieben
Schade, dass Du Dein Kino schon "aufgegeben" hast ... hätte zu gerne gesehen, ob DU Deinen eigenen hier formulierten Ansprüchen gerecht geworden wärst.
Dein revolutionärer Kamerad jedenfalls hält sich ganz artig an die verordneten Auflagen (sogar bis "mind. Juli 2020!") und empfiehlt sogar "Teilnahme an Gesundheitstests" ...
http://www.kinomuseum-berlin.de
Kontakt- und Gebäudesperre seit dem 22.3.2020 bis mind. Juli 2020! Forbidden contacts and entrances since March 22, 2020 until July 2020
Seit dem 22. März 2020 bis mindestens Juli sind aufgrund der Verordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus keinerlei Treffen, Vereins – oder Gebäudebesuche möglich.
Jede Art von Kommunikation, Kontakt und Zusammenkunft fand und findet seither ausnahmslos nur noch telefonisch, brieflich oder per Internet vom jeweiligen Homeoffice statt.
Wir empfehlen allen beim Betreten der Straße den Mindestabstand von 2 Metern zu wahren, eine Atemschutzmaske zu tragen und so oft als möglich die Hände mit Seife zu waschen sowie die Teilnahme an Gesundheitstests.
Wir freuen uns auf eine Wiederaufnahme des Kulturlebens nach Abklingen der Pandemie und Aufhebung der Vorschriften.
Kinomuseum Berlin e. V.