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Schuhwerk


Cedric

Empfohlene Beiträge

Tja, mal eine frage die etwas abweicht von den üblichen hier im forum, die aber bestimmt auch einige interessiert. Gibt es irgendwelche verordnungen oder allgemeine vorschriften über das tragen von bestimmten schuhen (geschlossene schuhe, sicherheitsschuhe etc.)

Bei diesem heißen wetter habe ich mir sandalen angezogen, die TL meinte daraufhin das es wohl eine verordnung für vorführer gäbe die geschlossene schuhe vorschreibt. Was wißt ihr darüber und wie wird das bei euch gehandhabt?

 

Gruß

Cedric

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Habe direkt bei der Berufsgenossenschaft nach gefragt, hier die Antwort:

 

 

Sie haben Recht mit Ihrer Aussage, dass Tragebestimmungen für Bekleidung im Kino in der Unfallverhütungsvorschrift BGV C26 nicht enthalten sind.

Neben der Möglichkeit, dass der Unternehmer für seinen Betrieb das Tragen bestimmter Kleidung vorgibt, sprechen aber noch andere Gründe für die von Ihnen genannten Kleidungsstücke.

Feste Schuhe ermöglichen beispielsweise sicheres Gehen auf Treppen, und

lange Hosen sind z.B. beim Wechseln von Lampen sinnvoll, da sie das Risiko von Verbrennungen mindern könnten.

Der Versicherungsschutz der BG wird zwar nicht eingeschränkt, wenn Sie kurze Hosen anhaben oder Sandalen, aber mögliche Verletzungsfolgen sind mit zweckmäßiger bzw. Schutzkleidung erfahrungsgemäß doch wesentlich geringer.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Bonk

Technischer Aufsichtsbeamter

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Lange Hosen wegen Verbrennungsgefahr beim Wechseln der Lampe? Hier wird meine Meinung über die absolute Unwissenheit der Berufsgenossenschaft bezüglich der Arbeit im Kino bestätigt. Beim Seminar in Baden Baden warnten die beiden Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft vor den Gefahren, die beim Umspulen des Films durch die hohe Geschwindigkeit entstehen. Gezeigt wurde dabei das Dia eines Kinoton-Tellers. Wir, die Seminar-Teilnehmer, die ja eigentlich belehrt werden sollten, mußten den Berufsgenossenschafts-Leuten erklären , daß mit dieser Technik eben nicht umgerollt wird. Meine Meinung war, daß dort totale Unwissenheit über den Betrieb im Kino herrscht. Wirklich wichtig sind wohl nur die Beiträge.

Gruß neskino

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Viel wichtiger:

a) keine langen, offen getragenen Haare (auf film-tech ist zu lesen, dass einer der Teilnehmer halb skalpiert wurde an einem alten Projektor mit Frontblende, die zwar bereits abgebaut/umgebaut war, von der aber noch die sich drehende Achse vorne rausstand..)

b) keine Krawatten (aus offensichtlichen Gruenden.. ich glaube ich mich zu erinnern, sogar etwas ueber entsprechende Vorkommnisse gelesen zu haben)

c) keine weite Kleidung (gleicher Grund wie b).. wenn man neben dem Projektor steht und zum BWR-Fenster rausguckt ist die Nachwickelrolle nicht weit.

Gruesse

Marc

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Hi,

dazu fällt mir noch folgendes ein: Vor ein paar Jahren wollte ich einen Schlüssel nachmachen lassen; der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes trug einen langen Schal, der sich dann irgendwie in die Maschine wickelte... Meinen Schlüssel konnte ich dann erst den Tag darauf abholen.

 

Passt zwar jetzt nicht hierher, könnte sicherlich aber auch am Projektor passieren!

 

Daniel

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Hi,

 

ja, weite Kleindung sollte man unbedingt am laufenden Projektor meiden! Ein Kollege von mir hatte mal ne Kittel an, natürlich offen und ist damit in die laufende Nachwickelrolle gekommen..... er hat mächtig Glück gehabt!

 

Gruß

 

Ciniwa

 

PS.: Zum Thema "lange Haare und Gefahren" gibt es im Film "Der Vorführeffekt" auch eine Passage!

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Wir hatten vor vielen Jahren einen Vorführer, der ein Toupet trug. Einmal ist ihm die Perücke vom Kopf gerutscht und in die laufende FP 5 geraten. Wenn man sagt, die Philips Maschinen schlucken jeden Müll, dann hat das seine Berechtigung. Die FP 5 hat das Toupet brav durchgenudelt, es war allerdings hinterher nicht mehr brauchbar, dafür war der Heiterkeitserfolg umso größer...

Gruß neskino

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