Also ich würde mal vermuten, dass man noch nicht mal die Originale besitzen muss. Denn wenn man mp3s spielt als DJ in einer Kneipe oder Disco (also öffentlich), so zahlt man lediglich einen Aufschlag bei der GEMA. Hier wird von der GEMA auch nicht unterschieden, ob man die CD besitzt oder nicht. Denn wenn man die CD besitzt, aber die Mp3s spielt wird der gleiche Aufschlag fällig, wie wenn man die CD nicht besitzt.
Was das Kopieren angeht, haben die Vorredner alles gesagt. Es darf nach §95a UrhG beim Kopieren kein Kopierschutz umgangen werden. Was man bei einer Analogkopie nicht tut, aber beim normalen rippen auf dem PC wohl.
Eine Analogkopie auf dem PC kann man z.B. erstellen, indem man den CD-Player via Audiokabel mit der Soundkarte verbindet und dann die Songs aufnimmt. Und die Aussage, die von manchen kommt, dass im Gesetz steht, dass der Kopierschutz wirksam sein muss, ich ihn aber umgehen kann ohne Probleme, also wäre er nicht wirksam, ist Schwachsinn! Denn im gleichen Paragraphen ist auch erklärt, was wirksam ist und zwar das Vorhanden sein ist eine wirksame technische Maßnahme. Also ist ein Kopierschutz drauf, darf man keine digitale Kopie erstellen, weil es eine wirksame technische Maßnahme darstellt.
Man darf auch von CDs, die man besitzt die entsprechenden mp3s aus dem Netz laden, vorausgesetzt es handelt sich bei der Datei um eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte. (§53 UrhG) Ist die Frage, wie man das kontollieren kann!
Hoffe geholfen zu haben!