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KarlOtto

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Beiträge erstellt von KarlOtto

  1. Also man sollte hier ganz klar unterscheiden, zwischen Schnitten, die gemacht wurden, um eine größere Zielgruppe zu erreichen, also aus Gründen der Profitsteigerung (Peter Pan, Bad Boys 2, Harry Potter 2, Welcome to the Jungle, Troja usw.) und Schnitten, die gemacht wurden um überhaupt eine Freigabe zu erhalten (The Punisher).

    Die letztere Variante finde ich nicht ganz so schlimm. Da kann der Verleiher ja nix für, ist ja eher die FSK schuld, dass sie einen Erwachsenen Menschen für so unmündig hält, Fiktion von Realität zu unterscheiden. Ich bin mal gespannt ob der Punisher uncut eine SPIO/JK Freigabe erhält. Sollte er sie nicht erhalten, wird auch die DVD nicht uncut erscheinen.

    Die anderen Fälle dagegen finde ich nicht in Ordnung. Einzig und allein aus Profitgier zu schneiden gefällt mir nicht. Wieso kriegen wir einen anderen Film zu sehen, als die Leute in unseren Nachbarländern? Naja, ist jedenfalls meine Meinung. Besser fände ich es, wenn man die Leute wählen lassen würde.

  2. Hoi......

     

    Wie sieht es eigentlich momentan mit der Lieferung von DTS CDs bei Columbia aus? Die lieferen doch immer noch keine aus oder?!

    Weiss jemand was genaueres?

     

    Gruss, Kevin

     

     

    aktuell gerade den PUNISHER bekommen - OHNE DTS CD`s ! :cry:

     

     

    Vielleicht liegt es bei dem Film daran, dass sie ihn kürzen mussten. Und da sie den Film eigentlich gar nicht mehr unbedingt ins Kino bringen wollten, haben Sie sich vielleicht die Produktion der CDs gespart.

    Ich denke nicht, dass der Film unbedingt repräsentativ ist. Wie sieht es denn bei "Spider" aus, wurde der auch ohne ausgeliefert?

  3. Hallo

    Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

    Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

    Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

    Korrigiert mich falls ich falsch liege.

     

     

    Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.

     

    @karl-otto:

    "personenführungsberechtigt" oder "erziehungsberechtigt" bedeutet nicht immer eltern. es sind damit eigentlich immer menschen gemeint, die eine personenfürsorge für jemand anderes haben, zum bleistift vormund (bei pflegschaften von senioren, geistig verwirrten etc.), lehrer, kindergärtner, jugendgruppenleiter in sozialen einrichtungen und zu guter letzt auch die eltern. auch grosseltern oder erwachsene geschwister , im endeffekt auch erwachsene bekannte können erziehungsberechtigt sein, falls die eltern/erziehungsberechtigten dies gestatten. daher steht personenführungsberechtigt und nicht erziehungsberechtigt im gesetzestext.

    also, deine erklärung ist etwas hirnrissig, insbesondere da auch für "heimkinder" ja erziehungsberechtigte vorhanden sind, nämlich deren betreuer.

     

    Also entschuldige mal, aber ich glaub du hast da was nicht verstanden. Der Gesetzgeber unterscheiden zwischen "erziehungsberechtigt" und "personensorgeberechtigt"!

     

    Da ich ja Hirnrissig bin zitier ich mal aus der FAQ der FSK:

    "2. Dürfen Kinder in Begleitung von Erwachsenen Kinofilme mit einer höheren Altersfreigabe ansehen?

     

    Seit dem 01. April 2003 gibt es die Möglichkeit, dass Eltern (nur Personensorgeberechtigte, nicht Erziehungsbeauftragte) mit ihren mindestens 6-jährigen Kindern im Kino Filme sehen dürfen, die mit "Freigegeben ab 12 Jahren" gekennzeichnet sind. In der Praxis kann zum Beispiel ein 10-Jähriger in Begleitung seiner Eltern in den Film "Star Wars" gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Die Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern überlassen.

     

    JuSchG § 11, 2:

     

    „Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.“

     

    §1 Begriffsbestimmungen, 1,3:

     

    „Im Sinne des Gesetzes ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht.“

    Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur für 6 - 12-Jährige bei Filmen, die "Freigegeben ab 12 Jahren" sind, nicht jedoch für die anderen Altersgruppen und Freigabeeinstufungen."

     

    Daraus geht ganz klar hervor, dass Erziehungsberechtigte die Kinder nicht begleiten dürfen. Und so steht es auch im Gesetzestext.

     

    Darüberhinaus zitier ich mal aus dem PDF, was die FSK für Filmtheater auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt:

     

    "PG (Parental Guidance) – von 6 bis 12 immer möglich

     

    Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.

    1. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.

    2. Diese Regelung trifft auf alle Filme zu, die das Kennzeichen „Freigegeben ab 12 Jahren“ tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. April 2003 gekennzeichnet worden sind.

    3. Das Gesetz sieht in diesem Fall keine Überprüfungspflicht der Veranstalter und Gewerbetreibenden hinsichtlich der personensorgeberechtigten Person vor.

    Bei Anhaltspunkten, dass es sich nicht um die Eltern des Kindes handelt, sollte beim Einlass nachgefragt werden, um einen Missbrauch zu unterbinden."

     

    Anders ist es, wenn Abends jemand mit einem Kind ins Kino will, in einen Film, dass für das entsprechende Alter freigegeben ist. Denn da reicht es aus nur "erziehungsberechtigt" zu sein! Dies steht etwas weiter im gleichen PDF:

     

    "Weiterhin bestehende Prüfungs- und Nachweispflichten der Filmtheater

     

    Filmtheater haben in Zweifelsfällen – wie bisher - folgende Prüfungspflichten:

    1. das Lebensalter, wenn es um die öffentliche Vorführung von Filmen geht, die nur für bestimmte Altersgruppen freigegeben sind;

    2. die Berechtigung der erziehungsbeauftragten Person,

    bei Kindern unter sechs Jahren;

    bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet;

    bei Jugendlichen unter sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet;

    bei Jugendlichen ab sechzehn Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet.

    3. Die erziehungsbeauftragten Personen müssen auf Verlangen des Veranstalters ihre Berechtigung darlegen, andernfalls ist ihnen (und den Minderjährigen) der Eintritt zu verwehren.

    4. Sind die Kinder und Jugendlichen innerhalb der vorgenannten Zeitschienen nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, darf ihnen die Anwesenheit nicht gestattet werden, auch wenn der Film für ihre Altersgruppe freigegeben ist."

     

    So ich hoffe, dass ist so ausreichend.

    Achso, hier findet man das PDF: http://www.spio.de/juschg-kino.pdf und hier die FAQ: http://www.spio.de/2FRAMES/FSK.HTM

  4. Hallo

    Frage der Gesetzestext spricht doch nicht von den Erziehungsberechtigten der nötig ist einen Film mit der FSK-Freigabe ab 12 Jahren zu besuchen.

    Soweit ich den Textlaut des Gesetzes im Kopf habe muss man "Personenführungsberechigt" sein.

    Für mich klingt das wie ein ganz normaler 18jähriger, der dabei sein muss.

    Korrigiert mich falls ich falsch liege.

     

     

    Es sind die Eltern gemeint. Das steht aber nicht da, weil man sonst Probleme hätte mit Kindern, die im Heim leben. Da dürfen schätze ich mal die Erzieher mit.

  5. Das Problem bei dem Film ist die Selbstjustiz.

    Filme mit solchem Inhalt landen in Deutschland leider normalerweise auf dem Index und sind auch stafrechtl. nicht immer unbedenklich.

    Seit Änderung des Jugendschutzes aber können Filme, die einmal von der FSK freigegeben wurden, nicht mehr indiziert werden. Und da für die DVD Auswertung, die Freigabe für´s Kino übernommen wird, muss der Film logischerweise schon im Kino gekürzt werden.

    Somit kann man dann die ungekürzte DVD entweder ungeprüft veröffentlichen oder für die SPIO/JK Freigabe vorlegen und der Film kann dann indiziert werden. Ist halt ein klarer Nachteil der neuen Freigaben. Gäbs die schon länger, wären Filme wie "ST", "FDTD" niemals uncut im Kino gelaufen, weil man sie sonst hinterher nicht hätte indizieren können.

    Ich finde in dieser Hinsicht, die neue Regelung schade, auch wenn ich die neue FSK 12 Freigabe bei einigen Filmen gut finde. Hat alles seine Vor- und Nachteile, wie man sieht.

  6. Also wenn ich das richtig sehe, sollte hier durchaus 35mm gespielt werden. Die Qualität der DVDs zu diskutieren dürfte sich also erübrigen.

    Und, wenn ich das ebenso richtig sehe, hat die Constantin "Der Name der Rose" nach wie vor im Verleihprogramm.

     

    Und wieso kommt die DVD dann von Warner und vorher von Kinowelt? Da frag ich mich warum Constantin nicht selbst die DVD veröffentlicht.

  7. Wozu eine Pause bei "Harry Potter"? Das hat mich schon bei den ersten beiden Teilen genervt.

    Aber es lohnt sich nicht sich aufzuregen. Die Kopie wird im Nachbarsaal gebraucht, also geht es nicht anders.

    Frag mich nur, ob man nicht beim Verleiher einfach mehr Kopien anfordern kann?! Geht das nicht?

  8. Versuch es bei den Titeln doch einfach mal bei den Verleihern und lass nicht so einfach locker. "Unerträgliche Leichtigkeit" war bei der Tobis, und die Rechte haben die glaube ich auch noch.

    "Der Name der Rose" bei der Constantin - und die müßten eigentlich auch die Rechte noch haben, da der Film ja von Bernd Eichinger produziert wurde.

    Könnte allerdings sein, daß es an Kopien hapert. Bei weiteren Fragen hierzu: schreib mir 'ne PN.

     

    Also "Der Name der Rose" wird noch in diesem Jahr von Warner auf DVD veröffentlicht. Veröffentlichungstermin ist der 20. Juli. Die DVD gibt es z.B. bei amazon zum vorbestellen für 9,99€. Somit hättest du spielbares Material, was auch qualitativ OK sein sollte. Davor lagen die Rechte bei Kinowelt, die haben aber eine qualitativ sehr schlechte DVD veröffentlicht gehabt, so dass ich diese nicht empfehlen würde. Ich glaub da würdest du vor Unschärfe nix erkennen, zumal die Farbe auch falsch sein sollte. Die DVD von Warner dagegen sollte mit den internationalen Veröffentlichungen identisch sein und die sollen gut sein für das Alter des Films, hab ich gelesen. Ist natürlich die Frage, ob dies reichen würde und ob sie früh genug erscheint. Vielleicht bei Warner mal nach einem Vorabexemplar fragen, glaub aber nicht, dass das Erfolg hätte.

  9. Lass' mich raten, ihr haltet euch grob an das Jugendschutzgesetz und gewährt sechs Jahre alten Kindern ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person keinen Zutritt zu einer Veranstaltung, welche erst gegen 2:30 Uhr beendet ist??? :idea:

     

     

    Das hat mich gerade auch überlegen lassen. Unter sechsjährige dürften eh nicht im Saal sein und alles was 6-18 ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten... Also kein Problem...

     

    Genau das ist mir auch gerade durch den Kopf gegangen.

  10. Jetzt Ist das jetzt amtlich !! Seit heute soll nun Harry Potter ungeschnitten und ab 12 Jahre freigegeben ins Kino kommen !!

    Zumindest wird jetzt auch Karl Otto wieder reingehen :wink:

     

    [...]

     

     

    Da scheint jemand unter die Hellseher gegangen zu sein. Aber ja, da werd ich dann reingehen. Wundert mich aber immer noch, dass Warner nicht geschnitten hat, kenn ich von denen so ja gar nicht.

  11. Mit der länge des Kinofilmes erst dann wenn er auf z.B. DVD erscheint. Wobei ich mir gerade die Frage stelle was der FSK vorgelegt wird? Die werden doch wohl kaum 35mm vorgelegt bekommen?!? Wenn die FSK eine DVD vorgelegt bekommt, müssten sie das bei der Berechnung der Länge doch eigentlich berücksichtigen? Aber wie ermitteln sie dann die Länge des Materials?

     

    Fragen über Fragen!

     

     

    Warum denn nicht? Ist doch in Amerika und England und vermutlich in anderen Ländern auch so, warum dann also nicht auch in Deutschland?!

  12. Hallo, wenn ich mich richtig erinnere senden die Amerikaner 30 Bilder pro Sek. übers TV (60Hz). Jedes 4. Kinobild wird dabei doppelt gezeigt, um auf die 30 Bilder zu kommen. (24 + (24/4)=30). Daher ist die Lauflänge dort bei TV und Kino gleich.

     

    Gruß

    Guido

     

    Nur was hat das mit der Lauflänge eines Films im Kino zu tun????

  13. hi kollegen,

     

    laut heutigem fax der warner / frankfurt:

     

    ab 6 jahre, 141 minuten, cinemascope

     

    Rechnet mal die 141 minuten in 25 Bilder /Sekunde um, dann habt ihr eure 135 Minuten

     

     

    Im Kino wird genauso, wie in den USA mit 24Bildern/Sec. ein Film gespielt. Es gibt dort keinen PAL Speedup durch den der Film schneller wird. Zumindest sollte es nicht so sein.

  14. bbfc = british board of film classification

     

    http://www.bbfc.co.uk

     

    aber ich denke das ist für unsere gegend eher uninteressant oder?! was die in england freigeben muss doch für uns nicht zutreffen....

     

    gruss, kevin

     

     

    Nein, aber so weiß man wenigstens schonmal, wie lang die uncut Fassung ist. Im Gegensatz zur FSK gibt die BBFC mit an, ob der Film geschnitten ist oder nicht. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind eigentlich selten. Es wird nämlich dann nicht angegeben, wenn der Verleiher von vorneherein eine geschnittene Fassung einreicht. Das passiert in England aber sehr selten.

    Ein weiteres schönes ist, dass sie es sehr genau nehmen mit dem Messen. Die Messen die Filmlänge Frame genau. So kann man schön überprüfen, ob die dt. Fassung geschnitten wurde oder nicht. Das ist eigentlich ganz praktisch. Nur muss man natürlich immer berücksichtigen, dass es die FSK mit dem Messen nicht so genau nimmt.

  15. hi kollegen,

     

    laut heutigem fax der warner / frankfurt:

     

    ab 6 jahre, 141 minuten, cinemascope

     

    grüße jo

     

    Komisch bisher dachte ich immer Warner sitzt in Hamburg.

    Aber das sieht mir doch sehr nach Wunschdenken von Warner aus. Ich glaube nicht, dass der Film wirklich diese Freigabe bekommt, zumindest uncut, aber man weiß ja nie. Aber ich kann mir schon vorstellen, was Warner macht, wenn die FSK nein sagt, um die Freigabe doch noch zu bekommen :cry:

     

    Jedenfalls wird der 3. Teil kürzer als alle bisherigen Teile. Die BBFC gibt eine Länge von 141Min. 32Sek. an uncut. Die Länge stimmt zumindest schonmal.

  16. ABER!

    Wenn die engl. Fassung für BRD ebenfalls Geschnitten ist (wie jemand im obigen Thread meinte), dann müssten die engl. disk´s für die engl. Kopien für den BRD Markt passen :shock:

    Sehr verwirrend...

     

     

    außer die engl. DTS-CDs wurden nicht angepasst, sondern einfach aus England oder USA übernommen. Das würde dann aber bedeuten, dass die engl. Kopie ohne DTS läuft.

  17. Es geht hier um deutsche Prints (cut), zu US dts OV CDs (uncut). Das heißt, daß mehr Ton als Bild vorhanden ist und die Sprünge vom dts System doch spielend übersprungen werden.

    mfG

    Christian Mueller

     

    Das würde nur funktionieren wenn mit un-cut Bild gemischt würde, sonst würden ja die deutschen DTS-CD's nicht mehr passen, oder der DTS-Timecode (wie von HAPAHE schon gesagt) mitgeschnitten würde.

    Beides findet aber so nicht statt.

    Das deutsche cut Bild hat ab dem Schnitt einen anderen Timecode als das Orginale un-cut Bild , ebenso ist es mit dem Ton. Will man DTS in englisch Spielen braucht ma also cut DTS-CD's.

    Aus diesem Grund sind die OV-DTS-CD's auch oft nicht einfach die US-DTS-Versionen sondern "International"-Versionen, wg anderer Verleihlogo's zB.

     

     

    Das kann so auch nicht stimmen, denn z.B. bei "Harry Potter 2" lief die dt. cut Kopie zusammen mit den engl. DTS-CDs! Und das gab es auch schon bei anderen Filmen.

    Das Problem ist wohl bei Troja, dass man ähnlich, wie bei Bad Boys 2 ganze Bilder einfach gegen andere getauscht hat und dabei musste man dann eine neue Timecodespur erstellen. Auch denke ich, dass man gerade bei diesem Film auch die Tonspur anpassen musste, damit es keine Tonsprünge gibt. Das führt dann schnell zu Inkompatibilität.

    Was mich nur wundert ist, dass man die OV Kopie auch geschnitten hat. Denn dann dürften die engl. CDs auch inkompatibel zu dieser Kopie sein. Damit dürften alle OVs nur in DolbyDigital laufen. Geht ja nicht anders. Oder die Info mit den CDs stimmt nicht mehr und man hat neue erstellt. Oder das Kino hat falsche Infos erhalten und die OVs sind doch uncut.

  18. So ich hab jetzt vom Kino, dass hier in der Gegend als einziger von fast jedem Film die OV zeigt, die Info erhalten, dass die engl. Kopie von "Troja" ebenfalls gekürzt ist.

    Das find ich ja gar nicht schön.

     

    Toll, daß die bereits diese Infos haben... :shock:

     

    So, wie ich die Mail verstehe, haben die auf Grund meiner Nachfrage beim Verleih angefragt und dies als Antwort erhalten.

    Haben sich auch direkt für die negative Info entschuldigt.

  19. So ich hab jetzt vom Kino, dass hier in der Gegend als einziger von fast jedem Film die OV zeigt, die Info erhalten, dass die engl. Kopie von "Troja" ebenfalls gekürzt ist.

    Das find ich ja gar nicht schön.

     

    Das heißt auch in UK geschnitten? Hat man da dieselben Schnitte wie für die deutsche Version durchgeführt?

     

    mfG

    Christian Mueller

     

     

    Nein. Warner Deutschland hat die englischsprachigen Kopien, die an die dt. Kinos gehen ebenfalls gekürzt. Das hat mit England nichts zu tun.

     

    @Odiug: Natürlich ist er cut. Die in Deutschland ausgelieferten Kopien (sei es nun in Englisch oder Deutsch) sind alle kürzer, als die in den USA oder England. Damit ist die dt. Fassung cut. Du scheinst da irgendwas falsch zu verstehen.

  20. So ich hab jetzt vom Kino, dass hier in der Gegend als einziger von fast jedem Film die OV zeigt, die Info erhalten, dass die engl. Kopie von "Troja" ebenfalls gekürzt ist.

    Das find ich ja gar nicht schön.

  21. Wieso sollen die OV-dts-CDs bei einer geschnittenen deutschen Fassung eigentlich nicht funktionieren? Die Bilder werden von der Nummerierung doch ohnehin die gleiche Nummer haben wie die der US Kopien. Und die fehlenden Stellen werden doch mühelos und in Echtzeit übersprungen, denn sonst würde das System doch auch bei abgenutzten Prints mit schlecht/schlampig geschnittenen Akt Übergängen und fehlenden Filmbildern garnicht funktionieren. Selbst wenn 10 Minuten fehlen darf es doch keinen Tonsprung bei dts geben. Oder übersehe ich da im Zusammenhang mit Troja was?

     

    mfG

    Christian Mueller

     

    Es wird wohl ähnlich, wie bei Bad Boys 2 sein. Man wird wohl nicht nur geschnitten haben, sondern wahrscheinlich auch einige Bilder ausgetauscht haben bzw. gedoppelt haben oder einfach nur aufgezoomt haben. Dazu musste man wahrscheinlich auch die Filmmusik anpassen, damit es nicht zu viele Sprünge gibt. Ich denke mal deswegen passt das nicht zusammen. Und spätestens wenn man Bilder austauscht, z.B. gegen andere Einstellungen muss man bestimmt einen neuen Timecode erstellen, vermute ich jetzt mal!

     

    Und so wie ich das verstanden hab, lief vorgestern die engl. Fassung des Films bei der Premiere und die war ja scheinbar uncut. Stellt sich die Frage ob dies auch bei allen anderen Vorstellungen so sein wird.

  22. Hallo,

    also, Troja soll definitiv geschnitten sein. Dies ist zumindest laut Verleih die Ursache dafür, das die OV dts CD´s nicht kompatibel zur deutschen Kopie sein sollen. Schade...

    [...]

     

     

    Ist das denn jetzt definitv so? Bedeutet dies dann also, dass die OVs uncut sind?

  23. So mein Anruf am Mittag (hat eine Stunde gedauert bis ich endlich wieder jemanden am Telefon hatte, die Dame hat mir dann die Durchwahl zur zuständigen Mitarbeiterin gegeben und ne 1/4 Stunde später hatte ich diese dann am Telefon) hat folgendes Ergebnis gebracht:

     

    Es gibt keine Auskunft am Telefon, bitte schreiben sie eine Mail an: warnerbros@whvinfo.de

    Mail ist gerade raus, auf die Antwort warte ich jetzt. Ich glaub aber nicht wirklich, dass da was zurück kommt.

  24.  

    cut ist ein Film dann, wenn er von der sonst international üblichen Fassung abweicht. Meistens ist das die US-Fassung.

     

     

    Da lobe ich mir doch die FSK, konnte ich doch Monster´s Ball "uncut" sehen. Im Gegensatz zu den Amerikanern. 8)

     

    [...]

     

    Ausnahmen gibt es immer. "Eyes Wide Shut" gehört im Endeffekt auch dazu. Da wurden die Szenen entschärft indem man digital Personen davor gestellt hat. Aber in den meisten Fällen ist die US Fassung die uncut Fassung.

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