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UlliTD

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Beiträge erstellt von UlliTD

  1. Aus unserm örtlichen Supermarkt, der - Tarantino sei Dank - den Quatsch mit der Einkaufswagenmitführpflicht NICHT umgesetzt hat!!!

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    Und: Vorbildlich, vorbildlich, vorbildlich!!! Das Klopapier steht nicht direkt auf dem Boden(!), obwohl es keine Lebensmittel sind!!!! Respekt!

  2. Unbegrenzt, Balu. Mithin also derzeit >10 Jahren.

     

    Und der mit der der längsten Zeit zwischen Kauf und Einlösung ist am 31.05.2008 18:30:47 gekauft worden und am 12.07.2019 19:53:52 eigenlöst für den Film "Spider-Man: Far From Home" plus kleines Popcorn und Getränk

     

  3. Lieber @Rabust:

    Ich berufe mich hier auf keinen Lauterbach (auch nicht Hainer, obwohl er ein echt geiler Schauspieler ist), sondern u.a. auf eine Stellungnahme der Deuschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi).

     

    Also nix Glaskugel, sondern durchaus fundiert. Ich red auch nicht von 1-2 Jahren Ausgangssperre. Ich hinterfrage nur, ob wir (Kinos) tatsächlich Ende Juni wieder anfangen, voll durchzustarten.

     

    @carstenk Für den Normalfall gebe ich Dir vom Grundsatz Recht. Ich finde nicht gut, wenn Gutscheine weiterverschenkt werden, denn das zeigt, das Erstbeschenkten das gar nicht gefallen hat. Aber du hast Recht, dass eine größere Zahl an Gutscheinen nicht eigenlöst werden, weil verbrannt, hinter die Schublade gefallen, what ever.

     

    Bei einer normalen Einnahmesituation habe ich also ein Top auf dem Normalen mit den Gutscheinen.

    JETZT haben wir aber ein Null. Es geht an die Reserven. WENN wir also wieder "durchstarten" (und das wird sehr sehr langsam gehen), dann fehlen uns diese Reserven und jeder einzulösende Gutschein tut einfach weh! Nicht nur, das wir (je nach Gutschein) vielleicht noch ein wenig Popcorn verkaufen, sondern er kostet uns noch 50% des Kartentickets, den wir ja abrechnen müssen. Das Geld dafür ist aber schon weg.

  4. Der Verkauf von vorbestellter Ware ist auf jedem Fall im Restaurantbereich möglich. Ob das auch für Gutscheine für Kino gilt, möchte ich so nicht richtig beantworten.

     

    Aber mir kommt da ein andere Punkt in den Kopf:
     

    Wer von uns weiß denn, wie lange die Schließung dauert.... Mitte April? Unfug. Ende Juni laut HdF-Studie? Unfug. Selbst wenn dazwischen mal wieder ein wenig geöffnet sein dürfte. The second Wafe is coming! Das ist so sicher wie Tarrantinos "Once Upon a Time in Hollywood"...

     

    Überlegt mal:
    Die Pandemie ist zuende, wenn a) 60-70% infiziert-genesen-imunisiert sind. oder b) es einen Impfstoff gibt.

     

    a) dauert Jahre.

    b) mindestens Anfang 2021. Es sei denn ein Forscher hätte einen 6er im Lotto mit Zusatzzahl und der richtigen Anzahl der Sterne im Universum

     

     

    Folglich gibt es eine Welle. Mal auf - mal zu, um für unsere Kinobranche zu sprechen. Und wenn wir Pech haben, bleiben wir als Massenveranstaltungsorte komplett geschlossen. Denn dauerhaft 2 Jahre lang beschränkt auf 90 Gäste zeitgleich im Cinecitta hilft auch nicht, das Unternehmen zu retten.

     

    JETZT also Gutscheine zu verkaufen halte ich für Falsch. Keiner weiß, ob er die Mindestgültigkeit der Gutscheine überlebt. Ich verkaufe etwas und habe keine Ahnung, ob ich morgen überhaupt noch existiere. Das halte ich für mindestens falsch, wenn nicht noch was anderes.

     

    Außerdem wiegt es einen in falsche Sicherheit...

    Heute kann ich von den Gutscheinerlösen meine Rechnungen bezahlen. OK.
    Aber läuft die Branche irgendwann mal wieder an, dann fehlt mir genau das Geld, dass dann nämlich durch Einlösen der Gutscheine jetzt schon verbraucht wurde....

     

     

     

  5. aus Mail der NBank:

     

    Zitat

    Ziel der Förderung: Die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller soll gesichert werden und aktuelle Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden. Zu den Betriebskosten zählen z. B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.

    Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von:

     

    • bis zu 9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
    • bis zu 15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
    • bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
    • bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

     

    Bereits erhaltene Zuschussförderungen aus dem vorausgegangenen Landesprogramm werden in voller Höhe angerechnet.

     

    warum stört mich das "bis zu" immer... (?)
    Und vor allem... Heißt angerechnet, die NBank zahlt dann nur noch 6000,00 € vom Bund aus und die Landesmittel mit 3000,00 € ??? Bzw. wohl eher anderesrum, 9000 Euro vom Bund und die eigenen 3000 sind dann passe?
    Oder bin ich jetzt zu paranoid?

     

     

  6. vor 58 Minuten schrieb preston sturges:

    Die Banken sind bei dem Programm in Teilhaftung und es wird von den Banken eine ordentliche Bonitätsprüfung verlangt ... und die besteht wohl nicht jeder.

     

    Irgendwo habe ich dagegen aber auch schon Protest mitbekommen aus der Politik, dass die KfW bitte doch zu 100% Haftungsübernahme macht! Vielleicht kommt das ja noch...

  7. Am 28.3.2020 um 22:31 schrieb carstenk:

    Solltest Du SEHR gründlich mit nem Steuerberater abklären:

     

    Naja, im März gab es ja noch die ersten paar Tage... Da kommt dann auch noch die Werbeabrechnung mit Datum 31.03. Anfang des Monats. Aber ab 01.04. ist Umsatz schlicht 0,00 €. Da kann mir der Fallmanager irgendwie egal sein.

    Frage nur, ob die Soforthilfe von Bund und Länder angerechnet werden müssen!?

  8. ja.
    Habe auch immer einen Kassenabschluss gemacht, auch wenn mal (was zum Glück selten vorkommt) die Tageskasse eine 0-Runde hat... Aber DASHIER werde ich wohl so schnell nicht vergessen. Kassenrechner ist aus. Wird halt nix dokumentiert...

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