Auch wenn der Thread nicht mehr ganz neu ist und
der eine oder andere Teilnehmer der Diskussion sich
schon wieder verabschiedet hat, sollte man vielleicht
doch nochmal was zur "Geschäftsidee" des Thread-
eröffners sagen....
@Reinhard S.
Das eigentliche Problem ist nicht die Technik.
Das Publikum gewöhnt sich an alles und vielleicht würde
sich bei entsprechendem Programm sogar eine kleine
Fangemeinde bilden. Nur dummerweise ist es nicht so
einfach, DVDs zur öffentlichen Aufführung zu bekommen.
Sonst könnte das doch jeder machen und in jeder Kneipe
würden abends Filme laufen.
Die ganzen schönen alten Filmklassiker gibt es zwar als
Heimvideo, aber eben nicht zur öffentlichen Aufführung.
Ausnahmen bestätigen die Regel, aber dann dürfte die
die Leihmiete so hoch sein, daß Du sie nie und nimmer
wieder reinbekommst.
Erzähl doch mal etwas genauer, wie Du Dir das Ganze
vorstellst und wie Du Dein Vorhaben realisieren willst.
So wie 'phonobox 35' es macht, geht's jedenfalls nicht!!
------------------------------------------------------------
Zum Thema phonobox 35:
Kann mir mal jemand erklären, was der Mensch da
eigentlich genau macht? Erst schreibt er immer in der
Ich-Form: "ICH nehme 4 Euro, ICH leihe die Filme,
ICH habe die Videma-Lizenz" und nachdem er hier
ordentlich virtuelle Prügel kassiert hat, schreibt er
von Volkshochschule, Bildungseinrichtung und so.
Ja, wer ist denn nun der Veranstalter???
Er oder die VHS?
Nun, wie auch immer: was da veranstaltet wird,
ist wohl kaum im Sinne der Videma-Lizenz.
Für alle stillen Mitleser:
Eine Vorführung ist öffentlich, wenn sie öffentlich
angekündigt wurde und jeder einfach so von der
Straße reinkommen und daran teilnehmen kann.
Dann braucht der Veranstalter die Aufführungsrechte,
egal ob Eintritt verlangt wird oder nicht.
Bei saftigen 4 Euro Eintritt und Getränkeverkauf kann
man außerdem durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht
unterstellen. Selbst einer Volkshochschule! Dh die Ver-
anstaltungen sind als gewerblich zu betrachten und für
jedes Gewerbe gibt es nunmal Gesetze, Vorschriften
und Verordnungen, an die man sich halten muß.
Aber auch darauf wurde bereits hingewiesen.
Trotzdem nochmal für phonobox 35 und alle anderen
sonnigen Gemüter, die gerne 'Kino' spielen möchten:
Zitat phonobox 35: "Der Eintrittspreis ist gerechtfertigt"
Darum geht es nicht. Hier wird eine Ware vermarktet,
ohne die Vermarktungsrechte dafür zu besitzen.
Das ist genauso kriminell, wie der Verkauf von Raubkopien!
Zitat phonobox 35: "In dem Eintrittspreis ist ein
Freigetränk enthalten."
Soso, ein Getränkeausschank wird auch noch betrieben?
Zitat phonobox 35: "Weit und breit kein Kino - kein
Filmerlebnis, also Provinz, wer trägt da einen Schaden?"
Die rechtmäßigen Inhaber der Aufführungsrechte natürlich!
Und die sind da außerordentlich humorlos.
Zitat phonobox 35: "mit einem hochauflösenden
Projektor ... auf 4m Bildbreite..."
Über die Qualität der Projektion sollte man nicht lästern,
schließlich gibt es auch kommunale Kinos, die heute mit
Beamern arbeiten. Das eigentliche Problem ist hier doch
nicht die technische, sondern die rechtliche Seite.
Bei 4m Bildbreite scheint das Ganze jedenfalls in einem
größeren Rahmen stattzufinden.
Rein menschlich betrachtet mag man es lobenswert
finden, wenn jemand versucht, in kinofreier ländlicher
Umgebung öffentliche Filmvorführungen durchzuführen
und den Leuten die schönen alten Filme näher zu bringen,
aber SO geht es leider nicht. Und illegal bleibt illegal.