Zum Inhalt springen

Kondensorlinse Philips FP3 gebrochen


Gast

Empfohlene Beiträge

Die Powerball mit EVG in 150W hab ich schon mal ausprobiert, ist dunkler wie die 400W Halogen. Die 250W Ausführung könnte funktionieren, ist aber in etwa auch nur so hell wie einen 1000W Halogen im Theaterscheinwerfer. Und die ist in der TK etwa gleich hell wie die 400W Halogen, bedingt durch die große Wendelfläche geht viel Licht verloren. So eine CDM-Lampe sollte man in einen kleinen Hohlspiegel betreiben. Beamerlampen sind oft auch Gleichstromlampen, mittlerweile so billig und im Lichtwirkungsgrad so hoch, das sich der Umbau auf die viel eher lohnt. Aas meinen Sony kommen 5200Lumen raus mit einer 375W Lampe. Und die Lichtfarbe ist schon gar nicht schlecht. Je mehr Linsensysteme man da im Strahlengang hat, desto 'gelber' wird das Licht.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jens!

 

Ich dachte ja auch an die 200W LED und nicht an eine Entladungslampe.

 

Beamerlampen sind meistens in einen Reflektor aus Glas einzementiert und somit für Kondensorsysteme ungeeignet.

 

Ausserdem Hat ein Beamer keine Umlaufblende die viel Licht schluckt daher reichen da mitunter schon 130W.

 

Gruß Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.