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carstenk

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Beiträge erstellt von carstenk

  1. Die Doremis haben auch eine Funktion, nachträglich Untertitel zu unwrappen. Weiss grade nicht auswendig wo, ich glaube im Diagnostic Manager. Normalerweise sollten verschlüsselte Untertitel ebenso wie Audio und Video in Echtzeit beim Abspielen ausgepackt werden. Aber möglicherweise funktioniert das bei den Doremis aus technischen Gründen nicht, und die mussten da vielleicht tricksen.

  2. vor 22 Stunden schrieb pmax:

    4k bei 3D kann eine Sony DS nicht abspielen. Auch wenn es vom technischen Aufbau Sinn ergeben würde 

     

    In der INI gibt es ein Setting, das 4K in 3D ermöglicht. Ob die speziellen AVATAR2 Formate damit abspielbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

  3. Also wenn ich das jetzt richtig nachvollziehen konnte, dann läuft das so:

     

    Die ganzen DCP Links in den Disney Mails zu den AVATAR Tests sind für die Tonne.  Sprich, alleine mit dieser Mail kann man den Test nicht durchführen.

     

    Disney erwartet zunächst, dass man einen Account im MPS/MotionPictureSolutions Portal einrichtet (sofern man den nicht schon hat, dieses Portal hat nix mit den AVATAR Tests zu tun), und man dort seine Saal-/Projektionstechnik korrekt hinterlegt bzw. aktualisiert, bezüglich Server, Bildratenvermögen, etc. Das sollte man sicher unabhängig von den AVATAR Tests ohnehin mal prüfen.

     

    https://exhibitor-portal.motionpicturesolutions.com/?s=kPVuAz12IuVy8EKhLilK2aCllE9D

     

    Dort meldet man sich kennwortlos mit einer der Mailadressen an, an die man seine KDMs erhält. An diese Adresse erhält man dann eine Bestätigungsmail mit einem Login-Link. Mit diesem Link kommt man dann in das eigentliche Exhibitor-Portal rein.

     

    Einiges da ist kryptisch, aber nicht so wichtig. Wenn man der Disney-Dispo gegenüber versichert, dass man seine Daten aktualisiert hat, treten die die KDMs für den Testcontent los. In der KDM Mail steckt neben den KDMs sowohl eine bebilderte Anleitung für die Tests, also auch ein Download-Link für die Test-DCPs. Bei uns waren das diese hier:

     

    Bildschirmfoto2025-06-17um16_15_08.png.4cb8587c35b8a0490d4483f2cec087d3.png

     

     

    Um diese Test-DCPs herunterzuladen muss man allerdings auf dem Rechner den IBM ASPERA Connect Client installieren oder installiert haben. War bei mir sogar auf einem ziemlich veralteten Mac in Firefox kein Problem. Wenn man auf den Download-Link in der KDM Mail klickt, wird man ziemlich idotensicher automatisch durch die Installation des Firefox Plugins und des eigentlichen Connect Clients geführt. Unser Download hatte dann etwa 5GByte.

     

    Und die KDMs schalten dann eben diese Test-DCPs für alle Server frei, für die man bei MPS die Daten hinterlegt hat.

     

    Disney will wohl bis Ende Juni Rückmeldung haben. Ich schätze, die Deadline wird sich angesichts der Komplexität und der diffusen Infos in den Mails nicht halten lassen, und vermutlich wird man auch später noch mit seinen Tests Rückmeldung geben können.

     

    Und wer das alles nicht macht, muss sich auch nicht grämen, der kriegt dann halt nur die normalen 24fps Versionen von AVATAR 3. Was solls.

     

    Gruß - Carsten

  4. Wenn der Kassenbon als QR-Code gescannt werden darf (was heisst 'gescannt' eigentlich  bei einem Smartphone?), oder in lesbarer Form als PDF , oder JPG, PNG verschickt werden darf, was hindert einen eigentlich daran, den ganz normalen schriftlich/lesbar verfassten Kassenbon auf einem Display abzubilden, das der Kunde dann abfotografiert? Wozu denn QR-Code?

     

     

    Ausserdem, wenn der behördlich vorgeschriebene QR-Code alle Pflichtangaben eines Kassenbons enthalten muss - also auch alle Artikel mit Preisen, USt, etc., dann frage ich mich, wie groß so ein QR-Code mit Pflichtangaben bei einem üblichen Supermarkt-Familieneinkauf werden darf...

    Ich schätze, da wird es beim Papierbeleg bleiben, und lediglich die TSE Daten werden als QR-Code unten auf die Girlande gedruckt.

  5. Habe eben grade diese Szene gleich zu Anfang auch nochmal bei uns angeschaut. Auch Tom Cruise selbst stammelt ein paar französische Wörter, die untertitelt werden.

     

    Wir haben allerdings ein bisschen Probleme gehabt, die englische OmU korrekt zu ingesten. Da war Trial and Error gefragt. Lustigerweise lauteten die Namen der englischen Textless Basis-OV und die deutschen VFs alle MI8, und die englische OV und OmU Mission-Impossible-8. Und dazwischen waren auf unserem NAS noch ein paar weitere DCPs/Ordner. Und es gab ein paar eigenartige Abhängkeiten zwischen all diesen Versionen.

  6. Ich glaube, die letzte Version von Barcos Serie-4 Laserprojektoren mit ICMP-X kann auch  maximal 4k/3D mit 30fps.

     

    Laser-IMAX und Dolby Cinema können aufgrund Dual-Projektion 4k in 3D bis 60fps. Dolby Cinema und IMAX mastern ihr Zeugs ja eh selbst und werden die normalen Disney-Test DCPs garnicht verwenden.

     

    Im Grunde kann es sogar unser 13 Jahre alter Sony. Also das Format wiedergeben/abspielen. Nur dargestellt würde es aufgrund der Split-Optik bei Single-Projektion eben nur in 2K. Die Sony DS Dual und Quad-Projektionssysteme können es aber auch in 4k/3D bis 60 fps. Für diese und ähnliche Konfigurationen ist dieses Test-DCP wohl auch gedacht.

     

  7. Ob das ne realistische Option ist, weiss ich nicht, aber selbst einige Mini-PCs haben mittlerweile drei Monitorausgänge, und auch wenn nicht, lässt sich einfach ein zusätzlicher Grafikausgang per USB3 nachrüsten. Das ändert natürlich nichts daran, dass Cinetixx nur zwei Ausgänge maximal ansteuern kann. Für einen statischen QR Code auf dem dritten Display würde es aber reichen. Den halte ich nur eben nicht für rechtlich sauber. Und wozu ein Display, wenn man einen statischen Code auch einfach ausdrucken und aushängen könnte.

    Die Entscheidung, ob gedruckten Beleg würde ich eher unmittelbar am Ende des Verkaufsvorganges abfragen und vom Kassenpersonal selbst auslösen lassen.

     

    Grundsätzlich müsste es aber für Cinetixx möglich sein, einen QR Code, egal ob statisch oder dynamisch, temporär am Ende des Verkaufsvorganges über dem Saalplan auf dem Zweitbildschirm einzublenden. Sowas kann mittlerweile fast jeder Kassensystemanbieter auf seinen iPad oder Android-Apps. Da müssten die Cinetixx-Anwender vielleicht einfach mal bisschen Druck machen. Allzu innovativ war Cinetixx aber ja noch nie.

     

     

  8. Bei 4K DLP Projektoren gibt es verschiedene Stellen, an denen in der Signalbearbeitung final entschieden wird, ob 2k oder 4k projiziert wird. Es ist je nach IMB/ICP Konfiguration durchaus möglich, dass an einer Stelle auf 2k runterskaliert wird, ohne dass man das unmittelbar mitkriegt, es sei denn, man schaut sich ein explizites 4k Test DCP an. Das ist unabhängig von HFR oder 24fps so. Das einfachste ist ein 4K Schachbrettmuster auf Pixelebene - bei 2K Wiedergabe wird das einheitlich grau wiedergegeben, bei 4k sollte man die einzelnen schwarz/weiss Pixel noch auflösen können - sofern das Objektiv was taugt und ordentlich fokussiert ist. Eventuell muss man das Bild am Objektiv mal vorübergehend auf maximale Größe aufzoomen.

     

    Früher musste man für verschiedene IMBs sogar noch eigene 4K Lizenzen kaufen/aktivieren. Das sollte aber mittlerweile nicht mehr der Fall sein.

     

     

     

     

  9. Naja, aber realistisch gesehen ergibt der Scan des QR-Codes nicht zwingend einen dauerhaften Beleg auf dem Smartphone des Kunden - insbesondere dann nicht, wenn er nach 30s abläuft. Wie gesagt, mir Recht, so lange es den Finanzämtern reicht. SMS oder Email wären da viel verlässlicher, aber wer will im Ticket- oder Concessiongeschäft schon mit Handynummern oder Emailadressen hantieren. Bei Geschäften mit weniger dichtem Kundenandrang und expliziter Stammkundschaft mag das gangbar sein.

     

     

    Die Tonlage bei QR-Codes mag sein - ich biete dir die Daten papierlos an, wenn Du es nicht innerhalb des gegebenen Zeitfensters nutzt, dann eben nicht.

    Rein theoretisch könnte es aber ein Datenschutzproblem bei einem statischen QR-Code mit zeitbegrenztem Link geben (also ausgedruckter QR-Code), weil man dann u.U. an Kassenbelege von vorangehenden oder nachfolgenden Kunden herankommt. Gut, im Kino kein realistisches Problem, aber bei Datenschutz geht es ja oft um grundsätzliches. Wenn QR-Code mit Link, dann muss der dynamisch zufallsgeneriert sein und kann also nur elektronisch dargestellt werden, nicht als statischer Ausdruck.

     

    Ich kenne kein Smartphone, das einen QR-Code einfach so speichert. Manche Kunden mögen sich für sowas vorbereitet haben, aber der Normalfall ist, dass man die Kamera-App öffnet und das Smartphone dann anbietet, den Link zu öffnen. Aber bloß weil man den Link dann im Smartphone-Browser hat, ist der Beleg noch lange nicht gespeichert, mal abgesehen von den sonstigen dafür nötigen Umständen (mobile Datenverbindung). Bei uns kommt es schonmal ziu PayPal Transaktionen und es stehen ständig Leute dann draußen vor der Tür und wedeln mit ihrem Handy in der Luft herum.

     

    Klar, wer nach einiger Zeit darin fit ist und wert auf die Belege legt, der fotografiert den Code einfach.

  10.  

    Bisher finde ich an Offiziellem nur, welche Anforderungen der QR-Code inhaltlich erfüllen muss, aber nicht, wir er zuverlässig in den Verfügungsbereich des Kunden gelangen muss oder dort verbleiben soll.

     

    In der Konsequenz führt sowas doch dazu, dass kaum ein Kunde mit einem fixierten QR-Code oder Datensatz den Laden verlässt, jedenfalls solange nicht gedruckt und mitgenommen wird. Aber wenn die Finanzbehörden damit zufrieden sind...

  11. Wie kann denn ein statischer QR Code zu einem Download eines Kassenbons führen? Der wäre doch immer nur bis zum nächsten Vorgang gültig, würde also ständig erneuert bzw. würde verfallen? Das mag dem Kunden egal sein, aber erfüllt doch nicht die Anforderungen der Finanzämter?

  12. 20% Zuwachs zum Vorjahr alleine ist doch keine sinnvolle Aussage. Wenn ich unsere Besucherzahlen mit 2020/2021 vergleiche, müsste ich auch Freudentränen weinen. Nur leider gibts neuerdings keine Überbrückungshilfen mehr...

    • Like 1
  13. Soweit ich weiss müssen die von den Finanzbehörden akzeptierten QR-Codes alle geforderten Daten direkt eincodiert haben, ein Link ist wohl nicht ausreichend. Daher werden diese QR-Codes auch größer/'ausführlicher' sein müssen. Ein QR-Code mit einem Link darin wäre lediglich zulässig z.B. für einen reinen EC-Zahlungsbeleg, der ausschließlich für den Kunden erzeugt wird, aber nicht für Prüfzwecke der Finanzbehörden.

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