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  1. Hallo, mit einigen Gleichgesinnten habe ich einen gemeinnützigen Verein zur Stärkung der Filmkultur im ländlichen Raum ins Leben gerufen. Geplant sind Vorführungen, Diskussionen, Workshops etc. Für die Vorführungen wollen wir zum einen das lokale Programmkino (voll ausgestattet, lizensierter server & projektor) aber auch andere Orte nutzen. Jetzt wäre meine Frage was die günstigste (und erlaubteste) Art und Weise wäre, KDM-freie Filme an Orten wie Gemeindehäusern o.ä. mit Eintritt vorzuführen. Es geht dabei nur um die Technik, der Ablauf bezüglich SPIO, Verleih und GEMA ist bekannt. Ist es legal, Filme als blu-ray zu zeigen? Dürfte man Filme theoretisch direkt von MUBI zeigen oder muss die Projektion als DCP erfolgen? Wäre es legal einen Server zusammenzutüfteln und dann einfach Neo DCP Player ohne Lizenz zu benutzen? Oder entscheidet das der Rechteinhaber im Einzelfall? An meiner Universität zeigt ein Campus-Kino regelmäßig Filme mit Eintritt vom Laptop auf der Leinwand des Hörsaales - diese Variante müsste doch dann legal sein, oder? Gäbe es gar keine Möglichkeit Filme mit "Haushaltstechnik" außerhalb eines Kinos legal vorzuführen, müssten wir uns für die Vorstellungen die nicht im Programmkino stattfinden auf Experimentalfilme o.ä. die ja sowieso sehr grassroot mäßig distribuiert werden beschränken. Viele Grüße
  2. Hallo liebe Filmvorführer:innen, ich bin Teil eines Unikinos und wir überlegen, vor unseren regulären Filmen Kurzfilme zu zeigen. Nun konnten wir diesbzgl. jedoch noch nichts Spezielles von rechtlicher Sicht her finden. An sich braucht man ja schon die Lizenz von Filmen, um sie überhaupt zeigen zu können. Nun ist es ja so, dass viele Kurzfilme auch frei & öffentlich zugänglich sind (wobei bei YouTube ggf. ja auch noch bezahlte Werbung davor läuft). Muss man sich die Erlaubnis vom Filmproduktionsteam holen, wenn der Film auf ner öffentlichen Plattform frei zugänglich ist (sofern es nicht schon einen Vertriebskanal gibt). (Hair Love wäre ja einfach: Sony fragen). Hat da jemand schon Erfahrungen mitgemacht? Vielen Dank für die Hilfe! VG Ben
  3. Einen wunderschönen guten Tag beisammen, Ich bin neu in diesem Forum und hab da eine Bestimmte Frage. In größeren Kinos sieht man ab und an Trailer welche das Logo des Kinos und einen für das Kino spezifischen Starttermin bzw. Termin der Vorführung beinhalten, nun zur Frage, darf man in Trailer einfach so einen Titel oder Logos für die Vorführung im eignem Kino, also öffentlich, hinein editieren oder muss man sich hierzu extra mit dem jeweiligem Verleiher absprechen und welche Vorgehensweisen und Regelungen sind dabei zu beachten? Mit Freundlichen Grüßen und auf eine baldige Antwort hoffend, nyxliner


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